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Hepatitis B: Symptome, Diagnose & Therapie

Sowohl die akute als auch die chronische Hepatitis B verursachen oft keine oder nur untypische Beschwerden. Daher bleibt eine Hepatitis-B-Infektion häufig unbemerkt. Nicht selten wird eine Hepatitis B erst erkannt, wenn bei einer Routineblutuntersuchung unerwartet eine Erhöhung der Leberwerte festgestellt und daraufhin nach deren Ursache gesucht wird. Die medikamentöse Behandlung richtet sich nach der Schwere des Verlaufs. Wenn der Körper nicht in der Lage ist, die Hepatitis-B-Viren ausreichend zu bekämpfen, kann die Hepatitis B auch medikamentös nicht vollständig geheilt werden.

Es kann jedoch durch eine Unterstützung des Immunsystems bei der Virusbekämpfung bzw. eine Unterdrückung der Virusvermehrung das Risiko für die Entwicklung einer schweren Leberschädigung bzw. von Folgeerkrankungen reduziert werden. Auch das Ansteckungsrisiko kann durch eine medikamentöse Behandlung gesenkt werden.

Welche Symptome können auftreten?

Symptome der akuten Hepatitis B

Klinisch lässt sich eine akute Hepatitis B nicht von anderen akuten Leberentzündungen (ausgelöst durch Hepatitis-A-, -C-, -D- und -E-Viren) oder einer Autoimmunhepatitis unterscheiden. Ein Drittel der Erkrankten hat keine Symptome. Verläufe mit Gelbsucht treten nur in ca. 30 Prozent der Fälle auf. Die Hepatitis B (Inkubationszeit etwa sechs bis 26 Wochen) kann mit Übelkeit, Erbrechen, Fieber und Appetitlosigkeit beginnen. In weiterer Folge kann es drei bis zehn Tage nach Krankheitsbeginn zur Gelbfärbung von Augen und Haut (Ikterus, die sogenannte Gelbsucht) kommen. Neben der Dunkelfärbung des Harns tritt dann auch eine Hellfärbung des Stuhls auf. Zusätzlich kann es zu Juckreiz, Gelenksschmerzen und Ausschlag kommen. Eine fulminante Hepatitis mit Entwicklung einer hepatischen Enzephalopathie oder einem Aszites etc. sind sehr selten.

Symptome der chronischen Hepatitis B

  • Müdigkeit und Leistungsminderung,
  • Konzentrationsschwäche,
  • Völlegefühl (auch Schmerzen im rechten Oberbauch),
  • unter Umständen Gelbsucht (Ikterus),
  • gelegentlich Gefäßentzündungen mit Mitbeteiligung der Niere, Gelenks- und Muskelschmerzen und sehr selten Erkrankungen des Nervensystems.

In den meisten Fällen verläuft die chronische Hepatitis B jedoch völlig symptomlos. Im weiteren Verlauf können Beschwerden infolge einer Leberzirrhose oder eines hepatozellulären Karzinoms () auftreten.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Manchmal kann die Ärztin/der Arzt bei der körperlichen Untersuchung Zeichen einer Leberentzündung - z.B. Vergrößerung der eventuell druckschmerzhaften Leber bzw. eine Gelbsucht (Ikterus) erkennen. Auch Anzeichen von Folgeerkrankungen wie der Leberzirrhose kann sie/er eventuell schon feststellen. Die Hepatitis B kann jedoch nur durch einen Nachweis von Virusbestandteilen bzw. Antikörpern gegen das Virus im Blut diagnostiziert werden.

Hinweis

Wenn eine Hepatitis B bei der Geburt übertragen wird, verläuft sie beim betroffenen Kind meist chronisch. Daher wird bei schwangeren Frauen routinemäßig untersucht, ob eine Hepatitis B vorliegt.

Labornachweis einer Hepatitis B

Bei einer Hepatitis B sind im Blut – je nach Stadium der Infektion – drei unterschiedliche Parameter nachweisbar: Erbsubstanz des Virus (HBV-DNA), körpereigene Antikörper (Anti-HBs, Anti-HBe, Anti-HBc-IgG, Anti-HBc-IgM) und Virusbausteine (Antigene HBs-Ag, HBe-Ag).

Nähere Informationen finden Sie in der Laborwerte-Tabelle unter Leber und Infektionen mit Viren.

