Gutartige Tumore der Brust
Viele Frauen bekommen im Laufe ihres Lebens einen Knoten in der Brust. Dabei muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um Brustkrebs handeln, da es auch viele gutartige Geschwülste gibt. Auch wenn diese meist keine Gefahr für die Gesundheit darstellen, werden sie in den meisten Fällen entfernt. Grundsätzlich sollte bei jedem Knoten abgeklärt werden, ob er gutartig oder bösartig ist. Vielfach lässt sich die genaue Ursache eines gutartigen Tumors in der Brust nicht ergründen. Meist wird ein hormonelles Ungleichgewicht als Auslöser vermutet, beispielsweise begünstigt durch eine Schwangerschaft, die Wechseljahre oder Altersprozesse. Auch eine erbliche Neigung scheint maßgeblich zu sein.
Welche Symptome können auftreten?
Die Häufigkeit der verschiedenen gutartigen (benignen) Tumorarten richtet sich v.a. nach dem Alter der Frau. In jüngeren Jahren dominieren sogenannte Fibroadenome, später treten hingegen öfter diffuse knotige Veränderungen (Mastopathien), Milchgangspapillome oder Zysten auf.
Fibroadenome
Fibroadenome sind die häufigsten gutartigen Brusttumore bei jungen Frauen – vorwiegend zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. Sie entstehen durch eine Vermehrung von Binde- und Drüsengewebe, vermutlich begünstigt durch ein im Verhältnis zu Progesteron erhöhtes Östrogen, z.B. während der Schwangerschaft. Grundsätzlich wird angenommen, dass das Auftreten von Fibroadenomen mit keinem erhöhten Brustkrebsrisiko verbunden ist. Restlos geklärt ist diese Frage jedoch nicht.
Ein Fibroadenom lässt sich als derber, glatter oder etwas höckriger, verschieblicher Knoten tasten. Dieser kann wenige Millimeter bis mehrere Zentimeter groß werden. Meistens verursacht er keine Beschwerden. Eventuell können vor der Menstruation Spannungsschmerzen in der betroffenen Brust auftreten. Das Wachstum eines Fibroadenoms kann insbesondere in der Schwangerschaft hormonell bedingt angeregt werden.
Mastopathie
Die Mastopathie tritt bei vielen Frauen in den Wechseljahren aufgrund von hormonellen Schwankungen und des normalen Alterungsprozesses auf. Anders als beim Fibroadenom sind häufig mehrere, oft unterschiedlich große Knoten in der Brust verteilt. Dabei ist nur selten das Krebsrisiko erhöht. Es ist auch keine Therapie erforderlich.
Zysten
Vielfach treten im Rahmen einer Mastopathie auch flüssigkeitsgefüllte Hohlräume (Zysten) auf. Diese entstehen dadurch, dass die von den Drüsen laufend produzierten kleinen Flüssigkeitsmengen nicht mehr abfließen können, weil beispielsweise der Ausführungsgang der Drüse verschlossen ist. Die Flüssigkeit kann aus den Zysten mit einer Nadel abgezogen und unter dem Mikroskop untersucht werden. Der Hohlraum kann sich danach aber erneut füllen, weshalb die Zyste sicherheitshalber entfernt werden sollte.
Milchgangspapillome
Das Milchgangspapillom (intraduktales Papillom) ist eine gutartige, blumenkohlartige Wucherung der Innenhaut der Milchgänge, das überwiegend in den Wechseljahren auftritt. Es kommt meist in den großen Milchausfuhrgängen in der Nähe der Brustwarze, seltener auch in den kleineren Milchgängen vor. Milchgangspapillome können einzeln oder zu mehreren auftreten. Typisch ist der Austritt von Sekret aus der Brustwarze der betroffenen Brust. Dieser Ausfluss kann auch blutig sein.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Diagnose eines gutartigen Tumors in der Brust wird mittels Tastuntersuchung, Mammographie und Ultraschalluntersuchung gestellt. Meistens wird zusätzlich eine Gewebeprobe (Biopsie) entnommen. Aus Zysten kann mit einer Nadel Flüssigkeit abgezogen und untersucht werden. Bei Verdacht auf Milchgangspapillome wird aus der Brustwarze austretendes Sekret mikroskopisch untersucht. Eventuell kann eine Milchgangsdarstellung (Galaktographie) erforderlich sein. Dabei wird unter lokaler Betäubung eine winzige Menge Kontrastmittel in die Milchgänge gespritzt und ein Röntgen gemacht. Durch die mikroskopische Prüfung von Gewebe oder Flüssigkeit soll ein bösartiger Tumor (Brustkrebs) mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Wie erfolgt die Behandlung gutartiger Tumoren in der Brust?
Anhand der Untersuchungsergebnisse wird entschieden, ob eine Operation notwendig ist. Gutartige Tumore werden häufig entfernt, auch wenn sie meist ungefährlich sind. Dafür sprechen folgende Gründe:
- Die Frau leidet unter Beschwerden oder empfindet den Knoten als störend.
- Der Knoten wächst rasch.
- Mögliche Unsicherheiten, ob ein bösartiger Tumor oder ein erhöhtes Brustkrebsrisiko vorliegt, sollen beseitigt werden.
Je nach Lage oder Größe des Knotens kann der Eingriff unter örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden. Wird auf eine Entfernung des Knotens verzichtet, besteht bei zyklusabhängigen Beschwerden die Möglichkeit einer hormonellen Therapie wie z.B. lokal anzuwendende progesteronhaltige Präparate oder die Antibaby-Pille.
Nachsorge
Frauen, bei denen ein gutartiger Brusttumor aufgetreten ist, sollten mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt besprechen, in welchem Intervall Kontrolluntersuchungen notwendig und ob regelmäßige Selbstuntersuchungen sinnvoll sind. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Brusttumor entfernt wurde, da manche Formen dadurch zu einem verstärkten Wachstum angeregt werden bzw. mit einem höheren Risiko für die Entstehung bösartiger Tumore einhergehen können.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei folgenden Symptomen sollten Sie sich zur Abklärung an eine Fachärztin/einen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe wenden:
- neue Knoten oder Verhärtungen in der Brust,
- neu aufgetretener Größenunterschied der Brüste,
- Einziehungen der Haut der Brust oder der Brustwarze,
- Veränderungen einer Brustwarze,
- klare oder blutige Absonderungen aus einer Brustwarze,
- Ekzem der Brustwarze,
- Bluterguss oder Hautrötung der Brust oder
- neu auftretender Knoten in der Achselhöhle.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. Medikamente, stationäre Aufenthalte) sind Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).
Nur bei Inanspruchnahme einer Wahlärztin/eines Wahlarztes (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder eines Privatambulatoriums werden die Kosten nicht direkt verrechnet. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist
Für die Behandlung kann mitunter ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Dabei wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Christian Singer, MPH