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Wahl des Geburtsortes

Es ist eine sehr persönliche Entscheidung, wo das eigene Kind auf die Welt kommen soll. Gebärende Frauen werden unabhängig von der Wahl des Geburtsortes in jedem Fall von einer Hebamme betreut, optimalerweise natürlich auch von einem Arzt oder einer Ärztin. In Österreich finden die meisten Geburten in Krankenhäusern statt. Bei Schwangerschaften, bei denen ein erhöhtes Risiko für Geburtskomplikationen besteht, sollte die Entbindung auf jeden Fall in einem Krankenhaus stattfinden. Grundsätzlich kann es auch nach unauffälligem Schwangerschaftsverlauf und ohne individuelle Risiken jederzeit zu unvorhergesehenen Situationen kommen, die nur in einem Spital ausreichend schnell behandelt werden können. Falls es während der Geburt zu Komplikationen kommt, steht im Krankenhaus die geeignete Infrastruktur für die Behandlung zur Verfügung.

Spitalsgeburt: stationär oder ambulant

Grundsätzlich ist im Krankenhaus eine stationäre oder eine ambulante Geburt möglich. Ambulant entbinden heißt, dass die Mutter und ihr Baby einige Stunden nach der Geburt nach Hause gehen. Voraussetzung dafür ist, dass aus medizinischen Gründen keine weitere Betreuung im Spital notwendig ist. Zu Hause werden Mutter und Kind dann von ihrer Hebamme und ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt nachbetreut.

Bei einer stationären Entbindung bleiben Mutter und Kind etwa drei Tage – nach einem Kaiserschnitt etwas länger – im Krankenhaus und verbringen dort auch die Zeit des Wochenbetts.

Mehr zum Thema: Wochenbett: Nachsorge und Pflege.

Hinweis: Viele Krankenhäuser bieten Informationsveranstaltungen und Kreißsaal-Führungen an, damit die Schwangere schon vor der Geburt die Räumlichkeiten, das Personal und die Ausstattung kennenlernen kann.

Wie erfolgt die Hebammenbetreuung bei einer Geburt?

Nach österreichischem Hebammengesetz muss jede Geburt von einer Hebamme betreut werden. Sie steht der Frau im Laufe der gesamten Geburt zur Seite und überwacht und kontrolliert den Geburtsverlauf in regelmäßigen Abständen. Eine Ärztin oder ein Arzt muss dann beigezogen werden, wenn Komplikationen auftreten oder die Gebärende eine spezielle Schmerzbehandlung wie beispielsweise eine Periduralanästhesie (Kreuzstich) wünscht. 

Mehr zum Thema: Betreuung des Geburtsverlaufes

Das Österreichische Hebammengremium empfiehlt, so früh wie möglich mit der Hebamme Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen. Im Falle einer geplanten ambulanten Geburt sind bereits in der Schwangerschaft zwei Hausbesuche vorgesehen. Dabei können offene Fragen besprochen werden, und die Hebamme gibt Tipps, welche Vorkehrungen für die ersten Tage mit dem Neugeborenen zu Hause getroffen werden sollten.

Wie erfolgt die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt?

Mütter, die ihr Wochenbett in den ersten Tagen im Krankenhaus verbringen, werden nach der Überwachung im Kreißsaal in ein Zimmer auf der Wochenstation gebracht. Die meisten Krankenhäuser bieten ein sogenanntes „Rooming-in“ an. Das bedeutet, dass das Neugeborene rund um die Uhr bei der Mutter untergebracht ist. So kann die Mutter ihr Kind jederzeit stillen und selbst wickeln. Dabei wird sie von Hebammen unterstützt und beraten. Wenn die Mutter dies möchte, kann das Kind die Nacht auch in einem Säuglingszimmer verbringen. Rooming-in ist auch nach einer Kaiserschnittentbindung möglich, eventuell benötigt die Frau in den ersten Tagen ein wenig mehr Unterstützung.

Viele Krankenhäuser verfügen auch über sogenannte Familienzimmer, in denen der Vater des Kindes oder eine andere Begleitperson der Frau zusammen mit Mutter und Kind übernachten kann.

Mütter, die sich für eine ambulante Geburt im Krankenhaus entschieden haben, werden nach der Geburt noch einige Stunden im Kreißsaal bzw. in einem Zimmer überwacht, um sicherzugehen, dass keine Komplikationen auftreten. Sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, können Mutter und Kind das Krankenhaus nach wenigen Stunden verlassen.

Die Voraussetzungen dafür sind u.a.:

  • eine problemlose Geburt ohne Komplikationen,
  • Mutter und Kind sind in gutem Zustand,
  • die Kindervorsorgeuntersuchung (U1) ist abgeschlossen,
  • die Eltern sind über das Neugeborenen-Screening aufgeklärt (Screening muss 36 bis 72 Stunden nach der Geburt durchgeführt werden),
  • die Weiterbetreuung ist gewährleistet (Kinderarzt für Kindervorsorgeuntersuchung, U2 am 3.-10. Lebenstag, ambulante Hebammenhilfe),
  • eine Stillberatung, ein ausführliches Entlassungs-/Beratungsgespräch sowie die Entlassungsuntersuchung ist erfolgt.

