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Neugeborenen-Untersuchung

Das Neugeborene wird gleich nach der Geburt im Kreißsaal das erste Mal untersucht, um die Reife und den Gesundheitszustand zu beurteilen. In den ersten Tagen und Lebenswochen folgen verschiedene weitere Untersuchungen. Diese helfen, Erkrankungen und Fehlentwicklungen so früh wie möglich zu erkennen. Dadurch können rechtzeitig therapeutische Maßnahmen eingeleitet und eine gesunde Entwicklung des Kindes sichergestellt werden. Die Erstuntersuchung des Neugeborenen ist im Eltern-Kind-Pass enthalten und daher kostenlos.

Was passiert bei der Erstuntersuchung des Neugeborenen?

Die erste Untersuchung findet unmittelbar nach der Geburt statt. Das Neugeborene wird gewogen, seine Körperlänge und der Kopfumfang gemessen.

Die Ärztin oder der Arzt bzw. die Hebamme verschaffen sich einen ersten Gesamteindruck vom Gesundheitszustand des Kindes. Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt:

  • APGAR-Test,
  • pH-Wert-Bestimmung im Nabelschnurblut,
  • Blutgruppenbestimmung bei Neugeborenen (obligat notwendig, wenn die Blutgruppe der Mutter Rhesus-negativ ist).

APGAR-Test

Beim sogenannten APGAR-Test wird der Gesundheitszustand des Neugeborenen anhand von fünf Merkmalen beurteilt. Diese Beurteilung erfolgt unmittelbar nach der Geburt und wird nach fünf sowie nach zehn Minuten wiederholt. Die Bewertung gibt Aufschluss darüber, wie vital das Neugeborene ist. Die Abkürzung APGAR steht für:

  • Atmung
  • Puls (Herzschlag)
  • Grundtonus (Muskelspannung)
  • Aussehen (Hautfarbe)
  • Reflexe

Für die Merkmale werden jeweils Punkte vergeben, und zwar nach folgendem Schema:

  • null = nicht vorhanden
  • ein Punkt = nicht ausgeprägt
  • zwei Punkte = gut vorhanden

Demnach beträgt der Maximalwert, den ein Neugeborenes erreichen kann, zehn Punkte. Eine niedrige Punktezahl (unter fünf Punkten bei einem Fünf-Minuten-APGAR) kann darauf hindeuten, dass das Neugeborene medizinische Hilfe braucht. Weiters wird das Neugeborene auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen untersucht.

APGAR-Übersicht

APGAR-
Untersuchung
0 1 2

Atmung

keine unregelmäßig,
schnappend
regelmäßig, kräftiges Schreien
Puls fehlt schwach (< 100/Minute) kräftig (> 100/Minute)
Grundtonus schlaff, bewegungslos reduziert aktive
Spontanbewegungen
Aussehen, Hautfarbe blass oder blau leicht rosig, Extremitäten blau komplett rosig
Reflexe fehlen träge, Grimmassieren Husten, Niesen, Schreien

pH-Wert- und Blutgruppenbestimmung

Als Ergänzung zum APGAR-Test muss beim Neugeborenen eine pH-Wert-Bestimmung vorgenommen werden. Dafür wird Blut aus der Nabelschnurarterie und -vene entnommen und auf eine Übersäuerung (Azidose) untersucht.

Die Untersuchung ist wichtig, da eine Azidose bei Neugeborenen auf einen Sauerstoffmangel während der Geburt hinweisen kann. In diesem Fall werden sofort therapeutische Maßnahmen ergriffen. Weiters kann der Blutzucker des Neugeborenen aus dem Blut bestimmt werden.

Hat die Mutter eine Rhesusfaktor-negative Blutgruppe, ist ab der 12. Schwangerschaftswoche die Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors aus dem Blut der Mutter möglich. Ist das Kind Rhesusfaktor-positiv, kann dies gefährliche Folgen haben. Kommt es zu Kontakt zwischen mütterlichem und kindlichem Blut – z.B. während der Geburt –, beginnt das Immunsystem der Mutter Antikörper gegen die Rhesus-Proteine des kindlichen Blutes zu bilden. Man spricht von einer Rhesus-Unverträglichkeit oder Rhesus-Inkompatibilität.

