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Organspende: Was ist das?

Die Transplantation eines Organs ist eine bewährte Therapie bei Patientinnen oder Patienten mit irreversiblem Organversagen. Etabliert sind Transplantationen von Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Meist stammen Spenderorgane von Personen, die im Krankenhaus verstorben sind und bei denen der Hirntod diagnostiziert wurde. Bei bestimmen Organen, z.B. Niere oder Leber, ist auch eine Lebendspende möglich.

Die Zahl der Patientinnen oder Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, ist höher als die Zahl der verfügbaren Spenderorgane. Deshalb warten Patientinnen oder Patienten – je nach Organ – oft mehrere Monate bis Jahre auf ein passendes Spenderorgan.

Eine Transplantation läuft grundsätzlich nach folgenden Schritten ab:

  • Voruntersuchung für die Abklärung, ob eine Transplantation möglich ist.
  • Wartezeit bis zur Vermittlung einer Organspende.
  • Transplantation des Organs in einer mehrstündigen Operation.
  • Nachsorge mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und lebenslange medikamentöse Behandlung gegen eine Abstoßungsreaktion des Körpers auf das transplantierte Organ.

Hinweis

Informationen über das Transplantationswesen in Österreich (Anzahl der Organspenden, durchschnittliche Wartezeiten, rechtliche Rahmenbedingungen etc.) finden Sie im jährlichen Transplant-Jahresbericht (erstellt vom Organisationsbüro für das Transplantationswesen an der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Gesundheitsministeriums).

Wann ist eine Organtransplantation notwendig?

Zunächst werden bei einer schweren Erkrankung eines Organs die verfügbaren Therapien ausgeschöpft. Eine Transplantation ist jedoch oft die letzte Möglichkeit der Behandlung, wenn das erkrankte Organ nicht mehr ausreichend funktioniert oder komplett ausfällt.

Eine Organtransplantation kann medizinisch angezeigt sein, wenn eine Erkrankung durch einen genetischen Defekt verursacht wird oder im Lauf des Lebens irreversibel fortschreitet und das Leben gefährdet oder die Lebensqualität hochgradig einschränkt.

Indikationen für Organtransplantationen sind z.B.:

Wie kommen Patientinnen oder Patienten auf eine Warteliste?

Stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest, dass eine Transplantation medizinisch angezeigt ist, wird die Patientin oder der Patient an ein Transplantationszentrum weiterverwiesen.

Im Transplantationszentrum werden weitere Untersuchungen durchgeführt (z.B. Erheben der Krankengeschichte, körperliche Untersuchung, Laboruntersuchungen inkl. HLA- und Blutgruppenbestimmung). Dabei klärt die Ärztin oder der Arzt am Transplantationszentrum, ob Kontraindikationen gegen eine Transplantation vorliegen. Dazu zählen z.B. schwere Infektionskrankheiten, bösartige Tumore oder schwere Erkrankungen anderer Organe. Geklärt wird auch die Bereitschaft der Patientin oder des Patienten, nach der Transplantation die gegebenenfalls notwendige begleitende medikamentöse Behandlung konsequent durchzuführen.

Wenn nach den Untersuchungen eine Transplantation möglich und sinnvoll ist, wird die Patientin oder der Patient auf die vom Zentrum geführte Warteliste genommen, und die Daten werden an die Stiftung Eurotransplant weitergeleitet.

Zuteilung von Organen

Die Vermittlung von Organen (Allokation) verstorbener Personen erfolgt in Österreich über die Stiftung Eurotransplant (ET) nach speziellen von nationalen und internationalen Fachgesellschaften definierten Kriterien. Dazu zählen u.a. die Blutgruppe, das medizinische Spenderprofil, die Erfolgsaussichten, die Wartezeit und die Dringlichkeit einer Transplantation bei der Empfängerin oder beim Empfänger.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung ÖBIG – Transplant

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Stephan Eschertzhuber

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