Hospiz-/Palliativversorgung: Beratung & Hilfe
Inhaltsverzeichnis
Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrer Nähe
Informationen zu Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrer Nähe können Ihnen
- Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt,
- behandelnde Fachärztinnen/Fachärzte bzw.
- bei einem stationären Aufenthalt Personal der medizinischen Versorgungseinrichtung (z.B. Krankenhaus)
zukommen lassen.
Online finden Sie eine Auflistung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen (inkl. Heimen mit Hospizkultur) in Ihrer Nähe zudem auf der Internet-Seite des Dachverbandes Hospiz Österreich (DVHÖ).
In Wien können Angebote von vier Hauskrankenpflege-Anbietern in Anspruch genommen werden, die Hospiz- und Palliativversorgung in die mobile Betreuung und Pflege zu Hause integriert haben. Weitere Informationen finden Sie unter www.hpc-mobil.hospiz.at.
Selbsthilfegruppen
In Selbsthilfegruppen können Gespräche mit Menschen in ähnlichen Situationen geführt sowie Erfahrungen und wichtige Informationen ausgetauscht werden. Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
Informationen zur Organisation und Finanzierung von Rollstuhl, Pflegebett, Sanitärbedarf etc. finden Sie unter Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Palliativpflege
Die Pflege unheilbar kranker Menschen kann bereichernd sein, da die letzte Zeit gemeinsam noch intensiv genutzt werden kann. Sie kann jedoch auch sehr belastend sein. Informationen (z.B. zur Familienhospizkarenz) und Tipps für pflegende Angehörige finden Sie hier.
In vielen Fällen ist eine Unterstützung durch eine professionelle Pflegekraft notwendig. Informationen zur 24-Stunden-Betreuung finden Sie .
Finanzielle Unterstützung
Die Versorgung eines unheilbar kranken Menschen kann mit hohen Kosten verbunden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragt werden.
Pflegegeld
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von . Die Abwicklung von Bewilligungsverfahren für Pflegeanträge von Patientinnen/Patienten, die in einer Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung betreut werden, erfolgt in Österreich besonders rasch. Dafür muss von der betreuenden Palliativmedizinerin/dem betreuenden Palliativmediziner ein Beiblatt zum Pflegegeldantrag ausgefüllt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).
Sozialhilfe
Sollten die Selbstbehalte für Behandlungs- und Versorgungskosten nicht durch die Patientin/den Patienten bzw. deren An- und Zugehörige übernommen werden können, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfeunterstützung zu beantragen.
Rezeptgebührenbefreiung
Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung finden Sie auf der Web-Seite der Österreichischen Sozialversicherung.
Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten
Können Kosten für ein Hospiz nicht zur Gänze getragen werden, kann unter Umständen mit der gewünschten Einrichtung ein individueller Finanzierungsplan erstellt werden.
Für Patientinnen/Patienten mit Krebserkrankungen stellt die Österreichischen Krebshilfe unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Hinweis
Viele Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung werden kostenfrei angeboten. Kosten für Behandlungen auf einer Palliativstation werden von der Krankenkasse übernommen. Bei einigen Krankenkassen ist dabei ein Selbstbehalt vorgesehen.
Behindertenpass
Bei einem Grad der Behinderung bzw. einer Einschränkung der Berufsfähigkeit von 50 Prozent kann ein Behindertenpass beantragt werden. Weitere Informationen – z.B. zu Anspruchsvoraussetzungen bzw. Leistungen, die bei Besitz eines Behindertenpasses in Anspruch genommen werden können – finden Sie auf den Serviceseiten des Sozialministeriums.
Rechtliche Informationen
Patientenverfügung
Um medizinisches Personal über die persönlichen medizinischen Behandlungswünsche zu informieren, kann eine Patientenverfügung verfasst werden. Diese tritt in Kraft, wenn eine Patientin/ein Patient krankheitsbedingt nicht mehr ausreichend ansprechbar bzw. entscheidungsfähig ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Vorsorgevollmacht und gewählte Erwachsenenvertretung
In manchen Fällen können Entscheidungen des täglichen Lebens bzw. bezüglich medizinischer Eingriffe von der Patientin/vom Patienten krankheitsbedingt nicht mehr selbst getroffen werden. Dann kann dies ein naher Angehöriger bzw. Zugehöriger in Vertretung der Patientin/des Patienten übernehmen. Um zu bestimmen, wer diese Entscheidungen treffen soll, kann eine Vorsorgevollmacht verfasst bzw. eine Erwachsenenvertreterin/ein Erwachsenenvertreter gewählt werden. Wenn weder eine Vorsorgevollmacht existiert, noch eine Erwachsenenvertretung gewählt wurde, wird eine gesetzliche bzw. gerichtliche Erwachsenenvertretung aktiviert. Mehr zum Thema Erwachsenenschutzrecht (früher Sachwalterschaft) finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zur Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich
Letzte Aktualisierung: 30. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal