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Demenz: Medikamentöse Therapie

Die verschiedenen Demenz-Erkrankungen sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Daher sind für jede Erkrankung spezielle Therapiemaßnahmen notwendig. Die meisten Medikamente sind nur für bestimmte Demenz-Formen zugelassen, vor allem für Alzheimer-Demenz. Medikamente können die Ursachen der Demenz nicht heilen bzw. die Zerstörung der Gehirnzellen nicht aufhalten. Ihre Wirkung beschränkt sich auf die Linderung von Symptomen und eine vorübergehende Stabilisierung bestimmter geistiger Fähigkeiten. Im Frühstadium können bestimmte Medikamente das Fortschreiten der Erkrankung möglicher Weise verlangsamen.
Für die medikamentöse Therapie von Demenz werden zwei Medikamentengruppen eingesetzt: Antidementiva sowie Medikamente zur Therapie von Verhaltensstörungen und psychischen Symptomen. Welche Therapie für die Betroffene/den Betroffenen am besten geeignet ist, entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt.

Welche Medikamente stehen zur Verfügung?

Antidementiva

Antidementiva sind Medikamente, die dem Verlust des Gedächtnisses und der Denkfähigkeiten entgegenwirken sollen. Ihr Nutzen liegt in einer leichten Verbesserung der kognitiven Funktionen, der Alltagsaktivitäten und des Allgemeinzustands der Patientin/des Patienten. Je nach Demenzgrad und Verträglichkeit stehen folgende Medikamente zur Verfügung:

  • Acetylcholinesterase-Hemmer (Wirkstoffnamen: Donepezil, Galantamin, Rivastigmin).
  • NMDA-Rezeptor-Antagonisten bzw. Glutamatantagonisten (Wirkstoffname: Memantin).

Antidepressiva, Antipsychotika und Beruhigungsmittel

Bei Demenzerkrankungen können in verschiedenen Stadien Verhaltensstörungen auftreten. Zur Behandlung psychischer Symptome stehen folgende Medikamente zur Verfügung:

  • Antidepressiva: z.B. bei Depressionen, Angst- oder Zwangssymptomen.
  • Antipsychotika: wirken gegen psychotische Symptome, wie paranoide Ideen, Wahn und Halluzinationen, sowie bei starker Agitation. Antipsychotika sind keine Nervendämpfungsmittel.
  • Beruhigungsmittel: verringern z.B. Angst, Erregung oder Schlafprobleme.

Hinweis

Die Behandlung mit Psychopharmaka ist nur dann angezeigt, wenn andere, nicht-medikamentöse Maßnahmen keine ausreichende Wirkung zeigen! Depression, Angst, Unruhe oder Aggression sind oft auch als Reaktion der Patientinnen/Patienten auf den Verlust ihrer Fähigkeiten erklärbar. Informationen und Aufklärung der Betreuungspersonen und ein verständnisvoller Umgang mit der/dem Erkrankten helfen, auffällige Verhaltensweisen zu vermeiden. Ein gezieltes Training von Fähigkeiten und Alltagsaktivitäten schafft Erfolgserlebnisse und wirkt positiv auf die Lebensqualität.
Antidementiva und Medikamente zur Therapie von Verhaltensstörungen werden oft kombiniert eingesetzt.

Wie erfolgt die medikamentöse Therapie bei Alzheimer-Krankheit?

  • Für leichte bis mittelschwere Alzheimer-Demenz sind in Österreich aus der Gruppe der Acetylcholinesterase-Hemmer die Wirkstoffe Donezepil, Galantamin und Rivastigmin zugelassen. Sie vwirken in Hinsicht auf die Fähigkeit zur Verrichtung von Alltagsaktivitäten, auf die Besserung kognitiver Funktionen und auf den ärztlichen Gesamteindruck.
  • Für schwere und mittelschwere Alzheimer-Demenz werden Medikamente mit dem Wirkstoff Memantin oder eine Kombinationstherapie von Memantin und Cholinesterase-Hemmern empfohlen. Sie verbessern die Fähigkeit zur Verrichtung von Alltagsaktivitäten, die kognitiven Funktionen und den ärztlichen Gesamteindruck.

Bei der Auswahl der Substanzen spielen Faktoren wie die individuelle Verträglichkeit, Neben- und Wechselwirkungen oder die Handbarkeit durch die Patientin/den Patienten eine wichtige Rolle. Grundsätzlich sollte nach Beginn der Einstellung auf ein Medikament die Therapie über mindestens drei Monate fortgeführt werden, sofern keine Unverträglichkeit auftritt. Danach beurteilt die Ärztin/der Arzt mit der Patientin/dem Patienten und ihren/seinen Angehörigen mögliche Veränderungen. Falls die Medikation keine wesentliche Wirkung zeigt, kann eine andere Substanz verordnet werden.