In der ersten Schwangerschaft stellt dies kein Problem dar. Wird die Frau jedoch erneut schwanger und erwartet wieder ein Rhesus-positives Kind, können die gegen die Rhesus-Proteine gerichteten Antikörper über die Plazenta oder während der Geburt in den kindlichen Kreislauf gelangen und dort die roten Blutkörperchen angreifen. Das Kind kann dadurch schwer krank zur Welt kommen oder sogar versterben. Um eine Rhesus-Unverträglichkeit zu verhindern, erhalten alle Rhesus-negativen Frauen in der Schwangerschaft eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe.

Wann erfolgt die Neugeborenen-Basisuntersuchung?

Die Basisuntersuchung für Neugeborene findet in der ersten Lebenswoche statt. Es ist auch gleichzeitig die erste Untersuchung des Kindes im Eltern-Kind-Pass. Das Neugeborene wird erneut gewogen und gemessen. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt untersucht das Kind noch einmal genau auf Auffälligkeiten. Auch wird überprüft, ob das Kind eine behandlungsbedürftige Anpassungsreaktion nach der Geburt entwickelt, wie beispielsweise eine Infektion oder Neugeborenen-Gelbsucht.

Im Anschluss erhält das Kind – nach Rücksprache mit den Eltern – Vitamin K, um Blutungen vorzubeugen. Vitamin K wird für die Blutgerinnung benötigt. Neugeborene haben Vitamin K noch nicht ausreichend gespeichert.

Auch ein Hüftultraschall, ein sogenanntes Neugeborenen-Screening und ein Hörtest werden durchgeführt.

Warum wird eine Hüftultraschalluntersuchung durchgeführt?

Bei allen Neugeborenen findet bei den Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen eine Beurteilung des Hüftgelenks mithilfe eines Ultraschalls statt. Dabei kann die Ärztin oder der Arzt angeborene Fehlstellungen des Hüftgelenks, eine sogenannte Hüftgelenkdysplasie, rechtzeitig erkennen und behandeln.

Je früher die Erkrankung erkannt wird, desto einfacher ist die Therapie und desto besser sind die Heilungschancen. Im Eltern-Kind-Pass ist ein Hüftultraschall in der ersten Lebenswoche und eine Kontrolle in der sechsten bis achten Lebenswoche vorgesehen.

Bei auffälligem Befund werden die Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt. Eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt, aber auch eine Orthopädin oder ein Orthopäde, können diese Untersuchung durchführen.

Bei der Hüftgelenkdysplasie ist die Hüftgelenkpfanne nicht richtig ausgebildet, wodurch der Hüftgelenkkopf darin keinen Halt findet. Im schwersten Fall rutscht der Kopf aus der Pfanne, man spricht dann von einer Hüftluxation. Die Hüftgelenkdysplasie bereitet dem Neugeborenen zunächst keine Beschwerden. Erst in einem späteren Lebensalter – meist mit Beginn des Laufens – können Probleme auftreten. Dazu zählen Bewegungseinschränkungen, Knieschmerzen oder ein sogenannter „Watschelgang“. Da das Hüftgelenk nach der Geburt noch nicht vollständig ausgereift ist, kann durch eine Therapie noch relativ einfach Einfluss auf die Entwicklung genommen werden. Bleibt eine Hüftgelenkdysplasie unbehandelt, kommt es zu einer schnelleren Abnutzung der Gelenke im Erwachsenenalter. Eine Arthrose kann die Folge sein.

Risikofaktoren für eine Hüftgelenkdysplasie sind u.a.:

  • familiäre Vorbelastung,
  • Erstgeburt oder Zwillingsgeburt,
  • weibliches Geschlecht,
  • zu wenig Fruchtwasser in der Fruchtblase (Oligohydramnion) oder
  • eine Geburt aus Beckenendlage.

Die Therapiemaßnahmen sind vom Schweregrad der Fehlbildung abhängig. Sie reichen von einer speziellen Wickeltechnik („Breitwickeln“) bis hin zum Tragen einer Spreizhose oder eines Hüftgipses. Nur in sehr seltenen Fällen muss das Hüftgelenk operiert werden.

Durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen kontrolliert die Ärztin oder der Arzt den Behandlungserfolg.

Was beinhaltet das Neugeborenen-Screening?

