Coxarthrose: Therapie
Die Behandlung einer Coxarthrose richtet sich nach den Beschwerden der Patientin/des Patienten, nach dem Stadium der Abnutzung und eventuellen anderen ursächlichen Erkrankungen. Durch die Therapie können das Fortschreiten einer Hüftarthrose verlangsamt und die Beschwerden gelindert werden. Eine Heilung eines bestehenden Schadens am Hüftgelenk ist jedoch nicht mehr möglich. Die meisten diagnostizierten Hüftarthrosen werden zunächst mit nicht-operativen (konservativen) Therapien behandelt.
Inhaltsverzeichnis
Nicht-operative Therapien
Ziel ist die Linderung der Beschwerden und die Entlastung des betroffenen Hüftgelenks. Die Ärztin/der Arzt klärt die Patientin/den Patienten u.a. auf, wie das Hüftgelenk geschont und wie die Abnutzung verlangsamt werden kann. So können die Betroffenen selbst einen Beitrag zum Erfolg der Behandlung leisten.
Zu den nicht-operativen Therapien einer Coxarthrose zählen:
- Physiotherapie bzw. Bewegungstherapie: Gezielte Übungen erhalten und verbessern die Beweglichkeit des betroffenen Gelenks und kräftigen die Muskulatur. Die Therapeutin/der Therapeut erklärt, welche Übungen regelmäßig selbstständig durchgeführt werden können, um Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer zu erhalten.
Sportarten wie Radfahren, Wandern, Nordic Walking oder Skilanglauf setzen wichtige Bewegungsreize, ohne das Hüftgelenk besonders zu belasten. Schwimmen wird ebenfalls empfohlen, allerdings sollte beim Schwimmen ein starkes Abspreizen der Beine vermieden werden. - Entlastung des Hüftgelenks: Bei starkem Übergewicht hilft eine Gewichtsreduktion das Hüftgelenk zu schonen. Bei schwerer Hüftarthrose entlasten ein Handstock, Unterarmgehstützen oder ein Rollator die Hüfte.
- Medikamente zur Schmerztherapie: Je nach Art und Dauer der Schmerzen kann die Ärztin/der Arzt verschiedene Medikamente vorschlagen. Medikamente aus der Gruppe der NSAR werden zur vorübergehenden Behandlung akuter Schmerzen eingesetzt. Chronische Schmerzen können mit Wirkstoffen wie Paracetamol behandelt werden. Bei Bedarf kann die Ärztin/der Arzt die Wirkstoffe auch mittels Injektion an gereizte Punkte verabreichen. Kortison wird bei Gelenksergüssen oder -reizungen injiziert, jedoch nur einmalig bzw. selten aufgrund der knochenschädigenden Nebenwirkungen. Präparate mit pflanzlichen entzündungshemmenden Wirkstoffen können ergänzend eingenommen werden.
- Korrektur von Beinlängendifferenzen: Ab einer bestimmten Beinlängendifferenz kann die Ärztin/der Arzt einen Schuhausgleich (Einlagen, orthopädische Schuhzurichtung) verordnen. Weitere Informationen finden Sie unter Arthrose: Therapie.
Operative Therapien
Wenn nicht-operative Therapien keinen Erfolg bringen, sind operative Methoden angezeigt. Bei fortgeschrittener Coxarthrose leidet die Patientin/der Patient meist unter anhaltenden starken Schmerzen, die viele Aktivitäten im Alltag beeinträchtigen. Ob die Ärztin/der Arzt eine Operation zur Behandlung vorschlägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die zugrunde liegende Ursache der Coxarthrose, das Alter und die Beschwerden.
- Gelenkerhaltende Operation: Bei diesem Eingriff wird eine Fehlstellung des Gelenkskopfes in der Gelenkspfanne korrigiert.
- Endoprothese des Hüftgelenks: Ein künstliches Hüftgelenk wird mittels Operation eingesetzt.
Künstliches Hüftgelenk: Operation
Meist erfordert der Verschleiß des Hüftgelenks eine Totalendoprothese, bei der Gelenkskopf und Gelenkspfanne ersetzt werden. Der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks gilt als Routineoperation.
Bei der Operation wird das Hüftgelenk durch einen Schnitt freigelegt und die betroffenen Teile des Gelenks entfernt. Der künstliche Gelenkskopf und/oder die Gelenkspfanne mit dem Inlay werden in den Kochen eingesetzt und ev. mit Zement zusätzlich fixiert. Unter Umständen kann die Chirurgin/der Chirurg die Operation als minimal-invasives Verfahren durchführen.
