Wichtig ist bei Bissverletzungen im Akutfall die Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die medizinische Behandlung richtet sich v.a. nach Lage und Tiefe der Wunde und dem Ausmaß der Infektion. Generell empfiehlt sich eine Ruhigstellung des verletzten Körperteils. Eine Auffrischungs- oder Neuimpfung gegen Wundstarrkrampf ist obligat. Bei Tollwutverdacht ist eine Prophylaxe empfehlenswert. Nähere Informationen finden Sie unter Tollwutimpfung.
Oberflächliche Wunden ohne Durchtrennung der Lederhaut: Meistens ist eine Desinfektion mit herkömmlichen Mitteln und ein keimfreier Verband ausreichend. Der Nutzen des gelegentlich empfohlenen Auswaschens mit Wasser ist eher umstritten.
Tiefergehenden Bissverletzungen:
- Die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Wundverschluss sinnvoll ist, wird unter Expertinnen/Experten uneinheitlich diskutiert. Grundsätzlich herrscht Einigkeit darüber, dass infizierte Wunden sowie Wunden, die mehr als sechs Stunden alt sind und/oder ein hohes Komplikationsrisiko (z.B. besonders großflächige oder tiefe Wunden) aufweisen, meist offen gelassen werden. Insbesondere wenn die Wunde frisch ist – d.h. nur wenige Stunden alt ist – und keine Anzeichen für eine Infektion bestehen, kann nach Ansicht mancher Ärztinnen/Ärzte nach Reinigung und Wundsanierung eine Wundadaptation erwogen werden. Die Wunden werden dabei nur locker verschlossen, damit allfälliges Sekret austreten kann und nicht in der Wunde zurückbleibt.
- Die Behandlung von Bisswunden in kosmetisch problematischen Regionen (z.B. Gesicht, Genitalbereich) oder bei funktioneller Beeinträchtigung (Sehnen-/Nervenverletzungen) sollte Ärztinnen/Ärzten für (Unfall-)Chirurgie bzw. für plastische Chirurgie vorbehalten bleiben.
- Wunden, die mit Komplikationen wie Knochenbrüche, Gelenksbeteiligung, Verlust von großen Gewebeanteilen oder Verletzungen von tiefen anatomischen Strukturen einhergehen, erfordern eine unfall- bzw. neurochirurgische oder orthopädische Behandlung.
Wann sind Antibiotika sinnvoll?
Prophylaxe bei nicht infizierten Bisswunden
Nach wie vor ist nicht geklärt, ob und in welchen Fällen eine prophylaktische Antibiotikagabe sinnvoll und wirksam ist. Sie sollte bei Patientinnen/Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Immunsuppression, Diabetes, entfernter Milz, Zirrhose) bzw. vermehrten Anzeichen einer Infektion erwogen werden.
Unter gewissen Umständen kann eine Prophylaxe über drei bis fünf Tage sinnvoll sein, z.B. bei:
Immunschwäche
nur wenige Stunden alten, besonders tiefen oder ungünstig gelegenen Wunden (z.B. in Gelenksnähe oder an der Hand),
hohem Infektionsrisiko.
Therapie bei infizierten oder komplizierten Bisswunden
- Unter adäquater Antibiotikatherapie heilen infizierte, unkomplizierte Wunden bei gesunden Personen meist innerhalb von fünf bis zehn Tagen. Jede infizierte Wunde muss nach 24 bis 48 Stunden kontrolliert werden.
- Intravenöse Antibiotikagabe (meist über maximal 14 Tage) ist v.a. erforderlich bei: Allgemeinsymptomen wie etwa Fieber oder Kreislaufschwäche oder abwehrgeschwächten Personen.
- Eine intravenöse Therapie im Krankenhaus sollte u.a. erfolgen bei: multiplen oder komplizierten Bissverletzungen, starker lokaler Infektion oder systemischer Infektion, Gelenks- oder Knochenbeteiligung und Patientinnen/Patienten mit schweren Grunderkrankungen oder geschwächtem Immunsystem. Eine Behandlungsdauer von bis zu sechs Wochen kann erforderlich sein.
Wohin kann ich mich wenden?
Für die Diagnostik und Behandlung von Bissverletzungen sind folgende Stellen zuständig:
- Ärztin/ Arzt für Unfallchirurgie
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
- Ärztin/Arzt für Dermatologie und Venerologie
- Ärztin/Arzt für Orthopädie
- Ärztin/Arzt für Chirurgie
- Notfallambulanz
Im Notfall einer schweren Bissverletzung rufen Sie die Rettung unter 144.