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Geburt: spezielle Maßnahmen

Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass im Laufe einer natürlichen Geburt medizinische Maßnahmen notwendig werden. Wenn die Geburt nicht vorangehen will, die Mutter sehr erschöpft ist oder andere Komplikationen auftreten, muss die Hebamme bzw. die Ärztin/der Arzt unterstützend eingreifen. Die Maßnahmen reichen von „Hausmitteln“ über Medikamente bis hin zu geburtshilflichen Eingriffen.

Geburtseinleitung & Wehenförderung

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, die Geburt künstlich einzuleiten. Dazu zählen u.a.:

  • Überschreitung des errechneten Geburtstermines um mehr als zehn Tage,
  • Erkrankungen der Mutter, die mit einem starken gesundheitlichen Risiko für Mutter und/oder Kind einhergehen (z.B. insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Präeklampsie),
  • bei vorzeitigem Blasensprung nach der 34. abgeschlossenen Schwangerschaftswoche, wenn die Wehen nicht innerhalb von zwölf bis 24 Stunden von alleine einsetzen,
  • Auffälligkeiten im CTG, die auf gesundheitliche Probleme (z.B. eine Unterversorgung) des Kindes hindeuten.

Die Geburt wird medikamentös mittels künstlicher Hormone (Prostaglandine und Oxytocin) eingeleitet. Prostaglandine führen dazu, dass der Muttermund „reif“ wird, d.h., er wird weicher, entspannt sich und ist bereit, sich für die Geburt zu öffnen. Prostaglandine werden meist als Scheidenzäpfchen verabreicht. Oxytocin ist das eigentliche wehenfördernde Mittel; es wird verabreicht, wenn der Muttermund bereits begonnen hat, sich zu öffnen, die Wehen aber nicht oder nicht stark genug einsetzen. Die Schwangere erhält Oxytocin in der Regel mittels Infusionspumpe in die Vene.

Zu seltenen Nebenwirkungen der künstlichen Weheneinleitung gehört der sogenannte Wehensturm: dabei treten die Wehen zu stark oder zu häufig auf, weil die Gebärmutter übermäßig stimuliert wurde. Übelkeit, Erbrechen und Blutdruckabfall sind weitere mögliche Nebenwirkungen. Durch eine Einleitung erhöht sich nicht das Risiko eines nachfolgenden Kaiserschnittes.

Der Zeitpunkt der Geburtseinleitung muss sorgfältig gewählt werden, zudem müssen Nutzen und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

Wehenförderung

Hat die Geburt zwar von alleine begonnen, geht aber nur sehr langsam voran, kann eine Wehenförderung notwendig sein. Eine Wehenschwäche kann prinzipiell in allen drei Geburtsphasen auftreten, die Wehen können dabei zu selten, zu kurz oder zu schwach sein. Mehr zum Thema: Geburtskomplikationen

Bei jeder Wehenschwäche wird zunächst kontrolliert, ob die Harnblase der Frau leer ist, da eine volle Harnblase die Wehen hemmt. Auch ein warmes Bad, ein Spaziergang oder Massagen können helfen, die Wehentätigkeit anzuregen. Ist die Fruchtblase noch intakt, wird sie unter Umständen eröffnet (sofern der Muttermund bereits geöffnet ist). Bei der sogenannten Amniotomie wird die Fruchtblase mit einem kleinen häkchenenförmigen Instrument vorsichtig angeritzt. Häufig setzen kurze Zeit danach geburtswirksame Wehen ein.

Bei länger andauernder Wehenschwäche werden wehenfördernde Mittel verabreicht, damit Mutter und Kind nicht ermüden und der Geburtsvorgang nicht unterbrochen wird. In der Regel wird dafür Oxytocin mittels Infusion (Wehentropf) verabreicht.

Saugglocken- und Zangengeburt

Die Saugglocke und die Geburtszange kommen zum Einsatz, wenn in der Austreibungsphase der Geburt Komplikationen auftreten. Muss die Geburt schnell zu Ende gebracht werden oder kann die Mutter die Geburt aus welchen Gründen auch immer nicht selbst durch Pressen zum Abschluss bringen, kann die Ärztin/der Arzt die Geburt mittels Saugglocke oder Zange unterstützen. Mögliche Gründe sind z.B. eine Wehenschwäche oder ein Geburtsstillstand sowie ein drohender Sauerstoffmangel des Kindes (pathologisches CTG).

