Oberflächliche Venenentzündung
Eine oberflächliche Venenentzündung (Phlebitis, Thrombophlebitis superficialis, oberflächliche Venenthrombose, Varikophlebitis) ist eine akute Entzündung der Venenwand mit Bildung eines Blutgerinnsels in einer oberflächlichen Vene. Sie ist eine häufig auftretende Erkrankung, die in der Regel auf dem Boden eines Krampfaderleidens entsteht. Mehr als 90 Prozent aller Venenentzündungen sind bei varikös veränderten Venen zu finden. 30 bis 40 Prozent der Patientinnen/Patienten mit schwerem Krampfaderleiden sind betroffen, Frauen häufiger als Männer.
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat eine oberflächliche Venenentzündung?
Die Entstehung einer oberflächlichen Venenentzündung kann durch eine Reihe von Faktoren begünstigt werden. Dazu gehören u.a.:
- verlangsamter Blutabfluss bei Krampfadern und Bettlägerigkeit,
- erhöhte Gerinnungsbereitschaft in der Schwangerschaft, während der Geburt oder nach Operationen,
- oberflächliche Verletzungen,
- intravenöse Medikamentengaben mittels Katheter oder Infusion,
- Hormonersatztherapie,
- Rauchen,
- Blutgerinnungsstörungen,
- chronisch-venöse Insuffizienz,
- Infektionen,
- andere Erkrankungen (z.B. Krebs).
Wie Sie einer oberflächliche Venenentzündung vorbeugen können
Das Risiko für die Entstehung einer oberflächlichen Venenentzündung kann in bestimmten Situationen durch folgende Maßnahmen reduziert werden:
- Nach Operationen und Geburten frühzeitiges Aufstehen mit gewickelten Beinen bzw. Antithrombosestrumpf.
- Bettlägerige Patientinnen/Patienten sollten mehrmals täglich Bewegungsübungen machen.
Welche Symptome können auftreten?
Die betroffene Vene ist bei Druck schmerzhaft, die Umgebung gerötet, heiß und geschwollen mit einem tastbar derben Venenstrang. Die Patientin/der Patient kann gleichzeitig Fieber haben. Die Entzündung klingt manchmal erst nach zwei bis sechs Wochen ab. Die Vene kann noch monatelang schmerzhaft und verhärtet sein. Die Thrombophlebitis kann sich jedoch auch ausdehnen und das tiefe Venensystem betreffen.
Häufige Folgeerkrankungen sind tiefe Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Diagnose wird anhand der vorliegenden Beschwerden sowie durch die ärztliche Untersuchung der betroffenen Region getroffen. In vielen Fällen sind weiterführende Untersuchungen notwendig, beispielsweise um festzustellen, ob gleichzeitig eine tiefe Venenthrombose vorliegt.
Wie erfolgt die Behandlung einer oberflächlichen Venenentzündung?
Zur Linderung der Beschwerden wird als Basistherapie die Kompression mittels geeigneter Strümpfe bzw. mit Kurzzugbinden empfohlen. Das Bein soll beim Sitzen oder Liegen hoch gelagert werden. Weiters ist die Anwendung kühlender Umschläge und heparinhaltiger Cremes und Gels sinnvoll. Manche Ärztinnen/Ärzte empfehlen auch Topfenwickel, deren Wirkung ist allerdings nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) zum Einreiben oder Schlucken können die Schmerzen lindern und eine rasche Normalisierung der Beweglichkeit begünstigen.
Möglichst frühzeitige Bewegung (Herumgehen) wird empfohlen. Gerinnungshemmende Salben können eventuell die Abheilung beschleunigen. Je nach Ausdehnung und Lokalisation der Thrombophlebitis werden niedermolekulare Heparine injiziert.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn die genannten Beschwerden auftreten oder aus sonstigen Gründen ein Verdacht auf eine Thrombophlebitis besteht, sollten Sie sich an eine der folgenden Stellen wenden:
- Ärztin/ein Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin/Facharzt für Interne Medizin.
Eine normal verlaufende oberflächliche Venenentzündung ist eine unangenehme, schmerzhafte, aber insgesamt harmlose Erkrankung. Sie sollte jedoch nicht unterschätzt werden, weil sie zu schwerwiegenderen Venenerkrankungen wie Venenthrombose und Lungenembolie führen kann.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Erich Minar