Das Neugeborenen-Screening gewährleitstet, dass alle Neugeborenen mit einer schweren angeborenen Erkrankung rasch nach der Geburt diagnostiziert werden. Zwar sind solche Erkrankungen selten, eine frühzeitige Erkennung innerhalb der ersten Lebenstage ist jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Bleiben diese Erkrankungen unerkannt, können schwere Beeinträchtigungen die Folge sein.

Hinweis

Das Neugeborenen-Screening kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Mutter bzw. der Eltern durchgeführt werden.

Wie erfolgt das Neugeborenen-Screening?

Durch einen kleinen Stich in die Ferse des Neugeborenen werden einige Blutstropfen entnommen und auf eine spezielle Filterpapierkarte aufgetragen.

Diese wird an das Screening-Labor der Medizinischen Universität Wien geschickt. Dort wird die Blutprobe auf das Vorhandensein bestimmter Eiweißstoffe, Hormone und Stoffwechselprodukte untersucht. Innerhalb weniger Tage wird der Befund erstellt.

Welche Erkrankungen können durch das Screening erfasst werden?

Im Rahmen des Neugeborenen-Screenings wird das Blut des Neugeborenen auf unterschiedliche Erkrankungen getestet, in der Mehrzahl auf Stoffwechselerkrankungen wie z.B. das adrenogenitale Syndrom, angeborene Schilddrüsenunterfunktion, PhenylketonurieCystische Fibrose sowie auf Störungen des Aminosäure-, des Eiweiß-, des Fett-, des Vitamin- oder des Kohlehydratstoffwechsels.

Diese angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind erbliche oder genetische Erkrankungen. Die meisten Stoffwechselerkrankungen sind gut behandelbar. Eine frühzeitige Diagnose ist jedoch wesentlich, denn je früher eine Behandlung beginnt, umso besser ist die Prognose.

Seit Juni 2021 wird im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts in Österreich auch auf spinale Muskelatrophie und angeborene Immunschwächen (Immundefizienzen - SCID) gescreent.

Warum wird ein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt?

Die Ärztin oder der Arzt testet bei Neugeborenen routinemäßig das Hörvermögen. So können Hörstörungen möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Ohne diese frühzeitige Untersuchung würden Hörstörungen oft erst im Alter zwischen zwei und vier Jahren erkannt werden. Kann ein Neugeborenes nicht gut hören, werden die Gehirnzellen, die für das Gehör zuständig sind, zu wenig beansprucht. Zudem kann es sein, dass sie sich dadurch nicht richtig entwickeln. Das Hörvermögen kann in der Folge dauerhaft eingeschränkt sein. Dies lässt sich später nur noch schwer ausgleichen. Wenn ein Kind schlecht hört, fällt es ihm auch schwerer, das Sprechen zu lernen.

Das Neugeborenen-Hörscreening ist völlig schmerzfrei. Die Ärztin oder der Arzt kann es sogar durchführen, während das Neugeborene schläft.

Risikofaktoren für angeborene Beeinträchtigungen des Hörvermögens sind u.a.:

  • familiäre Hörstörung,
  • prä- und postnatale Infektionen,
  • Fehlbildungen von Kopf, Ohren oder Gesicht,
  • Frühgeburt.

Wer führt die Untersuchungen durch?

Die ersten Untersuchungen des Neugeborenen – einschließlich der Basisuntersuchung – werden von einer Ärztin oder einem Arzt im Krankenhaus durchgeführt. Bei der Hausgeburt führt die Hebamme die Erstuntersuchung des Neugeborenen zu Hause durch. Die Basisuntersuchung in der ersten Lebenswoche erfolgt – wie auch bei der ambulanten Geburt – durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt.

Das Neugeborenen-Screening erfolgt für ganz Österreich im Screening-Labor an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Wien. Die Blutabnahme sollte zwischen 36 und 72 Stunden nach der Geburt erfolgen und kann von folgenden Personen bzw. bei folgenden Stellen durchgeführt werden:

  • Kinderärztin oder Kinderarzt,
  • Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Hebamme,
  • in Krankenhäusern,
  • in Ambulatorien der Gebietskrankenkassen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Erstuntersuchung und Basisuntersuchung des Neugeborenen sowie der Hüftultraschall sind im Eltern-Kind-Pass enthalten und daher kostenlos.

Mehr zum Thema: Eltern-Kind-Pass

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: DDr. apl.Prof. Alex Farr MPH, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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