Hospiz- und Palliativversorgung: Behandlung körperlicher Beschwerden
Inhaltsverzeichnis
Wie erfolgt die Behandlung von Schmerzen?
Schmerzen werden individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen. Zur Erfassung der Schmerzintensität (Schmerzstärke) kann die Patientin/der Patient die Ausprägung der Schmerzen auf einer Skala (z.B. von null bis zehn) angeben (kein Schmerz bis unerträglicher Schmerz). Diese Form der Schmerzmessung ist vor allem bei Therapiebeginn bzw. Therapieänderung zur Prüfung der Wirksamkeit der Schmerztherapie wichtig. Wenn eine Patientin/ein Patient nicht mehr ausreichend kommunizieren kann, wird die Schmerzbelastung durch medizinisches Personal und Angehörige bzw. Zugehörige (z.B. Freunde) eingeschätzt.
Behandelt werden – soweit möglich – die Ursache der Schmerzen und die Schmerzen an sich.
Beispiele für die Behandlung der Ursachen sind die Strahlentherapie bei Knochenmetastasen, eine optimale Wundversorgung oder die Gabe von Glukokortikoiden bei Gehirntumoren.
Schmerzen werden mit Analgetika (Schmerzmitteln) nach dem WHO-Stufenschema behandelt:
- Stufe: Nicht-Opiat (Opioid)-Analgetika
- Stufe: niederpotente (schwache) Opiate (Opioide)
- Stufe: hochpotente (starke) Opiate (Opioide)
Dabei werden in der Regel zuerst Medikamente der ersten Stufe verschrieben. Bei einem Wirkungsverlust wählt man Medikamente der zweiten bzw. dritten Stufe. Bei andauernd starken Schmerzen kann die Therapie von Beginn an mit einem nieder- bzw. hochpotenten Opiat (Opioid) begonnen werden. Zusätzlich können Co-Analgetika (Begleitmedikamente) je nach Schmerzursache verordnet werden.
Hinweis
Wenn Opiate (Opioide) in der palliativmedizinischen Schmerztherapie richtig angewendet werden, stellt die Entstehung einer Abhängigkeit in der Regel kein Problem dar.
Zur Schmerzbehandlung können Tabletten, Kapseln, Spritzen, Infusionen, Pflaster und Medikamente, die über die Schleimhaut aufgenommen werden, eingesetzt werden. Die Behandlung erfolgt mit einer Basisschmerztherapie. Dabei werden retardierte Schmerzmedikamente (Medikamente mit zwölf Stunden langer Wirkdauer) regelmäßig eingenommen bzw. verabreicht. Akute Schmerzverschlechterungen (Durchbruchschmerzen) können mit Bedarfsmedikamenten zusätzlich behandelt werden. In Sonderfällen kann eventuell eine Peridural- oder Spinalanästhesie durchgeführt werden.
Als unterstützende Therapie können Antidepressiva und bestimmte Antikonvulsiva (z.B. Carbamazepin) verschrieben werden. Diese Medikamente wirken durch eine Veränderung der Schmerzverarbeitung im Gehirn auch schmerzhemmend.
Muskelrelaxantien (muskelentspannende Medikamente) können bei Schmerzen durch erhöhte Muskelspannung eingesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Hinweis
Schmerzen müssen nicht ausgehalten werden und sollen so früh wie möglich behandelt werden, um die Lebensqualität zu verbessern. Es ist allerdings nicht immer möglich, Schmerzen vollkommen zu unterdrücken. Sie können jedoch meist auf ein für die Patientin/den Patienten erträgliches Niveau reduziert werden.
Essen und Trinken: Wie können Beschwerden behandelt werden?
Bei der Ernährung unheilbar kranker Menschen sollte v.a. der Genuss im Vordergrund stehen. Häufige kleine Mahlzeiten werden meist besser vertragen. Appetitlosigkeit kann bei Bedarf medikamentös behandelt werden.
Hinweis
Im Rahmen einer Ernährungsberatung können individuelle Ernährungsvorschläge erarbeitet werden.
Wenn nötig, können energiereiche Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt werden. Die Ernährung kann zudem, z.B. bei Schluckstörungen oder Verengungen in der Speiseröhre, über eine Magensonde erfolgen. Wenn das Einführen über Mund und Speiseröhre nicht möglich ist bzw. die Ernährung über eine Magensonde für einen längeren Zeitraum nötig ist, kann eine PEG-Sonde angelegt werden. Dabei wird im Rahmen eines endoskopischen Eingriffs eine Verbindung zwischen Bauchdecke und Magen hergestellt. Über diese Verbindung wird eine verschließbare Magensonde eingeführt. Dadurch kann Nahrung direkt in den Magen verabreicht werden. Wesentlich ist immer, die umfassende Aufklärung der Patientin/des Patienten und seine Zustimmung einzuholen.
Nahrung kann jedoch in manchen Fällen nicht mehr ausreichend über den Darm aufgenommen werden. Dann ist eine parenterale Ernährung möglich.
Die Flüssigkeitsaufnahme bzw. -gabe wird individuell angepasst. Flüssigkeitsmangel kann zu belastenden Zuständen führen (zum Beispiel ein Delir), die sich durch Flüssigkeitsgabe wieder bessern können.
Vor allem in der Sterbephase sollte die Verabreichung von Nahrung bzw. Flüssigkeit nicht aufgedrängt und die parenterale Ernährung beendet werden. Sie ist für die Sterbende/den Sterbenden meist eher belastend. Ein unangenehmes Hungergefühl tritt in der Regel nicht auf. Wenn ein Durstgefühl besteht, kann es in der Sterbephase durch regelmäßige Mundpflege oft besser gelindert werden als durch Flüssigkeitsgabe.
Wie die Ernährung in der letzten Lebensphase gestaltet werden soll, wenn eine selbstständige Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist, sollte am besten von der Patientin/dem Patienten selbst entschieden werden. Diesbezügliche Wünsche können medizinischem Personal durch eine Patientenverfügung mitgeteilt werden, wenn die Patientin/der Patient nicht mehr ausreichend kommunikationsfähig ist. Wenn keine Patientenverfügung verfasst wurde, entscheidet eine Person mit Vorsorgevollmacht bzw. eine Erwachsenenvertreterin/ein Erwachsenenvertreter nach ärztlicher Beratung.
Wie können Übelkeit und Erbrechen behandelt werden?
Übelkeit und Erbrechen sind häufige und sehr belastende Symptome bei unheilbar kranken Menschen. Sie können verschiedenste Ursachen haben, wie beispielsweise:
- Widerwillen gegen bestimmte Nahrungsmittel oder Gerüche,
- Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes,
- erhöhter Hirndruck,
- Strahlentherapie,
- Medikamente – zum Beispiel Chemotherapeutika oder Opiate (Opioide) bzw.
- Angst.
Daher werden sie je nach Ursache auf unterschiedliche Weisen (medikamentös, chirurgisch oder komplementärmedizinisch) behandelt.
Wie können Verstopfung und Durchfall behandelt werden?
Auch Probleme beim Stuhlgang treten häufig auf. Die Ursachen dafür sind mannigfaltig. Vorbeugen kann man diesen Beschwerden durch Anpassung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und – wenn möglich – durch Bewegung. Auch Bauchmassagen können bei Verstopfung eventuell helfen. Zur Therapie stehen neben der ursächlichen Behandlung Medikamente zur Verfügung, die den Stuhlgang regulieren.
Hinweis
Opiate (Opioide) führen sehr häufig zu Verstopfung. Es werden daher bei Therapien mit diesen Arzneimitteln vorsorglich Medikamente gegen Verstopfung eingesetzt.
Wie kann Atemnot behandelt werden?
Es gibt viele Ursachen für Atemnot – z.B. Sauerstoffmangel, Angst oder Lungenödem, die sehr unterschiedlich behandelt werden. Sauerstoff sollte nur bei nachgewiesenem Sauerstoffmangel verabreicht werden, da die Sauerstofftherapie zur Austrocknung der Mundschleimhaut führt.
Opiate (z.B. Morphium) wirken der Atemnot entgegen und beeinflussen die Atmung bei korrekter Dosierung nicht negativ.
Atemnot ist ein sehr belastendes Symptom und löst Angst aus. Angst führt wiederum zum Gefühl der Atemnot. Um den Kreislauf zwischen Angst und Atemnot zu durchbrechen, kann ein angstlösendes Medikament (Benzodiazepin) verabreicht werden. In der klinischen Praxis werden diese Medikamente als gut wirksam eingeschätzt und häufig bei Atemnot verabreicht. In großen Vergleichsstudien wurden die Wirkungen von Benzodiazepinen und Placebos (Scheinmedikamente) gegen Atemnot miteinander verglichen. Dabei konnte keine überlegene Wirkung von Benzodiazepinen nachgewiesen werden.
Frische Luft durch Öffnen der Fenster und Handventilatoren sind einfache praktische Unterstützungen bei Atemnot.
Atemtraining und Beruhigungstechniken können Atemnot vorbeugen bzw. abschwächen. Daneben kann die Zuhilfenahme eines Rollators beim Gehen Atemnot oftmals reduzieren. Die Anwesenheit von vertrauten Personen sowie körperliche Nähe (z.B. Streicheln) können die Symptome der Atemnot ebenfalls lindern.
Rasselatmung: Was ist das?
Im Sterbeprozess lockert sich die Muskulatur des Rachens. Die Fähigkeit zu husten und zu schlucken nimmt ab. Dadurch kann Speichel nicht mehr abgehustet bzw. geschluckt werden und verbleibt in den Atemwegen. Infolgedessen kann ein rasselndes Geräusch entstehen. Die meisten Patientinnen/Patienten sind in diesem Zeitraum bewusstseinsgetrübt.
Hinweis
Die Rasselatmung wird als für die Betroffene/den Betroffenen in der Regel nicht belastend eingeschätzt. Sie löst jedoch bei nahestehenden Menschen häufig Angst und Unbehagen aus.
Rasselatmung kann reduziert werden, indem in dieser Phase nur mehr wenig bzw. keine Flüssigkeit mehr verabreicht wird. Zusätzlich wird die Rasselatmung oft durch Positionswechsel und mit Medikamenten zur Hemmung der Speichelbildung (Anticholinergika) behandelt. Über positive Effekte der Anticholinergika bei Rasselatmung wird aus der Praxis berichtet, sie konnten jedoch in Studien nicht nachgewiesen werden. Das Absaugen von Flüssigkeit über den Mund wird bei Sterbenden eher vermieden. Diese Maßnahme belastet die Patientin/den Patienten enorm, vermindert das Rasselgeräusch meist nur für einige Minuten und verstärkt die Flüssigkeitsproduktion in der Schleimhaut von Mund bzw. Rachen.
Wohin kann ich mich wenden?
Ärztinnen/Ärzte mit einem Diplom für Palliativmedizin bzw. einem Master of Palliative Care sind speziell für die Behandlung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen ausgebildet. Auch andere behandelnde Ärztinnen/Ärzte (z.B. Hausärztin/ Hausarzt, Fachärztinnen/Fachärzte aller Fachrichtungen) können eventuell Informationen zu palliativen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen bzw. eine palliative Behandlung einleiten.
Weitere Informationen werden z.B. auf den Homepages der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG), der Österreichischen Krebshilfe oder des Dachverbands Hospiz Österreich (DVHÖ) zur Verfügung gestellt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten Untersuchungen kann eine Bewilligung des leistungszuständigen Krankenversicherungsträgers (medizinischer Dienst – „Chefarzt“) erforderlich sein, ebenso wie bei bestimmten medikamentösen oder nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie). Bei bestimmten Leistungen (z.B. Aufenthalt auf einer Palliativstation, Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen.
Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website Ihrer Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 30. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: OÄ Dr. Viktoria Faber