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Jochbeinbruch

Das Jochbein (Os zygomaticum, „Wangenknochen“) befindet sich oberhalb der Wangenregion und bildet den äußeren Rand der Augenhöhle. Der Jochbeinbruch zählt zu den häufigsten knöchernen Verletzungen des Gesichtsschädels. Typische Ursachen sind Stürze oder Schläge ins Gesicht.

Bei einem Jochbeinbruch sind nicht selten auch benachbarte Regionen mitbeteiligt, wie z.B. Augenhöhle oder Unterkiefer. Je nachdem sind unterschiedliche Beschwerden und Komplikationen möglich.

Welche Ursachen hat ein Jochbeinbruch?

Jochbeinbrüche entstehen durch direkte Gewalteinwirkung auf das Gesicht. Häufige Ursachen sind beispielsweise Stürze mit dem Rad, Verkehrsunfälle, ein Zusammenprall etwa bei einem Kopfballduell zweier Fußballer oder ein Schlag im Rahmen gewalttätiger Auseinandersetzungen.

Je nach Verletzungshergang sind bei einem Jochbeinbruch häufig auch angrenzende knöcherne Strukturen mitbetroffen (Schläfenbein, Unterkiefer, Augenhöhle, Oberkiefer). Bei rein seitlicher Gewalteinwirkung kann es zu einem isolierten Bruch des Jochbogens (knöcherne Struktur zwischen unterem Rand der Augenhöhle und Ohr) kommen.

Welche Symptome können auftreten?

Welche Beschwerden bei einem Jochbeinbruch auftreten, ist von der Schwere und der Art des Bruches abhängig. Die Bruchstücke können entweder in ihrer normalen Position verbleiben oder gegeneinander verschoben sein (dislozierter Bruch). Bei dislozierten Brüchen können sich die Bruchstücke zudem verdrehen, in die Kiefer- oder Augenhöhle verlagern und zu Verletzungen von Nerven, Blutgefäßen und des Augapfels führen. Liegen mehr als sechs Bruchstücke vor, spricht man von einer Trümmerfraktur.

Ein Jochbeinbruch kann auf der betroffenen Seite u.a. folgende Beschwerden verursachen:

  • starke, ausstrahlende Schmerzen,
  • Schwellungen in der Augen- und Wangengegend,
  • Bluterguss um das Auge,
  • Nasenbluten,
  • Blutung aus der Kieferhöhle,
  • abgeflachte Wange,
  • sichtbare Knochenstufen am unteren Rand der Augenhöhle,
  • Gesichtswunden,
  • Sehstörungen (Doppelbilder),
  • Unterkieferfunktionsstörungen (z.B. Mund kann nicht geöffnet werden).

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin/der Arzt führt eine Anamnese durch, betastet die verletzte Gesichtsregion inklusive der angrenzenden Knochen und prüft, ob Funktionsstörungen z.B. bei Mund- oder Augenbewegungen auftreten. Weiters wird eine Röntgenuntersuchung durchgeführt, um das Ausmaß der Verletzung festzustellen. Zusätzlich kann eine Computertomographie oder eine digitale Volumentomographie (DVT, neues bildgebendes Verfahren zur Erstellung von 3D-Bildern des Kopfes) erforderlich sein. Bei Beteiligung der Augenhöhle ist eine augenärztliche Untersuchung wichtig.

Wie erfolgt die Behandlung eines Jochbeinbruches?

Meistens ist ein operativer Eingriff unter Vollnarkose notwendig, um abgesplitterte Knochenstücke zu entfernen und die Knochenfragmente in ihrer ursprünglichen Position zu fixieren. Dazu werden spezielle Platten (Mini- oder Mikroplatten) und Schrauben verwendet. Bei ausgeprägten Knochendefekten kann eine Transplantation von körpereigenen Knorpel- oder Knochenstücken (aus Hüfte oder Rippen) oder von Fremdmaterial erforderlich sein. Eventuell können nach etwa einem Jahr die Fremdmaterialien (inklusive Schrauben und Platten) wieder entfernt werden. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Ästhetik können plastisch-chirurgische Operationen durchgeführt werden.

Nicht-verschobene Brüche ohne Verletzung anderer Strukturen können unter Umständen von alleine wieder zusammenwachsen, in diesen Fällen kann auf eine Operation verzichtet werden

Wohin kann ich mich wenden?

Bei einem Jochbeinbruch können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • im akuten Notfall Rettung (Notruf 144),
  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
  • Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde,
  • Fachärztin/Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde,
  • Unfallambulanz.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2019

Expertenprüfung durch: MR Dipl.Ing. Dr. Kurt Neuwirth-Riedl, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

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