Ein komplettes künstliches Hüftgelenk besteht aus der Gelenkspfanne (Metall), der Gelenksschale – einem Einsatz (Inlay) aus Kunststoff, Metall oder Keramik – sowie dem Prothesenschaft (Metall) mit dem Gelenkskopf aus Metall oder Keramik. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt schlägt der Patientin/dem Patienten vor, welches Prothesenmaterial (Edelmetall, Kunststoff oder Keramik) und welche Operationsmethode am besten geeignet sind.
Kurz vor der Operation wird die Patientin/der Patient vorbeugend mit einem Antibiotikum behandelt, um eine Infektion der Wunde oder der Knochen zu vermeiden.
Der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks bringt für die meisten Patientinnen/Patienten eine Linderung der Schmerzen und eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität. Der Spitalsaufenthalt bei einer Operation dauert ca. ein bis zwei Wochen, bei einem minimal-invasiven Eingriff meistens etwas kürzer.
Künstliches Hüftgelenk: Nachsorge und Rehabilitation
Kurz nach der Operation beginnt im Spital die Frühmobilisation. Unter Anleitung einer Physiotherapeutin/eines Physiotherapeuten führt die Patientin/der Patient Übungen durch, um das Hüftgelenk zu bewegen, zu belasten und zu kräftigen. Nach der Entlassung aus dem Spital kann eine Rehabilitation angezeigt sein. Im Rahmen der Nachsorge wird die Patientin/der Patient geschult, wie das künstliche Hüftgelenk richtig belastet werden kann.
Welche Komplikationen können auftreten?
Zu den Komplikationen eines künstlichen Hüftgelenks zählen:
- Lockerung oder Verschiebung der Endoprothese,
- Luxation,
- Knochenbruch im Bereich des Implantats.
Die Lockerung von Teilen der Endoprothese wird durch Abnutzung verursacht. Sie ist die häufigste Ursache für eine neuerliche Operation (Reoperation). Zunächst treten keine Beschwerden auf. Im späteren Verlauf sind Schmerzen in der Leiste oder im Oberschenkel möglich. Weitere Anzeichen sind hörbare Geräusche (z.B. Quietschen, Knacksen) und eine Schwellung des Hüftgelenks. Schreitet die Lockerung fort, kann das gesamte künstliche Hüftgelenk locker werden. Eventuell kann ein Wechsel des Inlays angezeigt sein. Bei einer Lockerung kann ein Wechsel der Gleitpaarung oder der gesamten Endoprothese angezeigt sein.
Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen ungefähr alle fünf Jahre soll eine Abnutzung bzw. Lockerung frühzeitig erkannt werden. Dadurch soll der Umfang einer Reoperation möglichst gering gehalten bzw. ein kompletter Austausch der Endoprothese vermieden werden.
Das Risiko einer Luxation (Gelenksverrenkung) des Hüftkopfes ist bei einem künstlichen Hüftgelenk höher als bei einem normalen Hüftgelenk. Ursache ist meist eine ungünstige Belastung, z.B. durch Überkreuzen der Beine.
Weitere seltene bzw. sehr seltene Komplikationen nach einer Hüftgelenksoperation sind:
- Infektion des Knochens,
- Thrombose,
- Nervenverletzung sowie
- Allergie auf Metall oder Zement.
Service & Hilfe
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Reha und Kur
- Der Weg zu Heilbehelfen & Hilfsmitteln
- Infos aus help.gv.at zu Pflegegeld, Pflegende Angehörige, Betreuung zu Hause, Soziale Dienste
Wohin kann ich mich wenden?
Für die Behandlung einer Coxarthrose können Sie sich an eine Fachärztin/einen Facharzt für Orthopädie sowie Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation wenden. Auch die Hausärztin/der Hausarzt kann eine erste Ansprechstelle sein und gegebenenfalls Überweisungen in die Wege leiten.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (z.B. BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten Untersuchungen (z.B. MRT) kann eine chefärztliche Bewilligung erforderlich sein. Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein. Bei bestimmten Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte, Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Heilbehelfe müssen zuerst von der Ärztin/vom Arzt verordnet werden. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor.
Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: OA Dr. Peter Radakovits