Transplantation: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Transplantationszentren
Hier finden Sie eine Liste mit Transplantationszentren in Österreich.
Derzeit werden in Österreich vor allem folgende Transplantationen durchgeführt:
- Organe: Niere, Leber, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm
- Gewebe: z.B. Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut, Herzklappen, Sehnen, Bänder und Bindegewebe, Knochen
- Zellen: z.B. Knochenmark- und Blutstammzellen, Nabelschnurblutstammzellen, CAR-T-Zellen, Knorpelzellen, Zellen der Bauchspeicheldrüse, Eizellen
Welche Formen von Transplantationen gibt es?
In den meisten Fällen erfolgt die Übertragung des Transplantats von einem Menschen auf einen anderen (allogene Transplantation). Um eine Abstoßungsreaktion des Transplantats durch das Abwehrsystem (Immunsystem) der Empfängerin bzw. des Empfängers zu vermeiden, kann diese mit Medikamenten unterdrückt werden. Bei Stammzelltransplantationen können auch Abwehrzellen (Immunzellen) der Spenderin bzw. des Spenders, die im Transplantat enthalten sind, die Empfängerin oder den Empfänger angreifen (Spender-gegen-Empfänger-Erkrankung). Das wird durch die vorbeugende Gabe von Medikamenten zur Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppressiva) verhindert.
Eine Transplantation ist auch möglich, wenn Spenderin oder Spender und Empfängerin oder Empfänger ident sind (autologe Transplantation). Dabei wird Gewebe von einer Stelle des Körpers auf eine andere Stelle übertragen, z.B. Haut, Arterien. Auch eine Behandlung mit körpereigenen Blutstammzellen ist möglich. Bei einer autologen Transplantation ist keine Abstoßungsreaktion zu erwarten. Dies gilt auch für Transplantationen zwischen eineiigen Zwillingen (syngene Transplantation), da das Immunsystem das Transplantat nicht als Fremdkörper sieht.
Organspende durch Verstorbene
Organ- und Gewebespenden stammen zum Großteil von Personen, bei denen im Krankenhaus der Tod festgestellt wurde. Eine häufige Todesursache ist dabei zum Beispiel eine Hirnblutung. Wichtige Körperfunktionen wie Atmung und Blutdruck werden in der Intensivstation künstlich aufrechterhalten, um die Organe weiter mit Sauerstoff zu versorgen. In Österreich gilt die Widerspruchslösung: Hat die oder der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen, wird im Spital geprüft, ob die verstorbene Person als Spenderin oder Spender zur Verfügung stehen kann. Eine wichtige Voraussetzung ist der Gesundheitszustand der Spenderin oder des Spenders vor der zum Tode führenden Erkrankung.
Lebendspende
Unter bestimmten Voraussetzungen können Organe, Teile von Organen, Gewebe oder Zellen von lebenden Personen gespendet werden. Der Vorteil: Die Transplantation kann länger geplant und vorbereitet werden. Im Rahmen der Organtransplantationen gilt die Lebendspende vor allem im Bereich der Nierentransplantation wie auch in geringerem Umfang bei der Lebertransplantation als bewährte Therapie. Als Spenderin oder Spender kommen Verwandte oder Personen infrage, die der Empfängerin oder dem Empfänger sehr nahe stehen.
Bei der Stammzellenspende handelt es sich ausschließlich um Lebendspenden, meist im Rahmen einer Blutstammzellspende. Dabei werden die Stammzellen mittels einer Vorbehandlung aus dem Knochenmark in das Blut mobilisiert und aus dem Blut „herausgewaschen“ (separiert).
Eine Lebendspende bedeutet einen Eingriff an einem gesunden Menschen. Daher muss vor einem solchen Eingriff das Risiko für die Spenderin oder den Spender und der Nutzen für die Empfängerin oder den Empfänger sorgfältig abgewogen werden. Die potenzielle Spenderin bzw. der potenzielle Spender wird vor der Lebendspende medizinisch untersucht und über die Entnahme aufgeklärt. Anschließend muss eine schriftliche Einwilligungserklärung von der Spenderin bzw. dem Spender unterschrieben werden. Nach dem Eingriff wird die Spenderin oder der Spender zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen eingeladen.
Vorbereitung auf eine Transplantation
Die Patientin oder der Patient wird von den Spezialisten des zuständigen Transplantationszentrums in Hinblick auf die Eignung für eine Transplantation untersucht, über den Ablauf der Transplantation aufgeklärt und muss ihre bzw. seine schriftliche Zustimmung am Transplantationszentrum bekunden.
Risiken einer Transplantation
Transplantationen sind heute meist Routineeingriffe. Der Erfolg des Eingriffs und das längerfristige Überleben hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.:
- der Gesundheitssituation der Empfängerin oder des Empfängers,
- dem Zustand des Transplantats,
- dem etwaigen Auftreten einer Abstoßungsreaktion oder
- der konsequenten Einnahme der immunsuppressiven Medikamente, die nach einer Organtransplantation eine Abstoßungsreaktion verhindern sollen.
Transplantation und Nachsorge
Organtransplantationen erfolgen mittels einer Operation, während bei einer Stammzelltransplantation das Präparat der Patientin bzw. dem Patienten wie eine Transfusion verabreicht wird. Je nach Eingriff ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, der einige Tage bis Wochen dauern kann. Vor und nach der Transplantation sind eingehende Untersuchungen und regelmäßige ärztliche Kontrollen notwendig, um eine erfolgreiche Transplantation zu ermöglichen. Auch eventuell auftretende Komplikationen können rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Nach einer Organtransplantation wird die Empfängerin bzw. der Empfänger zunächst auf der Intensivstation und anschließend auf der normalen Bettenstation betreut. Mit regelmäßigen Untersuchungen wird kontrolliert, ob das Organ gut funktioniert und die notwendigen immunsuppressiven Medikamente in der richtigen Dosierung verabreicht werden. Kontrolliert wird besonders, ob Anzeichen für Abstoßungsreaktionen oder Infektionen auftreten.
Meist erholen sich die Patientinnen bzw. Patienten von der Transplantation gut und können nach ca. zwei bis vier Wochen nach Hause entlassen werden. Bei manchen Transplantationen, z.B. bei Herz- oder Lungentransplantationen, wird nach dem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitation (Anschlussheilverfahren) verordnet.
Wohin kann ich mich wenden?
Stellt Ihre betreuende Ärztin oder Ihr betreuender Arzt fest, dass eine Transplantation zur Behandlung Ihrer Krankheit notwendig ist, werden Sie an ein Transplantationszentrum mit einer hierfür spezialisierten Abteilung überwiesen. Dort beurteilen die zuständigen Ärztinnen bzw. Ärzte, ob eine Transplantation tatsächlich möglich und sinnvoll ist.
Die Transplantation darf nur in einem spezialisierten Krankenhaus erfolgen: Transplantationszentren für Organtransplantationen, Stammzelltransplantationszentren (SZT-Zentren) sowie Gewebetypisierungslaboratorien müssen über eine Zulassung des jeweiligen Bundeslandes verfügen. Die Zuweisung zu den jeweiligen Zentren oder zu weiteren Untersuchungen erfolgt durch die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt.
Die Betreuung nach einer Transplantation erfolgt stationär oder ambulant, wobei auch die Hausärztin oder der Hausarzt eingebunden wird. Eine ev. notwendige Rehabilitation wird in spezialisierten Reha-Einrichtungen durchgeführt. Hier können Sie nach Rehabilitationszentren suchen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung ÖBIG – Transplant
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Stephan Eschertzhuber