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Verletzungen der Achillessehne

Die Achillessehne ist die stärkste Sehne des Menschen. Sie ist die gemeinsame Endsehne der Wadenmuskulatur und verläuft an der Rückseite des Unterschenkels zur Ferse.

Ein Riss (Ruptur) der Achillessehne kann bei plötzlicher Anspannung der Wadenmuskulatur entstehen, beispielsweise bei sehr dynamischen und schnellen Sportarten wie Squash oder Volleyball. Die/der Betroffene verspürt einen heftigen Schmerz im Bereich der Wade bzw. der Sehne, nicht selten ist ein Geräusch wie ein „Schnalzen“ zu hören. Der Achillessehnenriss gehört insgesamt zu den häufigsten Sportverletzungen.

Welche Aufgabe hat die Achillessehne?

Die Wadenmuskulatur besteht aus drei Teilen, die sich nach unten hin zu einer Sehne, der Achillessehne, vereinen. Ohne Achillessehne ist das Strecken des Fußes und damit das Gehen nicht möglich: Zieht sich die Wadenmuskulatur zusammen, wird die Achillessehne und in weiterer Folge die Ferse nach oben gezogen und der Fuß gestreckt. Beim Entspannen der Wadenmuskulatur kann mit der Fußsohle aufgetreten werden.

Die Achillessehne ist die stärkste Sehne des Körpers, an der dicksten Stelle ist sie bis zu fünf Zentimeter breit. Sie ist oberhalb der Ferse deutlich tastbar.

Welche Ursachen hat ein Achillessehnenriss?

Besonders häufig entsteht ein Achillessehnenriss beim Fußball, Handball, Volleyball oder Basketball, bei Rückschlagsportarten wie Tennis, Squash, Badminton und bei der Leichtathletik sowie beim Skifahren. Durch plötzliche hohe Krafteinwirkung auf die Sehne (ruckartige Bewegungen wie z.B. kräftiges Abstoßen beim Loslaufen, plötzliches Abbremsen, Sturz nach vorne) ist eine Ruptur möglich. Auch direkte Gewalteinwirkung (z.B. Schlag oder Tritt) auf die Sehne sowie Verdrehungen oder Prellungen können die mögliche Ursache sein.

Oft ist die gerissene Sehne durch Über- bzw. Fehlbelastung vorgeschädigt oder weist abnutzungsbedingte Veränderungen auf. Die Elastizität der Sehnen im Allgemeinen nimmt mit zunehmendem Lebensalter ab und das Risiko für Sehnenverletzungen damit zu. Am häufigsten treten Achillessehnenrupturen zwischen dem 30. und dem 50. Lebensjahr auf. Degenerative Veränderungen treten schon ab dem 25. Lebensjahr auf, sodass auch jüngere Sportlerinnen und Sportler betroffen sein können. Dennoch muss man bei einem Achillessehnenriss nicht zwingend von einem Vorschaden ausgehen.

Typische Rissstelle ist die schmalste Stelle der Sehne kurz oberhalb des Ansatzes am Fersenbein.

Welche Symptome können auftreten?

Die Achillessehne reißt meistens vollständig, selten nur teilweise. Die/der Betroffene verspürt einen plötzlich einsetzenden, heftigen Schmerz im Bereich der Wade bzw. der Sehne. Nicht selten ist auch ein Geräusch wie ein „Peitschenknall“ oder ein „Schnalzen“ zu hören. Der Riss ist als Delle in der Sehne meist gut zu tasten. Bald danach entwickeln sich Schwellung und Bluterguss. Gehen bzw. Laufen ist – wenn überhaupt – nur mit starker Behinderung möglich. Der einseitige Zehenstand kann auf der betroffenen Seite nicht ausgeführt werden.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Beschreibung des Unfallherganges sowie die typischen Symptome (tastbare schmerzhafte Delle oberhalb der Ferse, Unfähigkeit, die Ferse vom Boden abzuheben etc.) sind für die Diagnose wegweisend. Weiters erfolgen eine Röntgen- und eine Ultraschalluntersuchung, um die Rissstelle genau zu beurteilen, in Zweifelsfällen wird auch eine Magnetresonanztomografie durchgeführt.

Wie erfolgt die Behandlung?

Die Erstbehandlung erfolgt nach den Prinzipien der PECH-Regel (Pause einlegen, kühlende Umschläge mit Eis, Compression mit elastischer Binde (Druckverband), Hochlagerung). Mehr zum Thema: Sportverletzungen

Ein Achillessehnenriss kann konservativ oder operativ behandelt werden:

Bei der konservativen Behandlung erhält die Patientin/der Patient einen Spezialschuh mit entsprechender Erhöhung der Ferse. Damit wird der Fuß in sogenannter Spitzfußstellung ruhig gestellt, und die Sehnenenden können wieder zusammenwachsen. Mithilfe des Spezialschuhes kann der Fuß nach relativ kurzer Zeit wieder bewegt und belastet werden, ohne den Heilungsprozess zu beeinträchtigen. Das Bewegungsausmaß wird im Rahmen von physiotherapeutischen Behandlungen festgelegt.

Bei der operativen Behandlung werden die Rissenden der Sehne aneinander genäht, gegebenenfalls kann sie auch durch spezielle Nahttechniken verstärkt werden. Nach dem Eingriff wird der Fuß für einige Tage in einem Gipsverband ruhig gestellt. Danach wird wie bei der konservativen Behandlung mit einer frühen Mobilisation begonnen.

Die Dauer der Sehnenheilung beträgt im Allgemeinen rund sechs bis acht Wochen. An die Therapie schließen sich physiotherapeutische Behandlungen zur Stärkung der Muskulatur an. Die gewohnte sportliche Betätigung kann in der Regel nach ca. drei bis vier Monaten wieder aufgenommen werden.

Wie kann vorgebeugt werden?

Ein gesundes Mittelmaß bei sportlicher Betätigung ist das beste Mittel, um einem Achillessehnenriss vorzubeugen. Denn regelmäßige sportliche Bewegung hat grundsätzlich positive Auswirkungen auf die Elastizität der Sehnen und auf den Muskelapparat. Zu stark belastender Sport erhöht das Risiko ebenfalls. Abrupte und allzu starke Belastungen auf die Achillessehne zu vermeiden ist eine weitere Maßnahme. Das betrifft beispielsweise die sehr dynamischen und schnellen Risikosportarten Squash und Volleyball. Generell empfiehlt sich für alle Sportler, auf eine ausreichende Aufwärmphase vor dem Sport zu achten. Mehr zum Thema: Gesunde Bewegung

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Verdacht auf eine Verletzung der Achillessehne können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • die nächstgelegene Unfallambulanz
  • im akuten Notfall Rettung (Notruf 144)
  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  • Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie
  • Sportmedizinerin/Sportmediziner

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Gäbler

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