Weitere Informationen zu Wirkstoffen, Handelsnamen, Gebrauchsinformationen etc. finden Sie über die Medikamentensuche.

Ginkgo Biloba

Ginkgo Biloba (Extrakt EGb 761) wird häufig zur Behandlung kognitiver Störungen und Demenz eingesetzt. Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit von Ginkgo Biloba EGb 761 auf die Kognition bei Patientinnen/Patienten mit leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz und nicht-psychotischen Verhaltenssymptomen. Eine Behandlung kann erwogen werden.

Wie erfolgt die medikamentöse Therapie bei anderen Formen von Demenz?

  • Vaskuläre Demenz: Antidementiva sind für die Behandlung einer vaskulären Demenz nicht zugelassen. Für Patientinnen/Patienten, die einen Schlaganfall erlitten haben und an vaskulärer Demenz leiden, werden Medikamente zur Schlaganfallvorbeugung empfohlen. Cholinesterase-Inhibitoren werden nur dann empfohlen, wenn die vaskuläre Demenz nicht direkt auf einen Schlaganfall zurückzuführen ist und ein fortschreitender Verlauf zu beobachten ist. Der Einsatz von Memantin wird bei vaskulärer Demenz nicht bzw. nur im Einzelfall empfohlen.
  • Gemischte Demenz: Für Patientinnen/Patienten, die gleichzeitig an Alzheimer und vaskulärer Demenz leiden, wird eine medikamentöse Therapie wie bei Alzheimer-Demenz empfohlen.
  • Frontotemporale Demenz: Für die Behandlung der frontotemporalen Demenz sind keine Antidementiva zugelassen. Die bei dieser Erkrankung häufig auftretenden Verhaltensauffälligkeiten können mit Antidepressiva – z.B. Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) – oder Antipsychotika behandelt werden. Leidet die Patientin/der Patient allerdings unter Bewegungsarmut und Muskelsteife (hypokinetisches-rigides Syndrom), können Antipsychotika die Bewegungsstörungen noch verstärken.
  • Demenz bei Morbus Parkinson: Der Acetylcholinesterase-Hemmer Rivastigmin ist zur antidementiven Behandlung der Demenz bei Parkinson im leichten und mittleren Stadium zugelassen. Zur Linderung der Symptome kann auch Donepezil eingesetzt werden. Diese hemmen den Abbau von Acetylcholin, wodurch dessen Konzentration erhöht wird. Das Krankheitsbild kann dadurch gemildert werden.
  • Lewy-Körper-Demenz: Für die Behandlung dieser Demenz-Erkrankung sind keine Medikamente zugelassen. Allerdings empfiehlt sich gerade hier die Behandlung mit Cholinesterasehemmern, da ein signifikantes cholinerges Defizit vorliegt. Für die Diagnose Alzheimer-Demenz mit Lewy-Körper sind ACE-Hemmer zugelassen.

Leichte kognitive Beeinträchtigungen

Für die Behandlung einer leichten kognitiven Beeinträchtigung (MCI) bzw. zur Verhinderung einer Alzheimer-Demenz sind aufgrund des nicht ausreichenden Wirkungsnachweises keine Antidementiva zugelassen. Diverse medizinische Nahrungsergänzungsmittel können eingesetzt werden, deren Evidenz ist allerdings nicht nachgewiesen.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Behandlung einer Demenzerkrankung erstreckt sich in den meisten Fällen über mehrere Jahre. Daher ist eine gute und langfristige Zusammenarbeit mit einer Ärztin/einem Arzt des Vertrauens eine wichtige Voraussetzung für den Behandlungserfolg, ebenso wie eine offene, verständnisvolle Gesprächsbasis zwischen Patientin/Patient, Betreuungsperson und Ärztin/Arzt.

Für die Auswahl der medikamentösen und nicht-medikamentösen Therapiemaßnahmen können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

Die Fachärztin/der Facharzt kann Antidementiva nach einer genauen Diagnostik verschreiben; gegebenenfalls nach Bewilligung durch den zuständigen Krankenversicherungsträger. Die Weiterverordnung der Medikamente kann dann in der Regel die Hausärztin/der Hausarzt für die Dauer von sechs Monaten vornehmen. Danach ist eine Kontrolle der Medikation bei der Fachärztin/beim Facharzt vorgeschrieben.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Michael Rainer, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Zusatzfach Psychiatrie und Neurologie (Geriatrie)

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