Coxarthrose: Symptome & Diagnose
Inhaltsverzeichnis
Symptome und Beschwerden
Erste Anzeichen einer beginnenden Hüftarthrose sind:
- Schmerzen im Bereich der Hüfte (sie können bis ins Gesäß und in den Oberschenkel ausstrahlen)
- Stechen in der Leistengegend.
Die Beschwerden können auch ohne erkennbaren Anlass auftreten und durch Bewegung verschwinden („Einlaufschmerzen“). Mit der Zeit treten Schmerzen immer öfter nach längerer körperlicher Belastung bzw. längeren Gehstrecken auf. In der Folge sind Beschwerden auch in Ruhe, z.B. beim Sitzen und Liegen, möglich. Oft lassen die Schmerzen jedoch nach einiger Zeit wieder nach. Die Phase der beginnenden Hüftarthrose kann über viele Jahre dauern.
Kennzeichen einer aktivierten Hüftarthrose sind starke Schmerzen im Hüftgelenk. Die Innenhaut der Gelenkskapsel entzündet sich. Das Gelenk reagiert auf Druck, z.B. in der Leistengegend, empfindlich. Mit fortschreitender Abnutzung des Hüftgelenks entwickeln sich anhaltende Beschwerden, die auch stark ausgeprägt sein können.
Die Beschwerden werden zunehmend von Bewegungseinschränkungen begleitet. Eine Fehl- oder Schonhaltung führt zur Verkürzung der Muskeln, Sehnen und Bänder, die um das Hüftgelenk gelegen sind. Typisch sind Schwierigkeiten beim Schuhe anziehen. Gehstrecken werden immer kürzer, mobile Verrichtungen immer beschwerlicher. Bei einer fortgeschrittenen Hüftarthrose beeinflussen Bewegungseinschränkungen und Schmerzen den Alltag der Patientin/des Patienten stark. Mehr Informationen finden Sie unter Arthrose: Symptome & Diagnose.
Diagnose
Um Schmerzen im Hüftgelenk abzuklären, erhebt die Ärztin/der Arzt die Krankengeschichte (Anamnese) und fragt nach dem Verlauf der Schmerzen, Vorerkrankungen, Unfällen, Fehlstellungen im Bewegungsapparat etc. Bei der körperlichen Untersuchung prüft die Ärztin/der Arzt u.a. die Beweglichkeit und Schmerzempfindlichkeit des Hüftgelenks. Das Gangbild gibt Aufschluss, ob eine Schonhaltung oder Fehlstellung (z.B. Beinlängendifferenz) vorliegt.
Untersuchungen der Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke sollen zeigen, ob eine andere Erkrankung, wie z.B. ein Bandscheibenvorfall, vorliegt. Durch eine Röntgenuntersuchung beider Hüften kann die Ärztin/der Arzt weitere Hinweise auf die ursächliche Erkrankung feststellen. Auch der Grad einer Arthrose bzw. das Ausmaß des Gelenksverschleißes sind gut erkennbar. Er zeigt sich u.a. durch eine Verschmälerung des Gelenksspaltes, knöcherne Anbauten an der Gelenkspfanne, Sklerose, Knochenzysten sowie Nekrosen. Bei unklarem Befund können weitere bildgebende Untersuchungen (Röntgen, MRT) notwendig werden. Anhand der Diagnose schlägt die Ärztin/der Arzt der Patientin/dem Patienten Therapien vor, um die Beschwerden zu lindern bzw. eine weitere Abnutzung des Gelenks zu verlangsamen.
Wohin kann ich mich wenden?
Haben Sie den Verdacht, an einer Coxarthrose zu leiden, können Sie sich bezüglich Abklärung an folgende Stellen wenden:
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
- Fachärztin/Facharzt für Orthopädie
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnosemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Bei bestimmten Untersuchungen (z.B. MRT) kann eine chefärztliche Bewilligung erforderlich sein. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Peter Radakovits, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie