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Soziale Arbeit in der Hospiz- und Palliativversorgung

In der Hospiz- und Palliativversorgung können Sozialarbeiter:innen Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen helfen, die letzte Lebensphase selbstbestimmt und würdevoll zu gestalten. Dabei berücksichtigen sie bestmöglich das persönliche Umfeld und die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen. Sozialarbeiter:innen unterstützen Erkrankte und ihnen nahestehende Menschen bei verschiedenen organisatorischen und psychosozialen Herausforderungen. Dazu zählen sozialrechtliche und finanzielle Fragen sowie die Organisation von Unterstützungsmöglichkeiten zu Hause bzw. in einer Pflegeeinrichtung. Auch bei der Bewältigung von belastenden Situationen und Krisen können sie Unterstützung anbieten.

Hilfe zu Hause

Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich zu Hause leben. Um dies zu ermöglichen, müssen oftmals einige Vorkehrungen getroffen werden. Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter unterstützt Betroffene und ihnen nahestehende Menschen u.a. bei der:

  • Koordination ambulanter Kontrollen und teilstationärer Aufenthalte wie der Versorgung in einer Tagesklinik oder Urlaubspflege,
  • Suche eines Tageshospizes,
  • Organisation von Haushaltshilfen bzw. Pflegerinnen oder Pflegern,
  • behindertengerechten Umgestaltung der Wohnung oder des Hauses,
  • Anmeldung bei „Essen auf Rädern“,
  • Antragstellung für einen Behindertenpass,
  • Besorgung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen und
  • Bestellung einer Rufhilfe für Notfälle („Notfallknopf“).

Zudem können sie arbeitstätige Angehörige beraten, die ihre erkrankten Familienangehörigen zu Hause betreuen wollen.

Pflegeeinrichtungen: Beratung und Koordination

Ein zusätzlicher Schwerpunkt der palliativen Sozialarbeit liegt im Bereich der Koordination von verschiedenen Hilfeleistungen. Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, stellt eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter Informationen zu Versorgungseinrichtungen, z.B. Palliativstation, stationäres Hospiz oder Pflegeheim, zur Verfügung. Bei Bedarf kann sie oder er auch die Organisation der Unterbringung einer Patientin oder eines Patienten in einer Versorgungseinrichtung übernehmen.

Versorgungsplanung im Rahmen des Entlassungsmanagements im Krankenhaus

Das Entlassungsmanagement eines Krankenhauses bzw. einer anderen medizinischen Einrichtung wurde eingerichtet, um die weitere medizinische und pflegerische Versorgung nach der Entlassung zu organisieren. Die betreuende Sozialarbeiterin oder der betreuende Sozialarbeiter bindet die Patientin oder den Patienten bzw. Angehörige und Zugehörige in diesen Prozess hierbei bestmöglich ein.

Weitere Informationen finden Sie unter Der Entlassungstag.

Hilfe bei der Suche einer Betreuungseinrichtung für Angehörige

Wenn ein unheilbar kranker Mensch seine Angehörigen nicht mehr ausreichend versorgen kann, ist es möglich, die weitere Betreuung gemeinsam mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter zu planen. Dabei wird versucht, so lange wie möglich eine Unterstützung für zu Hause zu organisieren.

Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter kann auch bei der Koordination einer Unterbringung bei Familienangehörigen bzw. Freunden der oder des Betroffenen beratend zur Seite stehen. Wenn eine Versorgung in einer institutionellen Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einem Kinderheim geplant wird, kann sie oder er Einrichtungen vorschlagen und Kontakte herstellen. Bei Bedarf kann bei der Versorgungsplanung von minderjährigen Angehörigen das Jugendamt hinzugezogen werden. Auch die Versorgung von Angehörigen nach dem Tod kann gemeinsam geplant werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Angehörige und Zugehörige.

Unterstützung bei finanziellen Herausforderungen

Die Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage nimmt in der Sozialarbeit einen hohen Stellenwert ein. Hilfen müssen fast immer per Antrag aufwendig eingefordert werden. Dafür muss nicht selten die Notlage der Betroffenen anhand von Befunden und Einkommensnachweisen etc. dargestellt werden. Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter kann z.B. Unterstützung bei der Erstellung eines Pensionsantrages zur Verfügung stellen bzw. bei einem Antrag auf Mindestsicherung Hilfe leisten.

Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter kann zudem die Kostensicherung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen sowie Haushaltshilfen und Pflegerinnen oder Pflegern koordinieren.

Sie oder er stellt zudem Informationen bei Arbeitsplatzfragen der Betroffenen und deren pflegenden An- bzw. Zugehörigen – z.B. bei Arbeitsplatzverlust oder geplanter Familienhospizkarenz – zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Familienhospizkarenz finden Sie auch unter:

Sozialrechtliche Beratung

Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter kann Informationen zu Versicherungsansprüchen, Mindestsicherung und Sozialleistungen zur Verfügung stellen. Bei Bedarf können gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten bzw. ihnen nahestehenden Menschen Anträge gestellt werden.

Daneben berät sie oder er bei Fragen zu:

Konfliktmanagement

Belastende Situationen wie eine lebensbedrohliche Erkrankung sind oft von Konflikten begleitet. Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter kann hier vermittelnd auftreten, Lösungsvorschläge einbringen und in Krisensituationen Betroffenen unterstützend zur Seite stehen. Die psychosoziale Beratung bildet die Grundlage des sozialarbeiterischen Handelns. Dabei werden professionelle Beziehungen zu Kranken, Trauernden oder Angehörigen aufgebaut, Sozialanamnesen angefertigt, Nöte und Wünsche thematisiert und Hilfsangebote entwickelt und angepasst.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Claudia Nemeth, Mag. Catrin Neumüller - Hospiz Österreich

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