Kürettage
Bei einer Kürettage (Gebärmutterausschabung, Curettage, Abrasio) wird Gebärmutterschleimhaut bzw. bei Bedarf zusätzlich Schleimhaut des Gebärmutterhalses (Zervix) abgetragen. Die Kürettage wird sowohl zur Diagnostik als auch bei der Behandlung von Erkrankungen der Gebärmutter und des Gebärmutterhalses sowie nach Fehl- bzw. Totgeburten eingesetzt. Auch ein Schwangerschaftsabbruch kann durch eine Kürettage erfolgen. Je nach Ursache für den Eingriff wird eine Kürettage durch Ausschaben mit einem scharfen Instrument oder durch Absaugen von Gewebe vorgenommen. Dieser Eingriff wird ambulant in einer frauenfachärztlichen (gynäkologischen) Ordination oder an einer Abteilung für Frauenheilkunde durchgeführt. Zur Schmerzausschaltung (Anästhesie) stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Komplikationen treten bei der Gebärmutterausschabung relativ selten auf.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird eine Gebärmutterausschabung durchgeführt?
Diagnostische Kürettage:
- Bei unklaren Blutungen – z.B. sehr starken Regelblutungen, Zwischenblutungen, Blutungen nach der Menopause, wenn eine Schleimhautbiopsie (Pipelle) erfolglos oder nicht möglich war,
- zur Diagnostik von Gebärmutterkrebs bzw.Gebärmutterhalskrebs,
- bei Endometriumhyperplasie (übermäßiges Schleimhautwachstum der Gebärmutter).
Therapeutische Kürettage:
- Nach einer Fehl- oder Totgeburt zur Entfernung von zurückgebliebenem Schwangerschaftsgewebe zur Verhinderung von Infektionen und Blutungen,
- bei starken Blutungen nach der Geburt, wenn sich Teile des Mutterkuchens (Plazenta) nicht vollständig von der Gebärmutter abgelöst haben,
- bei einer Blasenmole (Entstehung eines Tumors statt eines Embryos nach Einnistung einer fehlerhaft befruchteten Eizelle in der Gebärmutter),
- zur Entfernung von Polypen der Gebärmutter bzw. des Gebärmutterhalses,
Eine Kürettage kann auch im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs vorgenommen werden.
Welche Operationstechniken gibt es?
Bei einigen Eingriffen wird der Muttermund einige Stunden vor der Kürettage geweitet. Dafür wird das Medikament Misoprostol in Tablettenform geschluckt oder vaginal verabreicht. Die Dehnung kann auch mechanisch durch Einführen eines Stäbchens in den Muttermund, wo es sich bei Kontakt mit Flüssigkeit ausdehnt, erfolgen. Manchmal wird die Dehnung direkt vor der Kürettage mit Instrumenten vorgenommen, die in den Muttermund eingeführt werden. Es gibt auch Eingriffe, bei denen keine Dehnung des Muttermundes notwendig ist.
Eine Kürettage wird häufig gemeinsam mit einer Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) durchgeführt, um sich ein genaues Bild über Schleimhautveränderungen in der Gebärmutterhöhle verschaffen zu können.
Eine Kürettage kann durch Ansaugen von Gewebe (Saug- oder Aspirationskürettage) bzw. mit einem scharfkantigen, löffelförmigen Instrument durch Herausschaben von Gewebe aus der Gebärmutter erfolgen.
Die Aspirationskürettage kann in der Diagnostik eingesetzt werden. Bei diesem Eingriff ist keine vorhergehende Dehnung des Muttermundes notwendig. Die Saugkürettage wird bei Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlgeburten in den ersten zwölf Wochen vorgenommen. Diese Form der Kürettage ist sanfter und daher seltener mit Komplikationen verbunden.
Bei der Strichkürettage wird an Vorder- und Hinterwand der Gebärmutter streifenförmig Gebärmutterschleimhaut entfernt, um sie genau zu untersuchen.
Als Nachkürettage wird eine Gebärmutterausschabung nach einer Fehlgeburt genannt. Sie wird durchgeführt, um Reste der Schwangerschaft aus der Gebärmutter zu entfernen.
Bei der sogenannten fraktionierten Abrasio wird nach dem Abtragen von Gewebe des Gebärmutterhalses (Zervix) der Muttermund gedehnt. Daraufhin wird eine Kürettage der Gebärmutter vorgenommen.
Wie läuft der Eingriff ab?
Die Kürettage kann in Vollnarkose oder Regionalanästhesie mittels Periduralanästhesie, Spinalanästhesie bzw. durch Verabreichung eines Lokalanästhetikums im Bereich des Gebärmuttermundes erfolgen.
Eventuell wird einige Stunden vor dem Eingriff Misoprostol verabreicht oder ein Flüssigkeit aufsaugendes Stäbchen zur Dehnung des Muttermundes in die Scheide eingeführt.
Wenn die Kürettage in Vollnarkose durchgeführt wird, darf eine gewisse Zeit vor dem Eingriff nichts gegessen und getrunken werden. Die behandelnde Narkosefachärztin/der behandelnde Narkosefacharzt empfiehlt, ab welchem Zeitpunkt diese sogenannte Nahrungs- bzw. Flüssigkeitskarenz eingehalten werden soll.
Der Eingriff wird in sogenannter Steinschnittlage durchgeführt. Die Beine werden dabei wie bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung erhöht gelagert. Zu Beginn führt die Frauenärztin/der Frauenarzt ein Instrument zur Begutachtung der Scheide und des Muttermundes ein. Danach werden bei Bedarf Stifte zur Dehnung des Gebärmutterhalses verwendet und eventuell mit einem sogenannten Hysteroskop die Gebärmutterhöhle begutachtet. Daraufhin wird die Kürettage durchgeführt. Der Eingriff dauert zehn bis 15 Minuten. Je nach Narkoseart, Verlauf des Eingriffs und Beschwerden der Patientin muss danach eine gewisse Zeitdauer zur Nachbeobachtung eingeplant werden.
Welche Komplikationen können auftreten?
Bei einer Gebärmutterausschabung kann die Gebärmutterwand durchstoßen (perforiert) werden. Das Risiko für eine Perforation ist nach einer Schwangerschaft bzw. der Menopause erhöht. Diese Verletzungen heilen nahezu immer von selbst aus. In seltensten Fällen kann jedoch auch eine chirurgische Übernähung der Perforationsstelle notwendig werden.
Durch die Dehnung des Gebärmutterhalses kann dieser ebenfalls verletzt werden.
Selten kann es auch zu einer Schädigung der Schleimhaut der Gebärmutter kommen. Dann kann die Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) eventuell ihre Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen. Es entsteht eine sogenannte Endometriuminsuffizienz. Das kann zur Folge haben, dass die Regelblutung schwächer wird (Oligomenorrhoe) oder ausbleibt (Amenorrhoe). Auch das Einnisten der befruchteten Eizelle bzw. die ausreichende Versorgung der Frucht durch die Blutgefäße der Gebärmutterschleimhaut können erschwert sein. Es kann eine Fruchtbarkeitsstörung auftreten, und das Risiko für Fehlgeburten kann erhöht sein.
Bei mehrmaligen Kürettagen oder besonders ausgeprägten Ausschabungen können Verwachsungen des Muttermundes und der Gebärmutterhöhle entstehen. Dieses sogenannte Asherman-Fritsch-Syndrom tritt v.a. nach Fehlgeburten und Geburten auf und kann ebenfalls zu Menstruationsstörungen, Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit führen.
Mögliche weitere Komplikationen:
- Entzündungen sowie
- vermehrter vaginaler Ausfluss.
Die Zeit nach dem Eingriff
Unterstützung durch eine Begleitperson
Vor allem nach Kürettagen in Vollnarkose, mittels Spinal- und Periduralanästhesie sollte eine Begleitperson für den Heimweg zur Verfügung stehen. Es sollte zumindest ein Tag zur Erholung eingeplant werden.
Schmerzen nach dem Eingriff
Nach einer Kürettage sind leichte Unterbauchkrämpfe nicht selten. Die Ärztin/der Arzt kann vorsorglich ein Schmerzmittel verschreiben. Auch leichte Blutungen sind normal. Das Tragen von Einlagen ist für einige Tage empfehlenswert. Auf keinen Fall sollten Tampons verwendet werden, da das Infektionsrisiko dadurch erhöht wird. Nach dem Eingriff kann es zu einer Zyklusumstellung kommen.
Geschlechtsverkehr und Schwangerschaft nach der Kürettage
Wie lange nach dem Eingriff auf Geschlechtsverkehr verzichtet werden sollte, entscheidet die Ärztin/der Arzt. Auch die empfohlene Wartedauer bis zum Eintritt einer Schwangerschaft nach der Kürettage muss individuell für jede Patientin festgelegt werden.
Wann muss die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt kontaktiert werden?
- Bei starken Blutungen (stündlicher Einlagenwechsel),
- wenn nach dem Eingriff Fieber auftritt,
- bei übelriechendem Ausfluss,
- wenn sich Unterbauchkrämpfe immer weiter verstärken bzw. sich nicht innerhalb von 48 Stunden zurückbilden.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website Ihrer Sozialversicherung finden.
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden in Österreich grundsätzlich nicht von der Sozialversicherung übernommen und sind daher privat zu zahlen. Die Kosten für diesen Eingriff werden nur dann von der Sozialversicherung übernommen, wenn medizinische Gründe den Schwangerschaftsabbruch erforderlich machen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv. Doz. Dr. Gunda Pristauz-Telsnigg, Frauenklinik der Universität Graz