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Eltern-Kind-Pass: 1. - 3. Untersuchung des Kindes

Die erste Untersuchung des Neugeborenen findet unmittelbar nach der Geburt statt. In der ersten Lebenswoche wird die sogenannte Basisuntersuchung für Neugeborene durchgeführt. Um möglichst früh angeborene Hörstörungen zu erkennen, wird empfohlen, bereits in der ersten Lebenswoche des Neugeborenen ein sogenanntes Hör-Screening durchzuführen. Für die dritte Eltern-Kind-Pass-Untersuchung sind eine allgemeine und eine orthopädische Untersuchung vorgesehen.

1. Untersuchung des Kindes nach der Geburt

Die Ärztin oder der Arzt bzw. die Hebamme bewerten die wichtigsten Lebensfunktionen wie Atmung, Herzschlag, gesunde Hautfarbe und die Reflexe (APGAR-Test) des Kindes. Größe, Gewicht und Kopfumfang des Kindes werden gemessen.

Ausführliche Informationen zur ersten Untersuchung des Neugeborenen nach der Geburt erhalten Sie unter Neugeborenenuntersuchung.

Weiters werden im Rahmen eines Screening-Programms alle Neugeborenen auf seltene angeborene Erkrankungen untersucht. Diese Untersuchung sollte idealerweise innerhalb der ersten Lebenswoche durchgeführt werden. Dabei werden dem Säugling durch einen kleinen Stich in die Ferse einige Bluttropfen abgenommen und auf eine Filterkarte aufgetragen. Diese Karte wird vom Krankenhaus oder Ihrer Hebamme (bei Hausgeburt) ins Labor geschickt, wo das Blut untersucht wird.

2. Untersuchung in der ersten Lebenswoche

In der ersten Lebenswoche wird die sogenannte Basisuntersuchung für Neugeborene durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt untersucht den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes. Dabei werden u.a. die Neugeborenenreflexe und die kindlichen Bewegungen kontrolliert. Weiters erhält das Neugeborene Vitamin K und Vitamin D in Form von Tropfen.

Vitamin K ist für die Blutgerinnung wichtig und an der Knochenbildung beteiligt. Nach der Geburt und in den ersten Monaten leiden Neugeborene unter einem Vitamin-K-Mangel, da sie über die Plazenta eine zu geringe Menge davon bekamen bzw. über die Muttermilch bekommen.

Vitamin D fördert die Aufnahme von Kalzium und beugt der Knochenerweichung (Rachitis) vor. Mithilfe des Sonnenlichtes bildet die Haut Vitamin D. In den ersten Lebensmonaten kann die Eigenproduktion an diesem Vitamin beim Säugling nicht ausreichend sein, daher sollte der Säugling ab der zweiten Lebenswoche Vitamin D erhalten. Um möglichst früh angeborene Hörstörungen zu erkennen, wird empfohlen, bereits in der ersten Lebenswoche des Neugeborenen ein sogenanntes Hör-Screening durchzuführen.

Hinweis

Das Hör-Screening bei Neugeborenen wird in Österreich nicht flächendeckend angeboten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Innerhalb der ersten Lebenswoche des Neugeborenen ist auch eine Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks vorgesehen. Dadurch können Hüftgelenkserkrankungen (z.B. eine Hüftgelenksdysplasie) frühzeitig erkannt und, falls nötig, behandelt werden.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Basisuntersuchung für Neugeborene und die Hüftuntersuchung finden bei der stationären Spitalsgeburt noch im Krankenhaus statt.

Nach einer ambulanten Spitalsgeburt oder einer Hausgeburt wird die Basisuntersuchung (inkl. Gabe von Vitamin K und Vitamin D) von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt oder einer Allgemeinmedizinerin oder einem Allgemeinmediziner durchgeführt. Die Untersuchung der Hüfte ist wichtig und sollte von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt oder einer Orthopädin oder einem Orthopäden mit entsprechender Ausbildung vorgenommen werden.

3. Untersuchung in der 4. bis 7. Lebenswoche

Für die dritte Eltern-Kind-Pass-Untersuchung sind eine allgemeine und eine orthopädische Untersuchung vorgesehen. Die Ärztin oder der Arzt wiederholt zunächst alle Messungen aus der ersten Untersuchung: Die Reflexe werden überprüft, die Augenreaktionen und das Hörvermögen werden getestet, Herz und Lunge abgehört und die Wirbelsäule wird beurteilt.

Die Ärztin oder der Arzt erkundigt sich auch nach dem Ernährungsverhalten des Kindes:

  • Wird das Kind gestillt?
  • Konnte die Mutter Trinkschwierigkeiten beobachten?
  • Muss das Kind öfters erbrechen?

Weiters prüft die Ärztin oder der Arzt, ob sich das Kind altersgerecht bewegt:

  • Kann das Kind in Bauchlage den Kopf heben und zur Seite drehen?
  • Kann sich das Kind in Rückenlage hin und her drehen?

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt informiert Sie über Impfungen, die laut Impfplan empfohlen werden. Die Entscheidung, ob das Kind geimpft werden soll, liegt bei den Eltern. Sind diese einverstanden, kann die Impfung beim nächsten Untersuchungstermin durchgeführt werden. Ausführliche Informationen zum Thema Impfen finden Sie unter Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder sowie Impfungen für Kinder - Entscheidungshilfe.

Orthopädische Untersuchung

Bei der orthopädischen Untersuchung können Einschränkungen oder Fehlentwicklungen des Bewegungsapparates erkannt und behandelt werden. Folgende Untersuchungen führt die Ärztin oder der Arzt durch:

Untersuchung von Kopf und Hals

  • Beurteilung der Gesichtssymmetrie
  • Beurteilung der Gesichtsproportionen
  • Kann eine Schiefhaltung des Kopfes festgestellt werden?

Untersuchung der Wirbelsäule und des Brustkorbes:

  • Können an der Wirbelsäule oder am Brustkorb Ungleichheiten (Asymmetrien) festgestellt werden?

Untersuchung der Beine und Füße:

Weiters kontrolliert die Ärztin oder der Arzt die Hüftgelenke, um mögliche Fehlbildungen zu erkennen. Wurde eine Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks bei der ersten Vorsorgeuntersuchung noch nicht gemacht, wird sie jetzt durchgeführt.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Untersuchung des Kindes zwischen der vierten und siebenten Lebenswoche einschließlich der orthopädischen Untersuchung kann von

  • Kinderärztinnen oder Kinderärzten,
  • Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern,
  • in den Fachambulatorien für Kinderheilkunde und von
  • Ärztinnen oder Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden.

Der orthopädische Untersuchungsteil kann auch gesondert von einer Orthopädin oder einem Orthopäden erfolgen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 7. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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