Der Eltern-Kind-Pass auf einen Blick
Inhaltsverzeichnis
Das Untersuchungsprogramm
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in ganz Österreich das neue Untersuchungsprogramm. Für die Dokumentation der neuen und zusätzlichen Untersuchungen erhalten Eltern, bis zur Umstellung auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (verpflichtende Einführung ab Oktober 2027), von ihrem betreuenden medizinischen Fachpersonal ein Zusatzheft. Nur Untersuchungen und Beratungen, die im jeweiligen Zeitraum noch nicht gemacht wurden, erfolgen nach dem neuen Untersuchungsprogramm und werden entsprechend dokumentiert.
Wesentliche Neuerungen ab 1. Oktober 2026
Das neue und erweiterte Untersuchungsprogramm umfasst insbesondere folgende
Neue Untersuchungen:
- eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung in der SSW 14–20
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant; die bisherige interne Untersuchung entfällt - ein Gesundheitsgespräch in der SSW 14–20
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant - eine zusätzliche Hebammenberatung in der SSW 24–34
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant - eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der SSW 35–38
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant - eine Elternberatung, die durch Familienberatungsstellen durchgeführt wird
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant
Erweiterungen:
- Anpassungen der Laborleistungen
Unter anderem durch eine genauere Aufschlüsselung der Laborergebnisse, eine Erweiterung um den Zuckerbelastungstest (oraler Glukosetoleranztest; oGTT) bei der Laboruntersuchung 1 (sofern medizinisch notwendig), die Möglichkeit der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren sowie die Testung auf B-Streptokokken am Ende der Schwangerschaft. - Ultraschalluntersuchung 2
Künftig ist die Zervixlänge bzw. eine Zervixinsuffizienz im Rahmen der Ultraschalluntersuchung 2 der Schwangeren mittels vaginalen Ultraschalls festzustellen und zu dokumentieren. - Hörscreening in der 1.-4. Lebenswoche
Künftig kann eine detaillierte Dokumentation des Hörscreenings - üblicherweise im Rahmen der Geburt, aber möglich in der 1.-4. Lebenswoche des Kindes - in Krankenanstalten erfolgen. - Kindesuntersuchung 3
Erweiterung um ein Gespräch zu psychosozialen Belastungen. - Kindesuntersuchung 3-9
Erweiterung um einen Beratungsblock zu (Passiv)rauchen, Mundgesundheit und Zahnpflege, Sonnenschutz, Unfallverhütung, Impfungen, Unterstützungsangebote (z.B. Frühe Hilfen) sowie Gewalt.
Weiterführende Informationen rund um den Eltern-Kind-Pass finden Sie auch unter ww.elternkindpass.gv.at.
Hinweis
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Gleich nach der Geburt des Kindes kann ein Elternteil einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen. Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe muss die Durchführung der ersten zehn Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen beim zuständigen Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden.
Weitere Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung erhalten Sie unter Antragstellung Kinderbetreuungsgeld (Bundeskanzleramt Österreich) sowie Kinderbetreuungsgeld (oesterreich.gv.at).
Wann und von wem erhalte ich den Eltern-Kind-Pass?
Nach Feststellen einer Schwangerschaft durch eine Ärztin oder einen Arzt erhält die schwangere Frau den Eltern-Kind-Pass. Auch nicht versicherte Frauen haben einen Anspruch auf einen Eltern-Kind-Pass. Die Voraussetzung dafür ist der Wohnsitz in Österreich.
Sie erhalten bei folgenden Ärztinnen oder Ärzten bzw. Einrichtungen einen Eltern-Kind-Pass, wenn diese Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen:
- Fachärztin oder einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin,
- in den Fachambulatorien der Österreichischen Gesundheitskasse,
- in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflicher Abteilung und
- in den Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen.
Wer führt die Untersuchungen in der Schwangerschaft durch?
In der Schwangerschaft können Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen von folgenden Ärztinnen oder Ärzten sowie Einrichtungen durchgeführt werden:
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- niedergelassene Fachärztin oder niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Fachambulatorien für Gynäkologie und Geburtshilfe der Krankenkassen,
- Ambulanzen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Spitälern sowie
- Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Schwangerenberatung.
