Hospiz- und Palliativversorgung: Welche Einrichtungen gibt es?
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein mobiles Palliativteam?
Ein mobiles Palliativteam unterstützt und berät die behandelnde Hausärztin/den behandelnden Hausarzt und anderes Personal der Gesundheits- und Sozialversorgung (z.B. Hauskrankenpflege). Es hilft bei der Organisation der Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen (Palliativpatientinnen/Palliativpatienten). Dadurch können diese so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben, und Krankenhausaufenthalte können so gut wie möglich vermieden werden.
In zweiter Linie können Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des mobilen Palliativteams in die Betreuung von Palliativpatientinnen/Palliativpatienten einbezogen werden. Sie können Beratungsgespräche führen und Behandlungen durchführen. Ein mobiles Palliativteam ist in der Regel täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Was ist eine Palliativstation?
Auf einer Palliativstation im Krankenhaus werden Palliativpatientinnen/-patienten in komplexen Situationen versorgt, wenn eine Behandlung in einer anderen Einrichtung oder zu Hause nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Fortschreiten der Erkrankung zu einer raschen Verschlechterung des Befindens der Patientin/des Patienten führt. Auf einer Palliativstation ist das Behandlungsziel, dass sich der Zustand der Patientin/des Patienten so weit verbessert, dass sie/er wieder in eine Pflegeeinrichtung bzw. nach Hause entlassen werden kann.
Die Räume auf einer Palliativstation sind möglichst wohnlich und behindertengerecht gestaltet. Es gibt lediglich Ein- und Zweibettzimmer. Auch Angehörige und Zugehörige (z.B. Freunde) können auf der Station übernachten.
Zusätzlich kann ein Meditations- bzw. Verabschiedungsraum genutzt werden. Auch Räume für Tagesaktivitäten und Therapien stehen für Patientinnen/Patienten zur Verfügung.
Was ist ein Palliativkonsiliardienst?
In einem Krankenhaus steht der Palliativkonsiliardienst dem Personal anderer Abteilungen und Ambulanzen bei der Behandlung von Palliativpatientinnen/Palliativpatienten zur Seite. Er schlägt palliativmedizinische Maßnahmen vor bzw. überprüft, ob eine Übernahme auf eine Palliativstation sinnvoll ist. Ein Palliativkonsiliardienst kann auch anderen Einrichtungen (z.B. Pflegeheimen) beratend zur Verfügung stehen.
In zweiter Linie richten sich die Leistungen des Palliativkonsiliardienstes an Palliativpatientinnen/Palliativpatienten und deren An- und Zugehörige. Dabei werden palliativmedizinische Betreuungsangebote vorgestellt und Kontakte vermittelt. Der Palliativkonsiliardienst kann bei Bedarf auch selbst Behandlungen durchführen.
Was ist ein Hospiz?
In einem Hospiz (lat. Herberge) werden Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen in komplexen Situationen betreut und behandelt. Dabei steht jedoch nicht der Tod im Mittelpunkt, sondern das Leben in seiner letzten Phase.
Was ist ein stationäres Hospiz?
Hier werden Palliativpatientinnen/-patienten betreut, wenn eine Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim nicht möglich, eine Behandlung im Krankenhaus (z.B. auf einer Palliativstation) jedoch nicht nötig ist. Die Betreuung von Patientinnen/Patienten erfolgt dabei ganzheitlich.
Ein stationäres Hospiz steht zur Verfügung bei komplexer:
- pflegerischer und/oder
- psychosozialer Situation bzw.
- medizinischer Symptomatik.
Hinweis
Hospize sind auf eine 24-Stunden-Betreuung bis zum Tod spezialisiert.
Die Räumlichkeiten von Hospizen sind behindertengerecht und bestmöglich wohnlich gestaltet. Es stehen Ein- und Zweibettzimmer mit einer Nasszelle/einem Badezimmer sowie Übernachtungsmöglichkeiten für An- und Zugehörige zur Verfügung. Ein Hospiz verfügt zudem über ein Stationsbadezimmer, eine (Wohn-)Küche, einen Meditations- bzw. Verabschiedungsraum sowie Therapieräume und Räumlichkeiten für soziale Aktivitäten.
Es werden regelmäßig soziale Aktivitäten angeboten. Wenn eine Patientin/ein Patient an einer sozialen Aktivität interessiert ist, wird sie/er bestmöglich unterstützt, an dieser teilzunehmen.
An- und Zugehörige können in die Betreuung der Patientin/des Patienten einbezogen werden. Zudem werden diese in der Phase des Abschiedes begleitet.
In Hospizen können auch finanzielle Beratungen in Anspruch genommen werden.
Hinweis
Mobile Palliativteams und Hospizteams können die Versorgung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen auch in Alten- und Pflegeheimen unterstützen. Einige Alten- und Pflegeheime haben sich des Themas Hospizkultur besonders angenommen. Diese Einrichtungen tragen zu einer Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Grundversorgung bei, können stationäre Hospize jedoch nicht ersetzen. Weitere Informationen finden Sie Beratung & Hilfe.
Was ist ein Tageshospiz?
In einem Tageshospiz werden Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen, die noch zu Hause leben können, tageweise tagsüber betreut. Es ermöglicht sowohl eine medizinische Behandlung außerhalb eines Krankenhauses bzw. Pflegeheims oder stationären Hospizes als auch eine Teilnahme an sozialen Aktivitäten. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen so gut wie möglich berücksichtigt. Durch ein Tageshospiz werden An- und Zugehörige bzw. andere Betreuungspersonen zu Hause entlastet.
Die Räumlichkeiten eines Tageshospizes sind behindertengerecht und wohnlich gestaltet. Sie verfügen über ein Pflegebad, eine Küche, Räumlichkeiten für soziale Aktivitäten und Therapieräume.
Es werden regelmäßig soziale Aktivitäten (z.B. Spaziergänge, Museumsbesuche, gemeinsames Kochen) angeboten. Diese Angebote können bei Interesse in Anspruch genommen werden.
Eine medizinische Versorgung ist in einem Tageshospiz möglich. In manchen Tageshospizen steht die pflegerische bzw. psychosoziale Betreuung im Vordergrund.
Was ist ein Hospizteam?
Alle Mitglieder eines Hospizteams sind speziell für die Beratung und Begleitung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen sowie deren An- und Zugehörigen ausgebildet.
Hospizteams engagieren sich in der Beratung zu den Themen Sterben und Tod sowie der Trauerbegleitung (Einzelbegleitung, Gruppenangebote).
Hospizbegleiterinnen/-begleiter schenken schwer kranken Menschen und ihren Angehörigen Zeit, Aufmerksamkeit, Zuwendung und Wärme und bringen ein Stück Alltag und Normalität mit. Eine Hospizbegleiterin/ein Hospizbegleister kann Betroffenen Gesellschaft leisten – z.B. Gespräche führen, sie bei Freizeitaktivitäten begleiten oder Bettwache halten. Sie/er kann auch bei alltäglichen Tätigkeiten (z.B. Einkauf, Arztbesuch) helfen. Dadurch können An- und Zugehörige entlastet werden.
Ein Hospizteam kann darüber hinaus Informationen über Patientenverfügung, öffentliche Unterstützungen und weitere Hilfsangebote zur Verfügung stellen. Auch die Vermittlung zu anderen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitssystems sowie des Pflegenetzes kann von einem Hospizteam übernommen werden.
Multiprofessionelle Teams der Hospiz- und Palliativversorgung
Teams von Hospiz- und Palliativversorgungseinrichtungen verfügen über Stammpersonal, das durchgehend anwesend bzw. unmittelbar verfügbar ist. Zusätzlich können weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bei Bedarf in die Betreuung miteinbezogen werden.
Palliativkonsiliardienste, mobile Palliativteams und Teams von Palliativstationen, stationären Hospizen bzw. Tageshospizen setzen sich dabei ähnlich zusammen.
Zum Stammpersonal zählen meist:
- Fachärztinnen/Fachärzte bzw. Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin,
- Pflegepersonal inkl. diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger,
- Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter.
Bei Bedarf sind optimalerweise z.B. verfügbar:
- Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten,
- Ergotherapeutinnen/-therapeuten,
- Logopädinnen/Logopäden,
- klinische Psychologinnen/klinische Psychologen,
- Psychotherapeutinnen/-therapeuten,
- Diätologinnen/Diätologen sowie
- eine Seelsorgerin/ein Seelsorger.
Hospizteams bestehen aus einer hauptamtlichen koordinierenden Fachkraft und ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen/-begleitern. Sie arbeiten eigenständig und zugleich eng mit mobilen Palliativteams, Tageshospizen, Palliativstationen und stationären Hospizen zusammen.
Hinweis
Stammpersonal und ehrenamtlich Tätige des Hospizteams sind dabei für die Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen speziell ausgebildet.
Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Das Miteinbeziehen von Familienangehörigen in die Pflege und deren Unterstützung sowie die Betreuung zu Hause bis zum Tod nehmen hier einen besonders hohen Stellenwert ein. Wenn eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist, sollte diese optimalerweise in einer Einrichtung erfolgen, in der ausschließlich diese Altersgruppen betreut werden (z.B. Kinder-Hospiz). Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollten v.a. durch Betreuungspersonen versorgt werden, die auf die Betreuung dieser Altersgruppen spezialisiert sind (z.B. Kinderkrankenschwestern).
Weitere Informationen finden Sie im Konzept der Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Gesundheit Österreich GmbH.
Wohin kann ich mich wenden?
Ärztinnen/Ärzte mit einem Diplom für Palliativmedizin bzw. einem Master of Palliative Care sind speziell für die Beratung und Behandlung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen ausgebildet. Auch andere behandelnde Ärztinnen/Ärzte (z.B. Hausärztin/Hausarzt, Fachärztinnen/Fachärzte aller Fachrichtungen) können eventuell erste Informationen zu palliativen Behandlungs- bzw. Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen sowie palliativmedizinische Behandlungen selbst einleiten.
Bei einem Krankenhausaufenthalt können Möglichkeiten der Versorgung mit dem medizinischen Personal sowie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern der Einrichtung besprochen werden.
Weitere Informationen im Internet finden Sie z.B. auf den Homepages des Dachverbands Hospiz Österreich (DVHÖ), der Österreichischen Krebshilfe oder der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z.B. auf einer Palliativstation) werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich werden die dadurch entstehenden Kosten direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger abgerechnet. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten Untersuchungen (z.B.MRT) kann eine Bewilligung des leistungszuständigen Krankenversicherungsträgers (medizinischer Dienst – „Chefarzt“) erforderlich sein, ebenso wie bei bestimmten medikamentösen oder nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie). Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor.
Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website Ihrer Sozialversicherung finden.
Für Personen, die durch eine Palliativ- oder Hospizorganisation betreut werden, wird der Antrag auf beschleunigt bearbeitet. Dafür muss von der betreuenden Palliativmedizinerin/dem betreuenden Palliativmediziner ein Beiblatt zum Pflegegeldantrag ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).
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Die Kostenbeiträge für stationäre Hospize unterscheiden sich je nach Träger und Bundesland. Wenn die Übernahme von Kostenteilbeträgen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann mit manchen Einrichtungen ein individueller Finanzierungsplan erstellt bzw. um Sozialhilfe-Unterstützung angesucht werden.
Dienste von mobilen Palliativteams sind meist kostenfrei. Da deren Finanzierung je nach Bundesland unterschiedlich erfolgt, sollte jedoch vor Inanspruchnahme einer Leistung die Entstehung möglicher Kosten abgeklärt werden. Ein Tageshospiz kann in der Regel ebenfalls kostenfrei genutzt werden, Hospizteams arbeiten unentgeltlich.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 30. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Mag. Anna Pissarek - Dachverband Hospiz Österreich