Hospiz- und Palliativversorgung: Was ist das?

Sterben ist ein natürlicher Prozess des Lebens. Die meisten Menschen benötigen in der letzten Phase ihres Lebens keine spezialisierte Hospiz- bzw. Palliativversorgung. Diese richtet sich an unheilbar kranke Menschen in komplexen medizinischen, pflegerischen bzw. psychosozialen Situationen. Sie hat zum Ziel, die Lebensqualität bis zuletzt möglichst gut zu erhalten. Dabei werden körperliche, psychische, soziale und spirituelle Aspekte berücksichtigt. Auch Angehörige und Zugehörige (z.B. Freunde) werden in die Behandlung und Betreuung miteinbezogen und bei Bedarf über den Tod der Patientin/des Patienten hinaus begleitet.

Die Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen erfolgt in der Hospiz- und Palliativversorgung durch multidisziplinäre Teams. Sie kann zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer spezialisierten Einrichtung (z.B. in einem Hospiz) durchgeführt werden.

Was ist Palliative Care?

Die Definition der WHO 2002 besagt:

„Die Palliativversorgung („Palliative Care“) ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von

  • Patientinnen/Patienten und
  • deren Familien,

die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch:

  • Vorbeugen und Lindern von Leiden,
  • frühzeitiges Erkennen,
  • tadellose (bestmögliche) Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“

Wie werden unheilbar kranke Menschen betreut und begleitet?

Alle Menschen und ihre Angehörigen bzw. Zugehörigen brauchen eine gute Begleitung und Betreuung, sobald eine lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wird oder eine bestehende weit fortschreitet. Daher sollte in möglichst allen Bereichen der Grundversorgung (z.B. Hausarztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) Basiswissen der Hospiz- und Palliativversorgung beherrscht und angewendet werden. Um dies zu ermöglichen, wird dieses Wissen derzeit verstärkt in Ausbildungen und speziellen Lehrgängen an (zukünftige) Fachkräfte des Sozial- und Gesundheitswesens vermittelt.

Die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung bietet über die Grundversorgung hinaus zusätzliche unterstützende und betreuende Angebote. Sie richtet sich an Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen und ihre Angehörigen bzw. Zugehörigen in besonders komplexen Situationen.

In der Hospiz- und Palliativversorgung wird Unterstützung angeboten

  • durch Vorbeugung und Linderung körperlicher und psychischer Beschwerden,
  • bei der Versorgung der Patientinnen/Patienten bzw. ihnen nahestehenden Menschen,
  • zur Unterstützung und Entlastung der Angehörigen und Zugehörigen,
  • bei spiritueller Krise oder Sinnkrise.

Hospiz- und Palliativfachkräfte sind für die Behandlung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen speziell ausgebildet und nehmen regelmäßig an Supervisionen teil.

Wo kann eine Hospiz- und Palliativversorgung erfolgen?

Die Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen kann je nach Befinden der Erkrankten/des Erkrankten sowie der Versorgungsmöglichkeiten durch An- bzw. Zugehörige an verschiedenen Orten durchgeführt werden.