Untersuchungsrechner
Um die ab Oktober 2026 vorgesehenen Untersuchungen des Eltern-Kind-Pass rechtzeitig im Blick zu behalten, hilft Ihnen der Untersuchungsrechner.
Achtung
Nicht jede Ärztin bzw. nicht jeder Arzt für Allgemeinmedizin führt Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft durch. Dies gilt auch für Gynäkologische Ambulanzen und Familienberatungsstellen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen angeboten werden.
Wer führt die Untersuchung des Kindes durch?
Für die Untersuchungen des Kindes ist die erste Anlaufstelle die Kinderärztin oder der Kinderarzt. Die Untersuchungen können aber auch von Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern, in den Fachambulatorien für Kinderheilkunde und von Ärztinnen oder Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden.
- Die orthopädische Untersuchung wird von Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern, Fachärztinnen oder Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde, Fachärztinnen oder Fachärzten für Orthopädie sowie in Fachambulatorien für Kinderheilkunde durchgeführt.
- Die HNO-Untersuchung wird von Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern, Fachärztinnen oder Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde sowie von Fachärztinnen oder Fachärzten für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde durchgeführt.
- Die Augenuntersuchung im 10. bis 14. Lebensmonat des Kindes wird von Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern, Fachärztinnen oder Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde, Fachärztinnen oder Fachärzten für Augenheilkunde und Optometrie sowie in Fachambulatorien durchgeführt.
- Die Augenuntersuchung im 22. bis 36. Lebensmonat des Kindes kann nur bei Fachärztinnen oder Fachärzten für Augenheilkunde und Optometrie sowie in den Fachambulatorien durchgeführt werden.
Tipp
Um die ab Oktober 2026 vorgesehenen Untersuchungen des Eltern-Kind-Pass rechtzeitig im Blick zu behalten, hilft Ihnen der Untersuchungsrechner.
Eltern-Kind-Pass und Auslandsaufenthalt
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können grundsätzlich auch im Ausland durchgeführt werden. Falls keine Eintragung in den Eltern-Kind-Pass erfolgt, ist auch eine ärztliche Bestätigung als Nachweis für die Durchführung der jeweils vorgesehenen Untersuchung ausreichend.
Für die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe können die Untersuchungen nur anerkannt werden, sofern sie nach Art, Anzahl und Durchführungszeitpunkt exakt den vorgeschriebenen österreichischen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen entsprechen und dies aus der ärztlichen Bestätigung auch entsprechend hervorgeht. Unter Umständen sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können bei Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos durchgeführt werden.
Nichtversicherte Personen haben nur dann Anspruch auf die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich nachweisen können. Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich daher vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Österreichischen Gesundheitskasse, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen.
Im Zuge dessen erfolgt die Überprüfung des Lebensmittelpunktes in Österreich. Mit diesem Beleg können die jeweiligen vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers kostenlos durchgeführt werden.
Führt eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt die Untersuchungen durch, müssen die entstandenen Kosten von der Patientin bzw. von den Eltern zunächst selbst bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote samt Zahlungsnachweis werden die Kosten zum Teil vomKrankenversicherungsträger übernommen.
Hier erhalten Sie die Informationen zum Eltern-Kind-Pass in Gebärdensprache.
Weiterführende Informationen rund um den Eltern-Kind-Pass finden Sie auch unter www.elternkindpass.gv.at
- Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (2018): Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. Periphere Hörstörungen im Kindesalter. Online unter www.awmf.org
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) (2026): Eltern-Kind-Pass. Online abgerufen am 30.09.2026 unter elternkindpass.gv.at
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Mutter-Kind-Pass. Online unter: www.sozialministerium.at
- Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend (BKA): Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld. Online unter: www.bka.gv.at
- Frühe Hilfen in Österreich. Online unter: www.fruehehilfen.at
- Österreichisches Hebammengremium. Online unter: www.hebammen.at
- Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatalmedizin (ÖGfPPM): Neues Leben – Schwangerschaft. Online unter www.perinatal.at
- Oesterreich.gv.at: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Online unter: www.oesterreich.gv.at
- Statistik Austria: Geburtenstatistik. Online unter www.statistik.at
- Statistik Austria: Todesursachenstatistik. Müttersterblichkeit in Österreich seit 1946 nach Todesursachen und Alter. Online unter www.statistik.at
Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)