Obwohl keine Operation im eigentlichen Sinne stattfindet, werden die Saugglocken- und die Zangengeburt zu den vaginal-operativen Entbindungsverfahren gezählt. Mehr zum Thema: Saugglocken- und Zangengeburt

Dammschnitt (Episiotomie)

Der Damm der Frau muss während einer Entbindung sehr viel Druck aushalten und sich stark dehnen. Besteht die Gefahr, dass große, unkontrollierte Rissverletzungen entstehen oder muss eine Geburt rasch beendet werden (z.B. weil sich die Herztöne des Kindes verschlechtern), wird unter Umständen ein sogenannter Dammschnitt (Episiotomie) durchgeführt. Dabei wird der Damm der Gebärenden mit einer speziellen Episiotomie-Schere eingeschnitten, um die Geburtsöffnung zu erweitern und einen schwierigen Geburtsvorgang zu erleichtern. Je nach Lokalisation der Schnittführung werden Bindegewebe und/oder Muskelfasern durchtrennt. Die Frau erhält zuvor eine lokale Betäubung. Auch Hebammen dürfen einen Dammschnitt durchführen. Der Dammschnitt wird im Normalfall gleich nach der Geburt des Mutterkuchens noch im Kreißsaal vernäht.

Hinweis

Die Notwendigkeit und damit Entscheidung zum Dammschnitt kann nur unmittelbar während der Geburt erkannt werden. Kein seriöser Geburtshelfer bzw. keine Hebamme kann im Vorfeld versprechen, einen Dammschnitt in jedem Fall zu unterlassen. Jedoch versuchen moderne Geburtskliniken heutzutage, Dammschnitte weitestgehend zu vermeiden.

Schmerzlinderung und Schmerzbehandlung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Erleichterung des Geburtsvorganges. Häufig werden von Hebammen während der Geburt alternative Methoden wie Massagen, Entspannungsübungen, warme Bäder, Aromatherapien oder Akupunktur angeboten. Auch Bewegungsübungen oder Spaziergänge können helfen, besser mit dem Wehenschmerz umzugehen. Mehr zum Thema: Geburtsmethoden und Gebärpositionen

Daneben besteht auch die Möglichkeit der Schmerzlinderung durch Medikamente (z.B. Zäpfchen, Tabletten) oder eine regionale Schmerzbetäubung mittels Kreuzstich (Periduralanästhesie bzw. PDA). Dabei wird zu Beginn der Geburt ein Katheter in den bindegewebigen Raum des Rückenmarkkanals eingebracht. Über diesen kann im Verlauf der Geburt nach Bedarf wiederholt ein schmerzstillendes Medikament verabreicht werden. Die Wirkung setzt innerhalb einiger Minuten ein. Das Medikament wird im Normalfall so dosiert, dass die Wehen nicht schmerzhaft sind, aber dennoch wahrgenommen werden. Dadurch ist eine aktive Mitarbeit der Frau in der Austreibungsphase möglich. Mehr zum Thema Schmerzbetäubung unter: Anästhesie.

Hinweis

Eine Periduralanästhesie (PDA) ist bei einer Hausgeburt nicht möglich, da dieser Eingriff nur von einer Anästhesistin/einem Anästhesisten im Spital durchgeführt werden darf.

Kaiserschnitt (Sectio caesarea)

Beim Kaiserschnitt handelt es sich um eine Bauchoperation, die durchgeführt wird, wenn eine normale Geburt nicht möglich ist (medizinisch indizierter Kaiserschnitt). Darüber hinaus finden Kaiserschnitte auch aufgrund der individuellen Entscheidung der Schwangeren statt (Wunschkaiserschnitt).

Wird der Eingriff geplant durchgeführt, noch bevor geburtswirksame Wehen einsetzen und die Fruchtblase geplatzt ist, spricht man von einem primären Kaiserschnitt. Von einem sekundären Kaiserschnitt spricht man, wenn bereits Wehen und/oder ein Blasensprung eingetreten sind und die Entbindung ursprünglich auf normalem Weg geplant war. Nur Ärztinnen und Ärzte dürfen Kaiserschnittentbindungen vornehmen. Mehr zum Thema: Kaiserschnittentbindung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer

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