Hospiz- und Palliativversorgung: soziale Unterstützung

Soziale Unterstützung geben in der Hospiz- und Palliativversorgung insbesondere Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter. Sie können Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen helfen, die letzte Lebensphase selbstbestimmt und würdevoll zu gestalten. Dabei werden das persönliche Umfeld und die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen bestmöglich berücksichtigt.

Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter unterstützt Erkrankte und ihnen nahestehenden Menschen bei verschiedenen organisatorischen und psychosozialen Herausforderungen. Dazu zählen sozialrechtliche (z.B. Versicherungsansprüche oder Sozialleistungen) und finanzielle Fragen sowie die Organisation von Unterstützungsmöglichkeiten zu Hause bzw. in einer Pflegeeinrichtung. Auch bei der Bewältigung von belastenden Situationen und Krisen kann sie/er Unterstützung anbieten.

Hilfe zu Hause

Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich zu Hause leben. Um dies zu ermöglichen, müssen oftmals einige Vorkehrungen getroffen werden.

Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter unterstützt Betroffene und ihnen nahestehende Menschen u.a. bei der:

  • Koordination ambulanter Kontrollen und teilstationärer Aufenthalte (z.B. Versorgung in einer Tagesklinik oder Urlaubspflege),
  • Suche eines Tageshospizes,
  • Organisation von Haushaltshilfen bzw. Pflegerinnen/Pflegern,
  • behindertengerechten Umgestaltung der Wohnung/des Hauses,
  • Anmeldung bei „Essen auf Rädern“,
  • Antragstellung für einen Behindertenpass,
  • Besorgung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen und
  • Bestellung einer Rufhilfe für Notfälle („Notfallknopf“).

Zudem können sie arbeitstätige Angehörige beraten, die ihre erkrankten Familienangehörigen zu Hause betreuen wollen.

Pflegeeinrichtungen: Beratung und Koordination

Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, stellt eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter Informationen zu Versorgungseinrichtungen (z.B.Palliativstation, stationäres Hospiz oder Pflegeheim) zur Verfügung. Bei Bedarf kann sie/er auch die Organisation der Unterbringung einer Patientin/eines Patienten in einer Versorgungseinrichtung übernehmen.

Versorgungsplanung im Rahmen des Entlassungsmanagements im Krankenhaus

Das Entlassungsmanagement eines Krankenhauses bzw. einer anderen medizinischen Einrichtung wurde eingerichtet, um die weitere medizinische und pflegerische Versorgung nach der Entlassung zu organisieren. Die betreuende Sozialarbeiterin/der betreuende Sozialarbeiter bindet die Patientin/den Patienten bzw. Angehörige und Zugehörige (z.B. Freunde) in diesen Prozess hierbei bestmöglich ein. Weitere Informationen finden Sie Entlassungstag.

Hilfe bei der Suche einer Betreuungseinrichtung für Angehörige

Wenn ein unheilbar kranker Mensch seine Angehörigen (z.B. Kinder oder Ehepartner) nicht mehr ausreichend versorgen kann, ist es möglich, die weitere Betreuung gemeinsam mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter zu planen. Dabei wird versucht, so lange wie möglich eine Unterstützung für zu Hause zu organisieren.

Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter kann auch bei der Koordination einer Unterbringung bei Familienangehörigen bzw. Freunden der/des Betroffenen beratend zur Seite stehen. Wenn eine Versorgung in einer institutionellen Einrichtung (z.B. Pflegeheim oder Kinderheim) geplant wird, kann sie/er Einrichtungen vorschlagen und Kontakte herstellen. Bei Bedarf kann bei der Versorgungsplanung von minderjährigen Angehörigen das Jugendamt hinzugezogen werden. Auch die Versorgung von Angehörigen nach dem Tod kann gemeinsam geplant werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Angehörige und Zugehörige.

Unterstützung bei finanziellen Herausforderungen

Die Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage nimmt in der Sozialarbeit einen hohen Stellenwert ein. Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter kann z.B. Unterstützung bei der Erstellung eines Pensionsantrages zur Verfügung stellen bzw. bei einem Antrag auf Mindestsicherung Hilfe leisten.

Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter kann zudem die Kostensicherung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen sowie Haushaltshilfen und Pflegerinnen/Pflegern koordinieren.

Sie/er stellt zudem Informationen bei Arbeitsplatzfragen der Betroffenen und deren pflegenden An- bzw. Zugehörigen – z.B. bei Arbeitsplatzverlust oder geplanter Familienhospizkarenz – zur Verfügung.

Sozialrechtliche Beratung

Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter kann Informationen zu Versicherungsansprüchen, Mindestsicherung und Sozialleistungen zur Verfügung stellen. Bei Bedarf können gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten bzw. ihnen nahestehenden Menschen Anträge gestellt werden.

Daneben berät sie/er bei Fragen zu:

Konfliktmanagement

Belastende Situationen wie eine lebensbedrohliche Erkrankung sind oft von Konflikten begleitet. Eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter kann hier vermittelnd auftreten, Lösungsvorschläge einbringen und in Krisensituationen Betroffenen unterstützend zur Seite stehen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Anna Pissarek - Dachverband Hospiz Österreich

Zurück zum Anfang des Inhaltes