
Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
Die Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) kann bei verschiedenen Krebserkrankungen, Krebsvorstufen der Gebärmutter bzw. des Gebärmutterhalses sowie bestimmten gutartigen Erkrankungen der Gebärmutter durchgeführt werden. Sie wird jedoch nur vorgenommen, wenn es keine anderen Behandlungsmöglichkeiten gibt bzw. wenn bei diesen ein schlechteres Behandlungsergebnis zu erwarten ist. Der operierenden Frauenärztin/dem operierenden Frauenarzt stehen dabei verschiedene Operationstechniken zur Verfügung. Eine Gebärmutterentfernung kann weitreichende Auswirkungen auf das körperliche und seelische Wohlbefinden einer Frau haben. Die Entscheidung zu dieser Operation wird daher – außer in Notfallsituationen – immer von der Ärztin/vom Arzt und der Patientin gemeinsam getroffen.
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zuletzt aktualisiert 29.05.2018
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Letzte Expertenprüfung durch Priv. Doz. Dr. Gunda Pristauz-Telsnigg, Frauenklinik der Universität Graz
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