Transplantation: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Transplantationszentren
Hier finden Sie eine Liste mit Transplantationszentren in Österreich.
Derzeit werden in Österreich vor allem folgende Transplantationen durchgeführt:
- Organe: Niere, Leber, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm,
- Gewebe: z.B. Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut, Herzklappen, Sehnen, Bänder und Bindegewebe, Knochen,
- Zellen: z.B. Knochenmark- und Blutstammzellen, Nabelschnurblutstammzellen, Knorpelzellen, Zellen der Bauchspeicheldrüse, Eizellen.
Welche Formen von Transplantationen gibt es?
In den meisten Fällen erfolgt die Übertragung des Transplantats von einem Menschen auf einen anderen (allogene Transplantation). Fast immer reagiert das Abwehrsystem (Immunsystem) der Empfängerin/des Empfängers mit einer Abstoßungsreaktion eines fremden Organs. Diese kann jedoch mit Medikamenten unterdrückt werden. Bei Stammzelltransplantationen können auch Abwehrzellen (Immunzellen) der Spenderin/des Spenders, die im Transplantat enthalten sind, die Empfängerin/den Empfänger angreifen (Spender-gegen-Empfänger-Erkrankung). Das wird durch die vorbeugende Gabe von Medikamenten zur Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppressiva) verhindert.
Eine Transplantation ist auch möglich, wenn Spenderin/Spender und Empfängerin/Empfänger ident sind (autologe Transplantation). Dabei wird Gewebe von einer Stelle des Körpers auf eine andere Stelle übertragen, z.B. Haut, Arterien. Auch eine Behandlung mit körpereigenen Blutstammzellen ist möglich. Bei einer autologen Transplantation ist keine Abstoßungsreaktion zu erwarten. Dies gilt auch für Transplantationen zwischen eineiigen Zwillingen (syngene Transplantation), da das Immunsystem das Transplantat nicht als Fremdkörper sieht.
Organspende durch Verstorbene
Organ- und Gewebespenden stammen zum Großteil von Personen, bei denen im Spital der Tod festgestellt wurde. Eine häufige Todesursache ist eine Hirnblutung. Wichtige Körperfunktionen wie Atmung und Blutdruck werden in der Intensivstation künstlich aufrechterhalten, um die Organe weiter mit Sauerstoff zu versorgen. In Österreich gilt die Widerspruchslösung: Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen, wird im Spital geprüft, ob die verstorbene Person als Spenderin/Spender zur Verfügung stehen kann. Eine wichtige Voraussetzung ist der Gesundheitszustand der Spenderin/des Spenders vor der zum Tode führenden Erkrankung.
Lebendspende
Unter bestimmten Voraussetzungen können Organe, Teile von Organen, Gewebe oder Zellen von lebenden Personen gespendet werden. Der Vorteil: Die Transplantation kann länger geplant und vorbereitet werden. Vor allem im Bereich der Nierentransplantation ist die Lebendspende eine bewährte Therapie. Als Spenderin/Spender kommen Verwandte oder Personen in Frage, die der Empfängerin/dem Empfänger sehr nahe stehen.
Bei der Stammzellenspende handelt es sich ausschließlich um Lebendspenden, meist im Rahmen einer Blutstammzellspende. Dabei werden die Stammzellen mittels einer Vorbehandlung aus dem Knochenmark in das Blut mobilisiert und aus dem Blut „herausgewaschen“ (separiert).
Eine Lebendspende bedeutet einen Eingriff an einem völlig gesunden Menschen. Daher muss vor einem solchen Eingriff das Risiko für die Spenderin/den Spender und der Nutzen für die Empfängerin/den Empfänger sorgfältig abgewogen werden. Die potenzielle Spenderin/der potenzielle Spender wird vor der Lebendspende medizinisch untersucht und über die Entnahme aufgeklärt. Anschließend muss eine schriftliche Einwilligungserklärung von der Spenderin/dem Spender unterschrieben werden. Nach dem Eingriff soll die Spenderin/der Spender zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen.
Vorbereitung auf eine Transplantation
Die Patientin/der Patient wird von den Spezialisten des zuständigen Transplantationszentrums über den Ablauf der Transplantation aufgeklärt und muss ihre/seine schriftliche Zustimmung am Transplantationszentrum bekunden. Der Impfstatus wird überprüft. Ev. sollten empfohlene Impfungen rechtzeitig vor der Transplantation aufgefrischt werden.
Risiken einer Transplantation
Transplantationen sind heute meist Routineeingriffe. Der Erfolg des Eingriffs und das längerfristige Überleben hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.
- der Gesundheitssituation der Empfängerin/des Empfängers,
- dem Zustand des Transplantats,
- dem etwaigen Auftreten einer Abstoßungsreaktion oder
- der konsequenten Einnahme der immunsuppressiven Medikamente, die nach einer Organtransplantation eine Abstoßungsreaktion verhindern sollen.
Transplantation und Nachsorge
Organtransplantationen erfolgen mittels einer Operation. Bei einer Stammzelltransplantation wird das Präparat der Patientin/dem Patienten wie eine Transfusion verabreicht. Je nach Eingriff ist ein Spitalsaufenthalt notwendig, der einige Tage bis Wochen dauern kann. Vor und nach der Transplantation sind eingehende Untersuchungen und regelmäßige ärztliche Kontrollen notwendig, um eine erfolgreiche Transplantation zu ermöglichen. Auch eventuell auftretende Komplikationen können rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Nach einer Organtransplantation wird die Empfängerin/der Empfänger zunächst auf der Intensivstation und anschließend auf der normalen Bettenstation betreut. Mit regelmäßigen Untersuchungen wird kontrolliert, ob das Organ gut funktioniert und die notwendigen immunsuppressiven Medikamente in der richtigen Dosierung verabreicht werden. Kontrolliert wird besonders, ob Anzeichen für Abstoßungsreaktionen oder Infektionen auftreten.
Meist erholen sich die Patientinnen/Patienten von der Transplantation gut und können nach ca. zwei bis vier Wochen nach Hause entlassen werden. Bei manchen Transplantationen, z.B. bei Herz- oder Lungentransplantationen, wird nach dem Spitalsaufenthalt eine Rehabilitation (Anschlussheilverfahren) verordnet.
Wohin kann ich mich wenden?
Stellt Ihre betreuende Ärztin/Ihr betreuender Arzt fest, dass eine Transplantation zur Behandlung Ihrer Krankheit angezeigt ist, werden Sie an ein Spital mit einer hierfür spezialisierten Abteilung überwiesen. Dort beurteilen die zuständigen Ärztinnen/Ärzte, ob eine Transplantation möglich und sinnvoll ist.
Die Transplantation darf nur in einem spezialisierten Spital erfolgen: Transplantationszentren für Organtransplantationen, Stammzelltransplantationszentren (SZT-Zentren) sowie Gewebetypisierungslaboratorien müssen über eine Zulassung des jeweiligen Bundeslandes verfügen. Die Zuweisung zu den jeweiligen Zentren oder zu weiteren Untersuchungen erfolgt durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt.
Die Betreuung nach einer Transplantation erfolgt stationär oder ambulant, wobei auch die Hausärztin/der Hausarzt eingebunden wird. Eine ev. notwendige Rehabilitation wird in spezialisierten Reha-Einrichtungen durchgeführt. Hier können Sie nach Rehabilitationszentren suchen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Stephan Eschertzhuber, Univ.-Prof. Dr. Hildegard Greinix