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Sichelfuß

Der Sichelfuß ist eine Fußfehlstellung. Dabei sind die Zehen stark einwärts gedreht. Der Fuß wird C-förmig. Diese Fehlstellung liegt oft an beiden Füßen vor und ist häufig mit anderen Fußfehlstellungen kombiniert. Durch einen Sichelfuß kann es zu Gangschwierigkeiten, Schmerzen und Schäden an Muskeln, Gelenken sowie Knochen kommen. Bei Kindern kann sich der Sichelfuß von selbst zurückbilden. Die Behandlung eines Sichelfußes besteht vorwiegend aus orthopädischen und physiotherapeutischen Maßnahmen.

Welche Ursachen hat ein Sichelfuß?

Die genauen Ursachen eines Sichelfußes sind unklar. Meist besteht dieser von Geburt an. Es kann mit der Lage des Ungeborenen im Mutterleib zusammenhängen. Häufiger tritt der Sichelfuß auf bei Erstgeborenen, Zwillings- oder Mehrlingsgeburten sowie bei Mädchen.

Welche Symptome können auftreten?

Beim Sichelfuß sind verschiedene Muskel überspannt: der Muskel, der die große Zehe zu den anderen Zehen heranführt. Und jener Muskel, der die Fußinnenseite anhebt. Ein Sichelfuß führt u.a. zu folgenden Schäden und Symptomen:

  • Gelenksschäden im Fuß,
  • Gangschwierigkeiten,
  • Schmerzen,
  • Muskelschäden,
  • Knochenschäden.

Hinweis

Jede Fußfehlstellung kann Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben. Möglich sind daher u.a. auch Beschwerden im Knie, in der Hüfte und der Wirbelsäule.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin oder der Arzt wird sich mit Ihnen in einem Gespräch – der Anamnese – ausführlich über Ihre Beschwerden und Vorerkrankungen informieren. Im Anschluss wird Sie die Ärztin oder der Arzt körperlich untersuchen. Dabei wird sie oder er genau die Füße betrachten. Dabei kann es vorkommen, dass Sie die Ärztin oder der Arzt am Fußaußenrand kitzelt: Verbessert sich die Fußfehlstellung durch das Kitzeln, ist dies ein Hinweis auf einen milden Sichelfuß.

Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird die Ärztin oder der Arzt eine Ganganalyse durchführen. Bei Kindern mit Sichelfuß ist eine Verlaufskontrolle möglich, indem wiederholt mit einem Kopiergerät Kopien der Fußsohlen gemacht werden.

Um die Fehlstellung oder Schäden an Gelenken, Knochen oder Bändern besser beurteilen zu können, wird die Ärztin oder der Arzt möglicherweise weitere Untersuchungen veranlassen. Darunter fallen z.B. Röntgen, Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT).

Hinweis

Häufig ist der Sichelfuß kombiniert mit einer Hüftgelenksdysplasie. Bei einer der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke durchgeführt.

Wie erfolgt die Behandlung des Sichelfußes?

Nicht jeder Sichelfuß muss behandelt werden. In den meisten Fällen bildet sich diese Fußfehlstellung auch von selbst zurück. Für eine mögliche Behandlung des Sichelfußes ist entscheidend, ob die Fehlstellung beweglich oder starr ist: Bei einer beweglichen Fehlstellung bringt die Ärztin oder der Arzt den Fuß in die Normalstellung. Dann wird der Fuß mittels Gips fixiert. Erst viel später werden eine Schiene und Einlagen angepasst. Bei einer sehr starren Fehlstellung ist dieses Vorgehen nicht möglich: Mitunter ist eine Operation des Fußes erforderlich.

Zusätzlich zur orthopädischen Behandlung kann eine Physiotherapie Beschwerden lindern und Gang- und Haltungsstörungen entgegenwirken.

Hinweis

Sind Kinder Bauchschläfer und neigen zu einem Sichelfuß, sollten sie mit leicht hochgelagerten Füßen schlafen. So berühren die Fußrücken im Schlaf nicht das Bett und werden auch nicht in eine Fehlstellung gedrängt. Das geht mit z.B. Schaumstoffringen an den Fußgelenken.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Beschwerden an den Füßen können Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie wenden. Bei Kindern mit Fußfehlstellungen ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt meist die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf überweist sie oder er zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderorthopädie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: OA Dr. Martin Ornig

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