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Fehlgeburt und Totgeburt

Nicht immer nimmt eine Schwangerschaft einen guten Verlauf. Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass das Kind im Mutterleib oder in seltenen Fällen während der Geburt verstirbt. Für die Eltern bedeutet dies in jedem Fall einen schwerwiegenden Verlust. „Stille Geburt“ ist ein sensibler Ausdruck für die Geburt eines toten Babys. Hier finden Sie Informationen zu möglichen Anzeichen einer Fehlgeburt oder einer Totgeburt und damit verbundenen medizinischen Maßnahmen.

Welche Risikofaktoren gibt es für eine Fehlgeburt?

Die ersten Tage und Wochen der Schwangerschaft entscheiden darüber, ob sich eine befruchtete Eizelle korrekt in die Gebärmutter einnistet, die Schwangerschaft beginnt und sich ein Embryo entwickeln kann. Etwa bis zum Ende der ersten drei Schwangerschaftsmonate werden alle Organe ausgebildet, es finden unzählige komplexe Entwicklungsschritte statt. Fehlgeburten in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten haben als Ursache meist Fehlentwicklungen des Embryos.

Zudem gibt es einige Faktoren, die das Risiko für spätere Fehl- und Totgeburten erhöhen. Dazu zählen: Hohes Alter der Schwangeren: Ab dem Alter von 35 Jahren steigt das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten an;

  • Erkrankungen der Schwangeren wie ÜbergewichtDiabetes, BluthochdruckSchilddrüsenfunktionsstörungen, HELLP-Syndrom;
  • Infektionen – diese können einerseits zu Entwicklungsstörungen des Kindes führen, andererseits einen vorzeitigen Blasensprung und vorzeitige Wehen auslösen;
  • Veränderungen in der Gebärmutter der Schwangeren wie z.B. gutartige Tumore (Leiomyome), Polypen;
  • Vernarbungen oder Schwäche des Muttermundes (Zervixinsuffizienz);
  • chronischer Alkoholkonsum, Drogen und Rauchen;
  • vorangegangene Fehl- oder Totgeburten;
  • Unfall, Trauma.

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt die Frau über mögliche Risikofaktoren auf und berät sie diesbezüglich. Untersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes helfen, mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Was sind mögliche Anzeichen einer Fehlgeburt?

Die häufigsten Anzeichen einer Fehlgeburt sind vaginale Blutungen und krampfartige Unterbauchschmerzen bzw. das Einsetzen vorzeitiger Wehen. Symptome dieser Art sollten in der Schwangerschaft immer ärztlich abgeklärt werden.

Ein Großteil aller Fehlgeburten passiert kurze Zeit nach der Befruchtung. Wenn sich das befruchtete Ei nicht korrekt einnisten bzw. weiterentwickeln kann, wird die Frucht meist mit einer Blutung ausgestoßen. Häufig passiert dies, noch bevor die Frau die Schwangerschaft bemerkt hat. Die Blutung erscheint wie eine normale Menstruationsblutung.

Ein weiterer möglicher Hinweis auf eine Fehlgeburt kann das Nachlassen oder Aufhören schwangerschaftsbedingter Beschwerden sein. Dazu zählen z.B. Übelkeit und Erbrechen, Überempfindlichkeit oder Ziehen in den Brüsten.

Bei späteren Fehlgeburten oder dem sogenannten „intrauterinen Fruchttod“ (IUFT), dem Versterben des Kindes im Bauch, wird von der Schwangeren unter Umständen ein plötzliches Fehlen der Kindsbewegungen bemerkt.

Bei Fehlgeburten kommt es unter Umständen zu starken Blutungen. Diese können mit Kreislaufproblemen einhergehen und auch bedrohlich werden. Auch Infektionen der Gebärmutter gehören zu den seltenen, aber gefährlichen Komplikationen. Sie machen sich u.a. durch starke Unterbauchschmerzen, vaginalen Ausfluss oder Blutungen, Fieber, Schüttelfrost und Herzrasen bemerkbar. Man spricht von einer septischen Fehlgeburt.

Nicht immer treten jedoch Beschwerden oder Anzeichen auf. Mitunter wird der Tod des ungeborenen Kindes zufällig im Rahmen von Schwangerschaftsuntersuchungen festgestellt.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Um den Verlauf der Schwangerschaft zu kontrollieren, führt die Ärztin oder der Arzt verschiedene Untersuchungen durch. Dabei wird auch gefragt, wie das Befinden ist und ob Beschwerden bestehen.

Die Ärztin oder der Arzt kann mittels Ultraschalluntersuchung feststellen, ob sich die Schwangerschaft gut entwickelt oder Auffälligkeiten erkennbar sind. Je nach Schwangerschaftswoche wird die Ultraschalluntersuchung durch die Bauchdecke oder vaginal durchgeführt.

Zudem kann der ß-hCG Spiegel im Blut Auskunft darüber geben, ob eine intakte Schwangerschaft vorliegt. Nach einer Fehlgeburt steigt er nicht weiter an bzw. fällt langsam ab. Innerhalb von sechs Wochen ist er schließlich nicht mehr nachweisbar.

Was passiert bei einer Fehlgeburt?