  • Wenn in der Labordiagnostik Anti-HBc negativ ist (das heißt nicht nachweisbar), kann eine Infektion ziemlich sicher ausgeschlossen werden.
  • Wenn Anti-HBc nachweisbar ist (Anti-HBc positiv), besteht der Verdacht auf eine Hepatitis-B-Infektion. Bei den HBc-Antikörpern werden HBc-IgM und HBc-IgG unterschieden. Im akuten Infektionsstadium können HBc-IgM-Antikörper nachgewiesen werden.
  • HBs-Antigen ist bei einer Hepatitis-B-Infektion meist (90 Prozent) positiv.
  • Ein HBe-Antigen-Nachweis deutet auf eine hohe Virusaktivität hin. Wenn es im Blut nachgewiesen werden kann, ist die Erkrankung sehr ansteckend.
  • Ein HBe-Antikörper-Nachweis spricht für eine abgeheilte oder eine chronische Hepatitis B mit geringem Ansteckungsrisiko.
  • Die Höhe der Infektiosität lässt sich am besten mithilfe der Bestimmung der Anzahl an Viren im Blut (Viruslast) durch einen quantitativen direkten Virus-DNA-Nachweis abschätzen.
  • Immunität nach durchgemachter Infektionskrankheit ist durch das Vorhandensein von HBs- und HBc-Antikörper gegeben. Allerdings kann es dennoch in seltenen Situationen (z.B. notwendige Immunsupressiva) zu einer Reaktivierung der Hepatitis B kommen.
  • Auf die Hepatitis-B-Impfung reagiert der Körper mit der Bildung von HBs-Antikörpern. Titerbestimmungen aus dem Blut können über die eventuelle Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung Auskunft geben.

Hinweis

Bei einer Hepatitis-B-Infektion sollte immer auch auf eine gleichzeitig vorliegende Hepatitis D getestet werden.

Wie erfolgt die Behandlung von Hepatitis B?

Akute Hepatitis B

Die akute Hepatitis B wird in den meisten Fällen nicht behandelt. Körperliche Schonung und die Vermeidung leberschädigender Substanzen, wie z.B. Alkohol, werden empfohlen. Bei den seltenen fulminanten Erkrankungsverläufen ist eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich. Bei schweren Verläufen kann das Nukleosidanalogon Lamivudin eingesetzt werden. Bei fulminanten Verläufen muss häufig eine Lebertransplantation vorgenommen werden.

Chronische Hepatitis B

Das primäre Ziel der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Hepatitis B besteht in einer dauerhaften und langfristigen Unterdrückung der Virusvermehrung in den nicht mehr nachweisbaren Bereich. Die Bildung von HBe- bzw. HBs-Antikörpern (Serokonversion) ist ebenfalls ein Zeichen für einen Therapieerfolg. Die derzeit dafür zugelassenen Medikamente können eine chronische Hepatitis B nicht vollständig heilen. Eine „aggressive“ Verlaufsform (Zeichen starker Entzündung und Vernarbung, erhöhte Transaminasen, hohe Virusmenge) kann jedoch deutlich gemildert werden. Dadurch sinkt das Risiko für die Entwicklung bzw. das Fortschreiten einer Leberzirrhose und für Leberkrebs. Zudem wird durch die Hepatitis-B-Therapie das Übertragungsrisiko gesenkt.

Zeigt eine Hepatitis B einen „milden“ Verlauf (normale bzw. minimal erhöhte Leberwerte, niedrige Virusmenge), kann mit einer medikamentösen Therapie zugewartet werden. Regelmäßige klinische und laborchemische Kontrollen sind jedoch empfehlenswert.

Hinweis

Bei fehlender Immunität wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen.

Für die Therapie der chronischen Hepatitis B stehen zwei unterschiedliche Therapiekonzepte zur Verfügung.

  • Nukleosid- und Nukleotidanaloga: Die meisten Patientinnen und Patienten werden heutzutage mit Nukleosidanaloga (z.B. Lamivudin, Telbivudin, Entecavir) und Nukleotidanaloga (z.B. Adefovir, Tenofovir) behandelt, die als Tabletten eingenommen werden. Diese Substanzen greifen in die Vermehrung der Erbinformation (DNA) des Virus ein. Dabei werden fehlerhafte Bausteine eingebaut, die zum Abbruch der Vervielfältigung führen. Sie hemmen dadurch die Virusvermehrung und die Aktivität der chronischen Hepatitis B. Im Vergleich zu älteren Nukleosid- und Nukleotidanaloga kommt es unter den neueren Substanzen Entecavir und Tenofovir seltener zur Entwicklung von Resistenzen sowie zu weniger Nebenwirkungen. Sie werden daher von Ärztinnen/Ärzten bevorzugt eingesetzt. Das Nukleotidanalogon Adefovir wird aufgrund seiner geringen Wirkung gegen Hepatitis-B-Viren, seinen Nebenwirkungen und dem häufigen Auftreten von Resistenzen nicht mehr empfohlen.
  • Interferon alpha: Verfügt über antivirale und immunmodulierende Eigenschaften, kann aber beträchtliche Nebenwirkungen verursachen. Dazu gibt es bei der Interferontherapie einige Gegenanzeigen, also Umstände, unter denen die Therapie nicht durchgeführt werden darf (z.B. eine fortgeschrittene Leberzirrhose). Das heute fast ausschließlich verwendete pegylierte Interferon alpha (PEG-Interferon) wird einmal pro Woche unter die Haut gespritzt. Die nicht pegylierten Interferone alpha-2a bzw. -2b sind ebenfalls für die Therapie der chronischen Hepatitis B zugelassen. Sie werden dreimal pro Woche unter die Haut gespritzt. Die Therapie dauert meist 48 Wochen. Für HBe-negative Patientinnen/Patienten kann eine Verlängerung der Therapiedauer sinnvoll sein. Die Erfolgsaussichten einer Therapie mit Interferon alpha hängen von mehreren Faktoren ab, z.B. Genotyp, Viruslast, Höhe des Leberenzyms GPT sowie HBe-Ag-Status. Die Genotypen A und B sprechen besser auf eine Interferontherapie an als die Genotypen C und D.