  • Die Versorgung zu Hause: Die meisten Menschen wünschen, ihren letzten Lebensabschnitt zu Hause zu verbringen. Um diesen Wunsch erfüllen zu können, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen An- und Zugehörigen, Ärztinnen/Ärzten, Pflegepersonen und weiteren Berufsgruppen notwendig. Unterstützung können dabei in besonders komplexen Situationen mobile Palliativteams und Hospizteams (s.u.) anbieten.
  • Die Versorgung in Alten- und Pflegeheimen: Mobile Palliativteams und Hospizteams können die Versorgung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen auch in Alten- und Pflegeheimen unterstützen. Einige Alten- und Pflegeheime haben sich des Themas Hospizkultur besonders angenommen. Diese Einrichtungen tragen zu einer Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Grundversorgung bei, können stationäre Hospize jedoch nicht ersetzen. Weitere Informationen finden Sie unter Beratung & Hilfe.
  • Die Versorgung auf der Palliativstation: Palliativstationen sind Abteilungen in Krankenhäusern, die auf die Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen (Palliativpatientinnen/-patienten) spezialisiert sind. Sie sind für besonders komplexe medizinische, pflegerische bzw. psychosoziale Situationen vorgesehen, in denen eine Betreuung durch andere Einrichtungen oder Dienste nicht möglich ist. Die Versorgung auf einer Palliativstation hat zum Ziel, den Zustand der Patientin/des Patienten zu stabilisieren, um eine Entlassung nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
  • Die Versorgung in einem stationären Hospiz: In einem stationären Hospiz werden Menschen mit unheilbaren Erkrankungen in der letzten Phase ihres Lebens betreut, die Pflege und Betreuung rund um die Uhr benötigen. Eine Aufnahme in ein Hospiz kann erfolgen, wenn eine Versorgung zu Hause nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Dabei muss der Zustand der Patientin/des Patienten jedoch so stabil sein, dass eine Versorgung in einem Krankenhaus (z.B. auf einer Palliativstation) nicht notwendig ist. Patientinnen/Patienten werden im stationären Hospiz meist eher im späteren Krankheitsverlauf aufgenommen. Ein Hospiz bietet die Möglichkeit einer Begleitung bis zum Tod.
  • Die Versorgung in einem Tageshospiz: Wenn nur eine Unterstützung während des Tages notwendig bzw. von der/dem Betroffenen erwünscht ist, kann in einigen Städten Österreichs tageweise die Betreuung in einem Tageshospiz erfolgen. Dadurch haben Patientinnen/Patienten auch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, und zu Hause werden Betreuungspersonen entlastet.
  • Mobile Palliativteams: Mobile Palliativteams unterstützen die Versorgung zu Hause und im Pflegeheim. Sie bringen je nach Bedarf ihre speziellen Kenntnisse und Leistungen ein, ersetzen jedoch Hauskrankenpflege oder Pflege durch Angehörige nicht. Mobile Palliativteams können zudem helfen, die Betreuung zu organisieren.
  • Hospizteams: Ein Hospizteam setzt sich aus einer koordinierenden Fachkraft und speziell ausgebildeten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zusammen. Sie besuchen Schwerkranke und ihre Angehörigen zu Hause, im stationären Hospiz, auf der Palliativstation sowie im Krankenhaus und Pflegeheim. Hospizbegleiterinnen/-begleiter schenken schwer kranken Menschen und ihren Angehörigen Zeit, Aufmerksamkeit, Zuwendung und Wärme und bringen ein Stück Alltag und Normalität mit.

Weitere Informationen: Welche Einrichtungen gibt es?

Was ist Palliativmedizin?

In der Palliativmedizin – einem Teilbereich der Hospiz- und Palliativversorgung – werden Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen medizinisch und pflegerisch behandelt. Diese Form der Behandlung hat die Vorbeugung und Linderung von Beschwerden zum Ziel. Aussagen wie: „Wir können nichts mehr für Sie tun“ gibt es in der Palliativmedizin nicht. Auch im letzten Stadium einer Erkrankung kann Leid gelindert werden.

Eine palliative Behandlung beschränkt sich nicht nur auf die Sterbephase. Sie sollte umgehend eingeleitet werden, wenn eine schwere, unheilbare Krankheit diagnostiziert wird. Ziel ist es, das Auftreten von Schmerzen und anderen leidvollen Beschwerden so lange wie möglich zu verhindern und Symptome so schnell und wirksam wie möglich zu behandeln.

Welche Erkrankungen werden häufig palliativmedizinisch behandelt?

Eine palliativmedizinische Therapie kann bei Krankheiten angeboten bzw. durchgeführt werden,

  • die so weit fortgeschritten sind, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist bzw.
  • bei generell unheilbaren Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium.

Dazu zählen z.B.:

In der Palliativmedizin werden häufig folgende Beschwerden bzw. Erkrankungen behandelt:

Wie können Angehörige und Zugehörige betreut werden?

In der Hospiz- und Palliativversorgung werden nicht nur unheilbar Kranke, sondern auch ihnen nahestehende Menschen bei der Behandlungsplanung und -durchführung berücksichtigt.

Das Leid und der bevorstehende Tod eines Menschen beeinflussen sein ganzes soziales Umfeld. Familie, Freunde und andere nahestehende Menschen sind häufig von Trauer, Zorn, Verzweiflung und Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit der unheilbar kranken Person betroffen. In diesem Fall können in vielen Hospiz- und Palliativeinrichtungen auch Angehörige und Zugehörige Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter Angehörige und Zugehörige.