Die Entlassung erfolgt dann sechs Stunden nach Entbindung direkt aus dem Kreißsaal.

Hebammenbetreuung zu Hause

Sowohl für die ambulante als auch die stationäre Geburt gilt: Jede Frau hat nach der Geburt Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme zu Hause. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist täglich ein Hebammenbesuch vorgesehen. Bei Kaiserschnitt-, Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum sechsten Tag. Bei Bedarf – z.B. bei Stillproblemen oder Geburtsverletzungen – sieht die Krankenkasse bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere Besuche vor. Hebammen mit Kassenvertrag verrechnen direkt mit der Krankenkasse. Bei Wahlhebammen erstattet die Krankenkasse 80 Prozent vom Kassentarif.

Mehr zum Thema: Hebammen

Wie erfolgt die Anmeldung für eine Spitalsgeburt?

Für die Geburt im Krankenhaus der Wahl ist es empfehlenswert, sich so früh wie möglich anzumelden. Jedes Krankenhaus hat dabei seine eigenen zeitlichen Fristen hat. Auch der Anmeldemodus ist unterschiedlich, einige Spitäler bieten eine Online-Anmeldung an, andere haben dafür spezielle Ambulanzzeiten.

Nähere Informationen finden Sie unter Kliniksuche.at

In Wien gibt es eine zentrale Anmeldemöglichkeit für Spitalsgeburten. Die Schwangere kann drei Wunschkliniken angeben und erfährt bis zur 22. Schwangerschaftswoche, in welcher Klinik sie einen Platz bekommt. Die Anmeldung ist online www.geburtsinfo.wien oder telefonisch unter 1450 möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter geburtsinfo.wien.

Hausgeburt

Neben einer stationären oder ambulanten Geburt in einem Krankenhaus besteht die Möglichkeit, den Nachwuchs in den eigenen vier Wänden auf die Welt zu bringen. Eine Hausgeburt ist drei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin möglich. Die Hebamme ist in diesem Zeitraum in ständiger Rufbereitschaft. Darüber hinaus betreut die Hebamme die werdende Mutter während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett.

Welche Voraussetzungen sind für eine Hausgeburt nötig?

Voraussetzung für eine Hausgeburt ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verlief. Die Ärztin oder der Arzt und die Hebamme entscheiden aufgrund der Befunde der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, ob eine Hausgeburt durchgeführt werden kann.

Es gibt medizinische Gründe, die eine Hausgeburt ausschließen. Dazu zählen u.a.:

Wie erfolgt die Hebammenbetreuung bei einer Hausgeburt?

Bei einer Hausgeburt wird die werdende Mutter zusätzlich zu den vorgesehenen Eltern-Kind-Untersuchungen bereits während der Schwangerschaft umfassend von einer Hebamme betreut. Es wird empfohlen, sich schon früh – spätestens bis zur 20. Schwangerschaftswoche – eine geeignete Hebamme zu suchen.

Das erste Gespräch mit der Hebamme dient dem Kennenlernen und der allgemeinen Information rund um das Thema Hausgeburt. Die Hebamme klärt über die mit der Hausgeburtshilfe assoziierten Risiken einer Geburt auf. Bei den Hausbesuchen informiert sich die Hebamme vor Ort über die räumlichen Gegebenheiten und bespricht mit der schwangeren Frau, was für die Hausgeburt vorbereitet werden muss. Durch die regelmäßigen Hausbesuche kann die Hebamme den Verlauf der Schwangerschaft beobachten.

Die Hebamme informiert die werdende Mutter über:

  • Voraussetzungen, die für eien Hausgeburt notwendig sind,
  • Leistungen im Rahmen der Hebammenbetreuung,
  • Ablauf einer Hausgeburt,
  • Betreuung von Mutter & Baby nach der Geburt,
  • Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Schwangere sollte im Vorfeld auch ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt zurate ziehen und den möglichen Wunsch nach einer Hausgeburt individuell besprechen.

Wie läuft eine Hausgeburt ab?

Treten erste Anzeichen für die bevorstehende Geburt auf, ist es Zeit, die Hebamme zu verständigen. Nachdem die Hebamme die Anzeichen abgeklärt hat, kommt sie zum Geburtsort. Um sicherzugehen, dass die Geburt normal verläuft, untersucht sie die werdende Mutter in regelmäßigen Abständen. Die Hebamme bringt im Normalfall Geräte zur Überwachung und eventuellen Sauerstoffversorgung des Neugeborenen mit. Auch diverse Hilfsmittel für die Geburt können bei einer Hausgeburt angewandt werden, wie z.B. ein Pezziball, ein Gebärhocker oder das Entspannen in der Badewanne.

Schmerzlindernde Maßnahmen, die nur von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden dürfen, wie eine Periduralanästhesie, PDA, sind bei einer Hausgeburt nicht möglich.

Treten während der Geburt Komplikationen auf, die eine ärztliche Betreuung notwendig machen, muss eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen werden. Ein Wechsel in ein Krankenhaus kann jederzeit notwendig werden. Allerdings benötigt die Verlegung in ein Krankenhaus Zeit, die für die optimale Notfallversorgung fehlt.

Gründe für einen Spitalstransfer sind u.a.:

  • Bedarf an Schmerzmedikation (als häufigster Grund für einen Transfer),
  • auffällige kindliche Herzfrequenz,
  • Fieber oder Infektion der Mutter,
  • Färbung des Stuhls des Kindes, der sich während der Schwangerschaft ansammelt (Kindspech/Mekonium),
  • Hypertonie,
  • Präeklampsie,
  • Blutungen.

Idealerweise sollte das Ersatzkrankenhaus eine geburtshilfliche Versorgung rund um die Uhr bieten und innerhalb von 15 Minuten vom Wohnort entfernt sein.

In Österreich müssen durchschnittlich 19 von 100 der geplanten Hausgeburten abgebrochen, Erstgebärende müssen in über 30 % der Fälle unter der Geburt in ein Spital verlegt werden.

Wichtiger Hinweis: Gynäkologische Fachgesellschaften, z.B. die österreichische oder deutsche Fachgesellschaft für Frauenheilkunde (OEGGG, DGGGG), lehnen Hausgeburten als nicht ausreichend sicher ab. Notfallbehandlungen sind in der Hausgeburtshilfe unzureichend möglich, Überwachungsmethoden des ungeborenen und des geborenen Kindes sind unzureichend, es gibt eine hohe Verlegungsquote unter der Geburt in ein Spital, und es existiert – anders als im Krankenhaus – keine ausreichende Qualitätssicherung der Hausgeburten.  

Hinweis

Fachleute empfehlen werdenden Müttern, sich trotz gewählter Hausgeburt in einem nahen gelegenen Krankenhaus zur Geburt anzumelden. Sollten bei der Hausgeburt Komplikationen auftreten, liegen dort bereits alle Unterlagen vor.

Wie erfolgt die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt?

Nach der Geburt untersucht die Hebamme das Neugeborene und trägt die ersten Untersuchungsergebnisse in den Eltern-Kind-Pass ein. Eine im Klinikalltag verpflichtende Bestimmung des Blutsauerstoffgehaltes des Kindes nach der Geburt kann im Gegensatz zur Spitalsgeburt nicht durchgeführt werden.

Ist während der Geburt ein Dammschnitt erforderlich gewesen oder ist ein Dammriss entstanden, wird die Hebamme diesen – je nach Schweregrad – nähen. Besonders bei komplizierteren Verletzungen benötigt es einen in der chirurgischen Nahttechnik versierten Arzt oder eine Ärztin. 

Die Hebamme bleibt noch etwa drei Stunden nach der Geburt bei Mutter und Kind, um Nachblutungen zu kontrollieren und sicherzugehen, dass Mutter und Kind wohlauf sind.

Auch während der Zeit des Wochenbettes werden Mutter und Kind von der Hebamme betreut. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist ein Hausbesuch täglich vorgesehen, bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere. Diese Leistungen gelten sowohl nach einer Hausgeburt als auch nach einer Geburt im Krankenhaus. Die Hebamme überprüft, ob sich die Gebärmutter zurückgebildet hat, kontrolliert den Wochenfluss und steht für sämtliche Fragen rund um Stillen, Brustpflege und die Versorgung des Neugeborenen zur Verfügung. Bereits während des Wochenbetts kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden.

Die Hebamme zeigt erste Übungen zur Stärkung des Beckenbodens und zur Rückbildung der Gebärmutter. Mehr zum Thema: Sport nach der Geburt.

Wohin kann ich mich wenden?

Geplante Geburten werden in Krankenhäusern mit Geburtsabteilung durchgeführt. Krankenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie unter Services (Spitalssuche).

Eine umfassende Hebammensuche finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums. Hebammen, die Hausbesuche begleiten, finden Sie ebenfalls auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche ist die Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass für alle Schwangeren kostenlos. Ebenfalls kostenlos ist ein Hausbesuch der Hebamme bzw. eine Sprechstunde in einer Hebammen-Ordination ab der 32. Schwangerschaftswoche.

Planen die werdenden Eltern eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt, bezahlt die Sozialversicherung zusätzliche Termine mit der Hebamme in der Schwangerschaft.

Der Hebammen-Beistand bei der Geburt ist ebenfalls eine Kassenleistung. Dies gilt sowohl im Krankenhaus als auch bei der Hausgeburt.

Informationen zu Kosten und aktuellen Kassentarifen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer

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