Wer arbeitet in einem Krankenhaus?
Je nach Abteilungsspektrum gibt es unter anderem Fachkräfte in den Bereichen:
- Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKPP)
- Pflegefachassistenz
- Diätologie
- Entlassungsmanagement
- Ergotherapie (Wiederherstellen der Handlungsfähigkeit im Alltag)
- Hebammen
- Biomedizinische Analytik (Labor)
- Radiologisch-technisches Fachpersonal (Röntgen)
- Logopädie (Sprachtherapie)
- Ombudsstelle (kümmert sich um Anliegen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten)
- Orthopädietechnik
- Orthoptik („Sehschulen“)
- Physiotherapie
- Klinische Psychologie
- Psychotherapie
- Anstaltsapotheke (Pharmazeutinnen/Pharmazeuten)
- Seelsorge
- Sozialarbeit
- Stomatherapie (Betreuung von Patientinnen/Patienten mit künstlichem Darmausgang)
- Wundmanagement
- Diabetesberatung
- Hygieneteam (bestehend aus Ärztinnen/Ärzte und DGKPP)
Dazu kommen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen die Patientinnen und Patienten nicht direkt in Kontakt kommen. Zu ihnen gehören unter anderem Personen aus den Bereichen:
- Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsmedizin
- Brandschutz- und Sicherheitstechnik
- Haustechnik
- Küchenpersonal
- Gebäudereinigung
- Informatik
- Projektmanagement und Organisationsentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Umweltschutz und Abfall
- Sekretariat
- Einkauf
- PR/Marketing
- Patientenadministration
Wer ist für ein Spital verantwortlich?
Die operative Leitung eines Krankenhauses obliegt der sogenannten kollegialen Führung, die direkt dem Rechtsträger oder dessen Bevollmächtigten (z.B. Geschäftsführung bei privaten Krankenanstalten) untersteht. Das Krankenanstaltengesetz bestimmt folgende Mindestbesetzung für die kollegiale Führung:
- Ärztliche Direktion,
- Pflegedirektion und
- Verwaltungsdirektion.
Es steht dem Rechtsträger eines Krankenhauses frei, auch eine technische Direktion und/oder Personaldirektion, Finanzdirektion und dgl. zu institutionalisieren.
Die ärztliche Direktion steht nicht nur den Spitalsärztinnen und -ärzten vor, sondern ist für alle ärztlichen Belange zuständig - letztlich auch für Hygiene, ärztliche Qualitätssicherung etc. Es kann zu Kompetenzüberschneidungen zwischen ärztlicher Direktion und Pflegedirektion kommen, da bestimmte Maßnahmen an Patientinnen/Patienten sowohl von der Ärztin/vom Arzt wie auch von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegedienstes durchgeführt werden können.
Die Pflegedirektion steht den Pflegemitarbeiterinnen und -mitarbeitern vor. Die Verwaltungsdirektion ist unter anderem für Finanzen, Personal, Öffentlichkeitsarbeit und technische Belange, wie etwa Haustechnik und Brandschutz verantwortlich.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Erich Sieber