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Hepatitis E

Die Hepatitis E ist eine akute, für gewöhnlich selbst heilende Leberentzündung und meldepflichtig. In den letzten Jahren wurde auch über chronische Verlaufsformen (besonders bei Patientinnen/Patienten nach Organtransplantationen) berichtet. Die Hepatitis E ist besonders in den Tropen und Subtropen verbreitet (Südostasien, indischer Subkontinent und Mittelamerika). Auch in Europa können bei über 15 Prozent der Erwachsenen Antikörper gegen Hepatitis-E-Viren nachgewiesen werden. Es gibt insgesamt vier Hepatitis-E-Virus-Genotypen („Virusgruppen“ mit kleinen Unterschieden in der Erbsubstanz), die für den Menschen ansteckend sind.

Die Genotypen eins und zwei kommen in Asien und Afrika vor und werden von Mensch zu Mensch übertragen. Die Genotypen drei und vier werden von Schweinen bzw. Wildschweinen und eventuell auch von anderen Tieren auf den Menschen übertragen. Der Genotyp drei kommt in Europa und vielen anderen Industrienationen, der Genotyp vier in Teilen Asiens und Europas vor.

Wie wird die Hepatitis E übertragen?

Die Übertragung erfolgt fäkal-oral (Aufnahme von Kot über den Mund – sehr geringe, nicht mit dem Auge erkennbare Mengen ausreichend). Häufig werden Hepatitis-E-Viren dabei mit durch Menschen- bzw. Schweinekot verunreinigtem Trinkwasser, Speisen (in Europa v.a. unzureichend erhitztem Schweine- bzw. Wildschweinfleisch), seltener z.B. beim Verzehr von Muscheln übertragen. Auch Übertragungen von infizierten Müttern auf das Neugeborene sind bei der Geburt möglich. Da Hepatitis-E-Viren in die Muttermilch gelangen können, wird akut infizierten Müttern vom Stillen abgeraten. Sehr selten kann die Infektion sexuell übertragen werden. Eine Infektion über Blutprodukte ist ebenfalls möglich. Die Übertragung von Mensch zu Mensch durch eine Schmierinfektion stellt bei Viren, die vor allem in Asien und Afrika vorkommen, einen Infektionsweg dar. Eine Hepatitis-E-positive Person ist ca. eine Woche vor bis vier Wochen nach Krankheitsbeginn ansteckend.

In der Umwelt können die Viren in Oberflächengewässer gelangen, wenn Flächen mit Schweinekot gedüngt (gegüllt) werden. Wird dieses als Trinkwasser oder zur Bewässerung von Gemüsepflanzungen herangezogen, können Hepatitis-E-Viren über die Nahrung aufgenommen werden. Einen weiteren Verbreitungsweg der Viren stellt „Naturdünger“ (Tierkot) für Gemüsepflanzen dar.

Wie Sie einer Hepatitis E vorbeugen können

Die wichtigste Maßnahme für eine wirkungsvolle Prophylaxe ist, in Endemiegebieten (Gebiete, in denen gehäuft Infektionen auftreten) bestimmte Hygienevorkehrungen sorgfältig einzuhalten. Dazu gehören z.B. kein Genuss von ungekochten Speisen oder ungekochtem Wasser bzw. Eis und das Schälen von Früchten. Beim Umgang mit an Hepatitis E Erkrankten und ihren Kontaktpersonen ist die Händehygiene die wichtigste Schutzmaßnahme vor einer Ansteckung. Es steht zurzeit nur in China eine Schutzimpfung zur Verfügung.

Wie verläuft die Hepatitis E?

Infektionen mit den Genotypen eins bzw. zwei verlaufen meist schwerer als Infektionen mit den Genotypen drei bzw. vier. Die Inkubationszeit beträgt etwa zwei bis neun Wochen. Im Gegensatz zur Hepatitis A, welche Patientinnen/Patienten jeglichen Alters, aber vor allem Kinder und Jugendliche befällt, tritt Hepatitis E besonders häufig bei Erwachsenen zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr auf.

Fulminante Krankheitsbilder sind sehr selten. Sie treten vor allem bei Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft (drittes Trimenon), insbesondere auf dem indischen Subkontinent, bei einer Infektion mit dem Genotyp eins auf. Diese Verläufe gehen mit einer hohen Sterblichkeit (bis 25 Prozent) einher. Beim Genotyp drei, der in Europa vorkommt, konnte ein besonders schwerer Verlauf in der Schwangerschaft bisher nicht nachgewiesen werden. Auch Vorschädigungen der Leber (z.B. durch Alkoholmissbrauch) erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs.

