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Schmerzmittel (Mischanalgetika, Opiate & Opioide)

Zur Schmerzbehandlung werden verschiedene Substanzen eingesetzt. Rezeptfreie Präparate – sogenannte peripher wirksame oder nicht opioide Analgetika – werden meist bei leichteren oder mittelstarken Schmerzen verwendet. Bei diesen steht oft die Gewöhnung des Körpers an die enthaltene(n) Substanz(en) im Vordergrund, die sich durch sogenannten medikamenteninduzierten Kopfschmerz äußert. Opioidhaltige Schmerzmittel (Opiate und Opioide) haben teils eine stark schmerzlindernde Wirkung, aber auch ein hohes Abhängigkeitspotenzial.

Was sind peripher wirksame Schmerzmittel?

Peripher wirksame Analgetika werden in der Regel bei leichteren oder mittleren Schmerzen eingesetzt, die gelegentlich auftreten. Diese sind oft rezeptfrei erhältlich – und enthalten beispielsweise Wirkstoffe wie Acetylsalicylsäure, Paracetamol oder Ibuprofen. Neben der schmerzstillenden Wirkung sind diese auch fiebersenkend und teils entzündungshemmend.

Schmerzmittel können eine schmerzstillende Substanz enthalten, aber auch zwei oder mehrere (sogenannte Kombinationsanalgetika, Mischanalgetika). Letztere enthalten beispielsweise nicht opioide Substanzen, möglicherweise jedoch auch psychotrope Substanzen. Mischpräparate können zu einer Abhängigkeit führen. Mischpräparate können zu einer Abhängigkeit führen. Vor allem in Kombination mit psychotropen Substanzen (z.B. Codein) besteht das Risiko einer Abhängigkeit.

Auch kann es z.B. bei coffeinhaltigen Schmerzpräparaten aufgrund der anregenden Wirkung des Coffeins zu einer häufigeren Einnahme kommen. Zudem besteht v.a. bei langfristiger Einnahme von Mischpräparaten die Gefahr von Organschädigungen – insbesondere der Nieren.

Werden Schmerzmittel ständig und falsch eingenommen, ist über längere Zeit mit andauerndem Kopfschmerz zu rechnen. Eine dauerhafte Einnahme von Schmerzmitteln über einen längeren Zeitraum kann zu sogenannten medikamenteninduzierten Kopfschmerzen führen.

Schmerzen sind ein Warnsignal des Körpers. Durch dauernde Verwendung von Schmerzmitteln können diese Warnungen und eventuelle Krankheiten oder Verletzungen übersehen oder zumindest das Erkennen hinausgezögert werden – z.B. von Migräne, die von Betroffenen als Spannungskopfschmerz gedeutet wird. Weitere Infos zu Kopfschmerz & Migräne.

Peripher wirksame Schmerzmittel – Diagnose & Therapie

Der durch chronische Einnahme entstehende Kopfschmerz wird unter anderem von den Betroffenen durch eine weitere Einnahme von (teils verschiedenen) Schmerzmitteln selbst behandelt. Auch werden Schmerzmittel prophylaktisch eingenommen z.B. aus Angst vor einem auftretenden Kopfschmerz sowie um leistungsfähig zu sein.

Hilfreich für Diagnose und Therapie ist das Führen eines Schmerztagebuches, in dem Auftreten des Kopfschmerzes, eingenommene Präparate, Anzahl der Tabletten etc. aufgezeichnet werden. Wesentlich bei der Behandlung eines medikamenteninduzierten Kopfschmerzes sind unter anderem Motivation der Betroffenen, Erkennen der Notwendigkeit einer Verhaltensänderung sowie das Umsetzen ebendieser. Die Ärztin/der Arzt informiert über die Schmerzmitteleinnahme, ihre Folgen und mögliche Symptome beim Absetzen der Präparate.

Mischanalgetika werden bei einer Behandlung (medikamenteninduzierter Kopfschmerz) abrupt abgesetzt. Diverse andere Medikamente können gegebenenfalls dafür verabreicht werden – z.B. bei Spannungskopfschmerz oder Migräne. Eine Behandlung erfolgt meist über einige Wochen oder Monate und kann ambulant oder stationär stattfinden. Auch eine Nachbetreuung kann sinnvoll sein. Stellt sich heraus, dass eine Grunderkrankung hinter den selbst behandelten Kopfschmerzen steht, wird diese therapiert.

Was sind Opiate und Opioide?

Unter Opiaten versteht man meist Wirkstoffe, die Alkaloide des Opiums oder Opium enthalten. Zu den bedeutenden gehören Morphin und Codein. Beide Substanzen haben in der Medizin einen hohen Stellenwert, wobei sie vor allem als Schmerzmittel eingesetzt werden. Opioide sind teilsynthetische oder synthetische Substanzen, die morphinähnliche Wirkung besitzen. Die Substanzen sind unterschiedlich stark wirksam, verschreibungspflichtig und unterliegen dem Suchtmittelgesetz (teils Suchtgiftrezept). Zu den schwach wirksamen Opioiden zählt etwa Codein, zu den stark wirksamen Opioiden beispielsweise Morphin und Fentanyl.

Stark wirksame Opiate bzw. Opioidanalgetika sind für die Behandlung von starken Schmerzuständen bedeutsam und oft unerlässlich (z.B. bei Krebserkrankungen, sehr starken Nervenschmerzen). Durch sogenannte zentral wirksame Analgetika (zu denen Medikamente mit Opiaten bzw. Opioiden gehören) werden Rezeptoren im ZNS beeinflusst und das Weiterleiten von Schmerzimpulsen unterdrückt.

Wie wirken Opiate und Opioide?

Sowohl Opiate als auch Opioide wirken unterschiedlich stark schmerzlindernd, ihre Wirkung hängt von Substanz und Dosis ab. Es kommt bei Verwendung u.a. zu verminderter Wahrnehmung von Angst und Anspannung. Gefühle wie Euphorie und Zufriedenheit sowie Lust und Ekstase kommen ebenfalls vor.

Akut können Nebenwirkungen wie Übelkeit und Müdigkeit auftreten. Auch Angst, Panik, motorische Erregung sowie Dysphorie sind möglich. Weitere Nebenwirkungen sind Reduzierung der Atemtätigkeit, Erbrechen, schwere Verstopfung, Koliken und Verengung der Pupillen. Durch die starke Wirkung kann es relativ leicht zu lebensbedrohlichen Überdosierungen kommen – im schlimmsten Fall mit tödlichem Ausgang, bedingt durch Lähmung des zentralen Nervensystems und der Atmung.

Opiate und Opioide haben teils ein sehr hohes Suchtpotenzial. Werden Medikamente, die diese enthalten, nicht sachgerecht sowie ohne ärztlicher Verschreibung und Kontrolle verwendet, ist mit einem besonders hohen Abhängigkeitsrisiko zu rechnen. Betroffene versuchen etwa ihren Konsum durch Rezeptfälschung und Besuch mehrerer verschiedener Ärztinnen/Ärzte zu decken.

Opiate & Opioide – Diagnose & Therapie

Auch bei ärztlicher Verordnung zur Behandlung von chronischen Schmerzen kann eine Abhängigkeit eintreten. Es kommt zu einer Toleranzsteigerung, was bedeutet, die Dosis des Medikamentes muss gesteigert werden, um den gleichen Effekt zu erzielen und Schmerzen adäquat begegnen zu können – z.B. starken Schmerzen bei Krebserkrankungen. Eine Abhängigkeit im Zuge der Schmerztherapie kommt selten vor. Über die Notwendigkeit eines Entzugs informiert die Ärztin/der Arzt.

Wird ein Entzug vorgenommen, erfolgt dieser in der Regel stationär. Zentral wirksame Analgetika, die zur Schmerzbehandlung eingesetzt wurden, können im Zuge dessen langsam in der Dosis reduziert und durch andere wirksame Medikamente ersetzt werden. Es können sich Entzugssymptome zeigen, wie z.B. Unruhe, Schwitzen, Erbrechen, Muskelkrämpfe, Schlaflosigkeit etc., welche symptomatisch ausreichend gut behandelt werden können.

Unter anderem werden die Alkaloide des Schlafmohns (Opium) und das aus Morphin synthetisch hergestellte Heroin (Diacetylmorphin) auch als illegale Rauschmittel verwendet/missbraucht. Überdosierungen betreffen vor allem den Bereich des illegalen Substanzkonsums. Weitere Informationen dazu sowie zur Behandlung der Abhängigkeit bei illegalem Substanzkonsum finden Sie unter Heroin.

Wohin kann ich mich wenden?

Eine Anlaufstelle für Betroffene von Schmerzen ist

  • die Hausärztin/der Hausarzt. Diese/dieser kann gegebenenfalls Überweisungen in die Wege leiten.
  • An der Diagnose und Therapie bei Schmerzen sind Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen involviert (z.B. für Neurologie, Orthopädie u.v.m.). Die weitere Behandlung hängt von der jeweiligen Grunderkrankung ab.

Patientinnen/Patienten mit chronischen bzw. starken Schmerzen aufgrund von Erkrankungen können sich an die bereits betreuenden Ärztinnen/Ärzte wenden.

Bei einer Abhängigkeitserkrankung findet eine stationäre Therapie in spezialisierten Suchtkliniken oder entsprechenden Abteilungen von Krankenhäusern statt. Die Therapie erfolgt meist interdisziplinär, d.h. in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachrichtungen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für die ärztliche Untersuchung zur Abklärung einer Abhängigkeit werden im Normalfall von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Die interdisziplinäre Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (inklusive Psychotherapie) findet auch in spezialisierten ambulanten und stationären Einrichtungen statt, die Verträge mit den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen haben. Für diese Behandlungsfälle werden im Regelfall die Kosten zur Gänze übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten) kann u.a. ein Antrag auf Kostenzuschuss durch den Krankenversicherungsträger gestellt werden.

Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte zudem bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr.med.univ. Michael Willis, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin

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