Schutz des Lebens

In Österreich ist die Tötung auf Verlangen bzw. die Beihilfe zum Suizid gesetzlich verboten. Ethikkommissionen treten in regelmäßigen Abständen zusammen, um diesbezügliche Diskussionen unter den aktuellen rechtlichen, kulturellen und medizinischen Rahmenbedingungen zu führen. Diese sind wiederholt zu dem Schluss gekommen, dass in Österreich Leid bestmöglich bekämpft werden muss, die Lebensdauer eines Menschen jedoch nicht willentlich verkürzt werden darf. Fast immer verstummt der Wunsch nach Tötung auf Verlangen bzw. Beihilfe zum Suizid, sobald eine geeignete Hospiz- und Palliativbetreuung einsetzt.

Was ist eine palliative Sedierungstherapie?

Manchmal können Schmerzen oder andere Symptome einer schweren, unheilbaren Erkrankung unerträglich werden. Wenn es nicht möglich ist, sie auf andere Weise zu lindern, kann eine palliative Sedierungstherapie angeboten bzw. angewendet werden. Dabei werden Medikamente verabreicht, die das Wachbewusstsein beeinflussen, um Leid zu reduzieren. Die Intensität der palliativen Sedierung kann je nach Schwere des Leids, der aktuellen Situation und dem Wunsch der Patientin/des Patienten gewählt werden. Sie kann von einem leicht verminderten bis zu einem stark reduzierten Wachzustand reguliert werden.

Eine palliative Sedierung kann immer wieder unterbrochen werden oder dauerhaft bis zum Tod erfolgen. Wenn bei einer Unterbrechung eine Rückbildung der Beschwerden auf ein erträgliches Maß festgestellt wird, erfolgt eine Rücknahme der palliativen Sedierungstherapie. Während einer palliativen Sedierungstherapie werden Pflege, medikamentöse Therapie und Ernährung weiterhin der individuellen Situation angepasst und zum Wohl der Patientin/des Patienten weitergeführt. Eine palliative Sedierungstherapie verkürzt die Lebensdauer in der Regel nicht.

Wohin kann ich mich wenden?

Ärztinnen/Ärzte mit einem Diplom für Palliativmedizin bzw. einem Master of Palliative Care sind speziell für die Beratung und Behandlung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen ausgebildet. Auch andere behandelnde Ärztinnen/Ärzte (z.B. Hausärztin/Hausarzt, Fachärztinnen/Fachärzte aller Fachrichtungen) können eventuell erste Informationen zu palliativen Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen bzw. palliativmedizinische Behandlungen selbst einleiten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt können Möglichkeiten der Versorgung mit dem medizinischen Personal bzw. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern der Einrichtung besprochen werden.

Weitere Informationen im Internet finden Sie z.B. auf den Homepages des Dachverbands Hospiz Österreich (DVHÖ), der Österreichischen Krebshilfe oder der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z.B. auf einer Palliativstation) werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS,, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten Untersuchungen kann eine Bewilligung des leistungszuständigen Krankenversicherungsträgers (medizinischer Dienst – „Chefarzt“) erforderlich sein, ebenso wie bei bestimmten medikamentösen oder nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie). Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen.

Die Kostenbeiträge für stationäre Hospize unterscheiden sich je nach Träger und Bundesland. Wenn die Übernahme von Kostenteilbeträgen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann mit manchen Einrichtungen ein individueller Finanzierungsplan erstellt bzw. um Sozialhilfe-Unterstützung angesucht werden.

Dienste von mobilen Palliativteams sind meist kostenfrei. Da deren Finanzierung je nach Bundesland unterschiedlich erfolgt, sollte jedoch vor Inanspruchnahme einer Leistung die Entstehung möglicher Kosten abgeklärt werden. Ein Tageshospiz kann in der Regel ebenfalls kostenfrei genutzt werden, Hospizteams arbeiten unentgeltlich.

Weitere Informationen, z.B. zu Kosten bei der Heimpflege, Aufenthalten in einem stationären Hospiz, Palliativstation bzw. Möglichkeiten der Familienhospizkarenz, finden Sie unter Beratung & Hilfe.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Anna Pissarek - Dachverband Hospiz Österreich

Zurück zum Anfang des Inhaltes