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Lungenembolie

Bei der Lungenembolie handelt es sich um eine teilweise oder vollständige Verlegung der Lungenarterien durch ein Blutgerinnsel, das sich von einer Venenwand losreißt und mit dem Blutstrom über das Herz in die Lungenstrombahn gelangt. Sie ist eine häufig auftretende Störung des Lungenkreislaufs. In 90 Prozent der Fälle liegt gleichzeitig eine tiefe Bein- und/oder Beckenvenenthrombose vor, manchmal auch eine oberflächliche Venenentzündung.

Welche Symptome können bei Lungenembolie auftreten?

Die häufigsten Symptome einer akuten Lungenembolie sind:

  • plötzlich einsetzende Atemnot,
  • Brustschmerzen,
  • Husten,
  • Bluthusten,
  • Angst,
  • Schweißausbruch,
  • Blutdruckabfall,
  • Beschleunigung von Puls und Herzschlag,
  • Kollaps und Schock.

In vielen Fällen sind jedoch keine typischen Beschwerden erkennbar.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Oft werden Lungenembolien nicht oder nicht rechtzeitig erkannt. Jeder diesbezügliche Verdacht ist umgehend abzuklären, da es sich um eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung handelt. Je rascher eine Lungenembolie diagnostiziert und adäquat therapiert wird, desto größer ist die Chance auf weitgehende Genesung und desto geringer das Risiko schwerer Komplikationen. Zur Basisdiagnostik gehören eine körperliche Untersuchung mit Messung von u.a. Herz- und Atemfrequenz sowie Blutdruck. Weiterführende Untersuchungen wie Röntgen, Magnetresonanztomographie, Computertomographie, Elektrokardiographie, Blutgasanalyse, Lungenszintigraphie etc. können erforderlich sein.

Wie erfolgt die Behandlung einer Lungenembolie?

Erstes Ziel ist die Vermeidung weiterer Embolien. Weiters ist die Lungenstrombahn möglichst rasch von verstopfenden Gerinnseln zu befreien. Dazu werden Medikamente zur Gerinnungshemmung (Heparin) und/oder zur Auflösung des Thrombus (Fibrinolytika) eingesetzt oder das Blutgerinnsel wird operativ entfernt.

Zur langfristigen Verhinderung weiterer Embolien erfolgt eine Langzeitbehandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten. Manchmal wird auch ein Schirmfilter in die Bauchvene platziert, um zirkulierende Blutgerinnsel abzufangen.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Verdacht auf eine Lungenembolie sollte sofort eine Ärztin/ein Arzt konsultiert bzw. die Notärztin/der Notarzt gerufen werden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Ist ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Erich Minar

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