Transplantation: Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Regelungen
In Österreich sind Transplantationen und Organspenden (Tod- und Lebendspende) im Organtransplantationsgesetz (OTPG) geregelt. Die Entnahme von menschlichen Geweben und Zellen zur Weiterverarbeitung und Verwendung beim Menschen werden im Gewebesicherheitsgesetz (GSG) geregelt. Im GSG wird auch die Aufbereitung, Lagerung in Gewebebanken und Verteilung geregelt, und es gilt auch hier die Widerspruchslösung.
Widerspruch gegen Organ-, Gewebe- und Zellentnahmen bei Verstorbenen
In Österreich wird ein Widerspruch gegen die Organ-, Gewebe- und Zellspende definiert als eine Erklärung der betroffenen Person, mit der sie eine Organ-, Gewebe- oder Zellspende ausdrücklich ablehnt. Diese Erklärung kann schriftlich (z.B. im Ausweis mitgeführter Zettel) oder mündlich (z.B. bezeugt durch Angehörige) erfolgen.
Höchste Rechtssicherheit bietet die Eintragung des Widerspruchs in das Widerspruchsregister bei der Gesundheit Österreich GmbH, da Krankenanstalten vor einer Organentnahme bei toten Personen gesetzlich verpflichtet sind, das Widerspruchsregister abzufragen.
In Österreich zählt auch der Widerspruch der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters vor dem Tod der betroffenen Person als Widerspruch (z.B. bei Kindern unter 14 Jahren oder Erwachsenenvertretung).
In der Praxis versuchen Krankenanstalten auch in Fällen, in denen kein Widerspruch vorliegt, die Angehörigen einer verstorbenen Person vor der Organentnahme zu informieren. Eine gesetzliche Pflicht zu diesem Vorgehen besteht nicht.
Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung ÖBIG – Transplant
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Stephan Eschertzhuber