In der frühen Schwangerschaft verstorbene Babys werden meist mit einer Blutung zusammen mit der Plazenta abgestoßen. Bleibt ein Abgang aus oder bleiben nach einer Fehlgeburt Gewebereste in der Gebärmutter zurück, wird eine Kürettage der Gebärmutter notwendig. Der Eingriff findet in kurzer Vollnarkose statt und kann meist ambulant erfolgen. Auch Fehlgeburten, die mit sehr starken Blutungen einhergehen, machen eine Kürettage erforderlich.

Bei späten Fehlgeburten oder wenn das Kind in der Gebärmutter verstirbt, muss das Kind von der Mutter geboren werden. Dies wird auch als „stille Geburt“ oder „Totgeburt“ bezeichnet.

Wenn es aus medizinischer Sicht möglich ist, kann der natürliche Beginn der Wehen abgewartet werden. Während dieser Zeit ist jedoch eine intensive Begleitung durch die Hebamme und die Ärztin oder den Arzt wichtig. Wenn die Wehen nicht von allein einsetzen, werden sie medikamentös eingeleitet. In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, dass rasch gehandelt wird. Zum Beispiel wenn Infektionen vorliegen, die für die Frau gefährlich werden können. Dann ist unter Umständen schnellstmöglich eine antibiotische oder auch eine chirurgische Behandlung erforderlich.

Die Frau kann das Kind auch mittels Kaiserschnittes auf die Welt bringen. Wie bei jedem operativen Eingriff besteht dabei allerdings ein Risiko für Komplikationen. Die Ärztin oder der Arzt informiert über die möglichen Risiken des Eingriffes und unterstützt bei der Entscheidung für eine Geburtsmethode.

Welche Begriffe werden unterschieden?

Aus formalen und rechtlichen Gründen werden die Begriffe „Totgeburt“ und „Fehlgeburt“ unterschieden. Daraus ergeben sich auch sozialrechtliche Ansprüche und Familienleistungen.

  • Wenn das Kind tot geboren wird oder während der Geburt verstirbt und ein Gewicht von 500 Gramm oder mehr hat, spricht man von einer Totgeburt.
  • Wenn das Kind tot geboren wird und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm hat, spricht man von einer Fehlgeburt (Abort). Die meisten Fehlgeburten passieren allerdings früh innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate. 

Hinweis

Kinder, die zwischen der 24. und der 37. Schwangerschaftswoche lebend geboren werden, werden als Frühgeburten bezeichnet, auch wenn sie kurze Zeit nach der Geburt versterben. Mehr zum Thema: Frühgeburt

Welche Ansprüche gelten nach einer Fehl- oder einer Totgeburt?

Bei einer Totgeburt dauert die gesetzliche Schutzfrist genauso lang wie bei einer Lebendgeburt. Kommt das Kind tot auf die Welt oder verstirbt es unmittelbar nach der Geburt, darf die Arbeitnehmerin grundsätzlich acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung erhöht sich dieser Zeitraum auf zwölf Wochen.

Nach einer Fehlgeburt besteht kein Anspruch auf Mutterschutz. Während der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einer Fehlgeburt besteht die Möglichkeit eines Krankenstandes.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Mutterschutz und Wochengeld zur stillen Geburt/zu Sternenkindern

Wer hilft nach einer Fehl- oder einer Totgeburt?

Ein Kind zu verlieren ist für Eltern ein schwerer Verlust. Bei der Bewältigung der Trauer können Gespräche mit vertrauten Menschen oder auch das Reden mit anderen Eltern, die Ähnliches erlebt haben, helfen. Das ist beispielsweise durch den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe oder auch im Rahmen eines Trauerseminars möglich. Viele Beratungsstellen bieten auch die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung.

Auch Hebammen bieten nach einer Fehl- oder Totgeburt ambulante Nachbetreuung und Hilfe bei der Trauerarbeit an. Nach einer Totgeburt werden die Kosten für eine bestimmte Anzahl an Hausbesuchen von der Krankenkasse übernommen, sofern es sich um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Bei Wahlhebammen wird ein Teil der Kosten rückerstattet.

Mehr Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Krankenversicherungsträger.

In den Krankenhäusern besteht meist die Möglichkeit, das Kind segnen oder nottaufen zu lassen, wenn die Eltern dies wünschen. Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden betroffene Eltern bei der Krankenhaus-Seelsorge.

Websites und Anlaufstellen, die Hilfe für betroffene Eltern anbieten, sowie entsprechende Selbsthilfegruppen finden Sie in der Broschüre „Stille Geburt und Tod des Kindes nach der Geburt“ des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend.

Weitere Informationen zum Thema „Ein Kind verlieren“: Ein Kind verlieren - familienplanung.de

Informationen zu Mutterschutz und Wochengeld, Karenz und Kündigungsschutz sowie Krankenversicherung und finanzielle Leistungen zur stillen Geburt/zu Sternenkindern unter: Beruf und Finanzielles zur stillen Geburt/zu Sternenkindern (oesterreich.gv.at)

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: DDr. apl.Prof. Alex Farr MPH, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Mein Wegweiser

Wir erwarten ein Kind

Mit einer Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem beim ersten Kind tauchen viele Fragen auf. Erfahren Sie mehr zu Schwangerschaft, Geburt und der ersten Zeit mit Baby.

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