Chronische Krankheitsverläufe wurden bei Patientinnen/Patienten mit Immunsuppression – insbesondere bei Personen nach Organtransplantation – beschrieben. Eine chronische Hepatitis E besteht, wenn das Virus länger als sechs Monate im Körper bleibt. Sie führt rasch zu einer Leberzirrhose. Es konnte derzeit noch nicht nachgewiesen werden, ob nach einer durchgemachten Infektion eine lebenslange Immunität besteht oder erneute Infektionen mit Hepatitis-E-Viren möglich sind.

Welche Symptome können auftreten?

Die Hepatitis E löst häufig keine Beschwerden aus. Wenn Beschwerden auftreten, beginnen sie meist plötzlich mit Übelkeit, Erbrechen und allgemeinem Krankheitsgefühl, mit Gelenkschmerzen und leichtem Fieber. Es kann sich unter Umständen auch ein Ausschlag entwickeln. Ein Ikterus (Gelbsucht) sowie ein Aszites (Bauchwasser) oder eine hepatische Enzephalopathie treten eher selten auf.

Die Hepatitis E kann Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems (z.B. Guillain-Barré-Syndrom, Meningitis, Polyneuropathie) auslösen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Manchmal kann die Ärztin/der Arzt bei der körperlichen Untersuchung Zeichen einer Leberentzündung – z.B. Vergrößerung der eventuell druckschmerzhaften Leber und Ikterus (Gelbsucht) – erkennen. Die Hepatitis E kann jedoch nur durch einen Nachweis von Virusbestandteilen bzw. Antikörpern gegen das Virus im Blut diagnostiziert werden. Auch bei Zeichen einer fulminanten Leberentzündung (z.B. mit Aszites oder hepatischer Enzephalopathie), wird überprüft, ob Hepatitis-E-Viren im Blut nachgewiesen werden können.

In der Labordiagnostik werden Anti-HEV-IgM- und -IgG-Serumantikörper bestimmt. Ein direkter Virusnachweis in Blut oder Stuhl erfolgt durch den Nachweis von HEV-RNA mittels PCR. Je höher die Leberwerte (z.B. GGT, GOT, GPT), desto schwerer ist meist das Krankheitsbild.

Wie erfolgt die Behandlung der Hepatitis E?

Die Behandlung orientiert sich an den akuten Beschwerden. Empfohlen wird Bettruhe oder zumindest die Vermeidung körperlicher Anstrengung. Eine leichte, fettarme Kost ist sinnvoll. Auf Alkohol sollte unbedingt verzichtet werden. Da die Hepatitis E innerhalb weniger Wochen ausheilt, ist meist keine Nachsorge notwendig. Bei fulminanter Hepatitis E kann eine Therapie mit pegyliertem Interferon alphabzw. Ribavirin durchgeführt werden.

Hinweis

Bei Menschen, die Immunsuppressiva erhalten, kann die Ärztin/der Arzt bei einer chronischen Hepatitis E durch ein Senken der Dosis dem Körper die Bekämpfung der Viren erleichtern. Wenn die immunsuppressive Therapie nicht verändert werden kann oder ein Senken der Dosis nicht ausreicht, kann die/der Betroffene mit Ribavirin bzw. pegyliertem Interferon alpha behandelt werden.

Bei einem schweren Leberversagen, das durch eine fulminante Hepatitis E hervorgerufen wird, muss eine Lebertransplantation vorgenommen werden.

Wohin kann ich mich wenden?

Diagnostik und Behandlung von Hepatitis E sind in folgenden Einrichtungen möglich:

  • spezielle Krankenhausambulanz, z.B. hepatologische Ambulanz,
  • Kassenambulatorien mit hepatologischer Spezialambulanz,
  • im niedergelassenen Bereich: Fachärztinnen/Fachärzte für Innere Medizin mit fundierten hepatologischen Kenntnissen,
  • Abteilung für Innere Medizin (Schwerpunkt Gastroenterologie und Hepatologie) bzw. Abteilung für Transplantationschirurgie bei schweren Erkrankungsformen.

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt.

Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt, Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.

Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Doz. Dr. Michael Rupert Gschwantler, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)

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