Wer arbeitet in einem Krankenhaus?

In einem Krankenhaus arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen und Fachrichtungen in einem komplexen System zusammen. Manche, wie beispielsweise das Pflegepersonal, kümmern sich direkt um das Wohl der Kranken, andere arbeiten quasi im Hintergrund und werden von Patientinnen/Patienten gar nicht persönlich wahrgenommen. Die operative Leitung eines Krankenhauses obliegt der sogenannten kollegialen Führung, die direkt dem Rechtsträger oder dessen Bevollmächtigten (z.B. Geschäftsführung bei privaten Krankenanstalten) untersteht.

Je nach Abteilungsspektrum gibt es unter anderem Fachkräfte in den Bereichen:

Dazu kommen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen die Patientinnen und Patienten nicht direkt in Kontakt kommen. Zu ihnen gehören unter anderem Personen aus den Bereichen:

  • Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsmedizin
  • Brandschutz- und Sicherheitstechnik
  • Haustechnik
  • Küchenpersonal
  • Gebäudereinigung
  • Informatik
  • Projektmanagement und Organisationsentwicklung
  • Qualitätsmanagement
  • Umweltschutz und Abfall
  • Sekretariat
  • Einkauf
  • PR/Marketing
  • Patientenadministration

Wer ist für ein Spital verantwortlich?

Die operative Leitung eines Krankenhauses obliegt der sogenannten kollegialen Führung, die direkt dem Rechtsträger oder dessen Bevollmächtigten (z.B. Geschäftsführung bei privaten Krankenanstalten) untersteht. Das Krankenanstaltengesetz bestimmt folgende Mindestbesetzung für die kollegiale Führung:

  • Ärztliche Direktion,
  • Pflegedirektion und
  • Verwaltungsdirektion.

Es steht dem Rechtsträger eines Krankenhauses frei, auch eine technische Direktion und/oder Personaldirektion, Finanzdirektion und dgl. zu institutionalisieren.

Die ärztliche Direktion steht nicht nur den Spitalsärztinnen und -ärzten vor, sondern ist für alle ärztlichen Belange zuständig - letztlich auch für Hygiene, ärztliche Qualitätssicherung etc. Es kann zu Kompetenzüberschneidungen zwischen ärztlicher Direktion und Pflegedirektion kommen, da bestimmte Maßnahmen an Patientinnen/Patienten sowohl von der Ärztin/vom Arzt wie auch von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegedienstes durchgeführt werden können.

Die Pflegedirektion steht den Pflegemitarbeiterinnen und -mitarbeitern vor. Die Verwaltungsdirektion ist unter anderem für Finanzen, Personal, Öffentlichkeitsarbeit und technische Belange, wie etwa Haustechnik und Brandschutz verantwortlich.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Erich Sieber

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