Therapiewahl

Alle Medikamente zur Behandlung der Hepatitis B sind chefarztpflichtig. Welche Therapie für die Patientin/den Patienten die richtige ist, entscheidet die Spezialistin/der Spezialist (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit fundierten hepatologischen Kenntnissen) gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten. Grundsätzlich muss bei jeder Patientin/jedem Patienten die Krankheitssituation individuell betrachtet werden. Bei der Behandlung mit Nukleosid- und Nukleotidanaloga ist meist eine jahrelange Therapie erforderlich. Beim Absetzen dieser Medikamente kann es nämlich wieder zu einer Vermehrung von Hepatitis-B-Viren kommen. Unter Umständen kann diese so stark ausgeprägt sein, dass sich eine fulminante Hepatitis entwickelt. Dies wird bei der zeitlich begrenzten Interferontherapie nicht beobachtet.

Bei jeder Patientin/jedem Patienten wird aufgrund der zeitlich begrenzten Therapiedauer geprüft, ob eine Interferontherapie möglich ist. Wenn sie nicht durchgeführt werden kann oder von der Patientin/vom Patienten nicht gewünscht wird oder erfolglos verlaufen ist, werden Nukleotid- bzw. Nukleosidanaloga eingesetzt.

Bei schweren Verläufen einer akuten oder chronischen Hepatitis B wird überprüft, ob eine Lebertransplantation eine mögliche Therapieoption für die betroffene Patientin/den betroffenen Patienten darstellt.

Hinweis

Entscheidend für den Therapieerfolg sind in erster Linie die Vermeidung von Resistenzentwicklungen durch die regelmäßige Einnahme der Medikamente und das Einhalten von Kontrollterminen (Therapietreue/Compliance).

Weiterführende Diagnostik und Kontrolluntersuchungen

Kontrollen erfolgen durch regelmäßige körperliche Untersuchungen, Laboruntersuchungen (Lebertests, Nierenfunktionsparameter, Blutbild, Blutgerinnung, Viruslast im Blut) sowie halbjährliche Ultraschalluntersuchungen und Kontrollen des Tumormarkers (Alpha-1-Fetoprotein) zur Früherkennung eines hepatozellulären Karzinoms (Leberkrebs).

Hinweis

Die Therapiekontrolle erfolgt durch Bestimmung der Viruslast. Ein Anstieg der Viruslast unter einer Hepatitis-B-Therapie kann durch die Entwicklung einer Resistenz gegen das eingesetzte Medikament bedingt sein. Medikamentenresistenzen können durch Labortests nachgewiesen werden.

Im Rahmen einer sogenannten Elastographie kann mittels Ultraschall oder Magnetresonanztomographie (MRT) die Elastizität des Lebergewebes überprüft werden. Eine herabgesetzte Elastizität spricht für das Vorhandensein einer Leberzirrhose. Möglicherweise wird auch eine Gewebeprobe (Leberbiopsie) zur Feststellung der Entzündungsaktivität in der Leber sowie des Grades der „Vernarbung“ notwendig.

Wohin kann ich mich wenden?

Diagnostik und Behandlung bei Hepatitis B sind in folgenden Einrichtungen möglich:

  • niedergelassener Bereich: Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit fundierten hepatologischen Kenntnissen,
  • spezielle Krankenhausambulanz: z.B. Hepatologische Ambulanz,
  • bei schweren Erkrankungen bzw. Komplikationen an einer Abteilung für Innere Medizin (mit einem Schwerpunkt auf Gastroenterologie und Hepatologie),
  • Kassenambulatorien mit hepatologischer Spezialambulanz.

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt, Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.

Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Doz. Dr. Michael Rupert Gschwantler, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)

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