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Osteoporose: Symptome & Diagnose

Die Osteoporose ist eine schleichende Erkrankung. Sie bleibt zunächst oft unbemerkt. Osteoporose verursacht meist erst in fortgeschrittenen Stadien Beschwerden. Erste Anzeichen können eine Abnahme der Körpergröße oder Rückenschmerzen sein. Die Diagnose erfolgt vielfach erst nach dem ersten Knochenbruch, häufig im späteren Lebensalter.

Welche Symptome können auftreten?

Knochenbrüche und ihre Folgen bestimmen das Bild der Osteoporose. Erste Anzeichen kann eine Abnahme der Körpergröße oder können Rückenschmerzen sein. Letztere sind meist die Folge von häufig gar nicht von der/dem Betroffenen wahrgenommenen Wirbelkörperfrakturen. Denn durch die erhöhte Porosität reichen oft schon geringe, für gesunde Menschen völlig harmlose Belastungen, dass ein Knochen bricht: z.B. das Heben einer schweren Tasche, das Abstützen mit der Hand, eine heftige Bewegung, ein Hustenanfall oder leichtes Stolpern. Diese Knochenbrüche werden auch als Fragilitätsfrakturen bezeichnet.

Die häufigsten durch Osteoporose bedingten Brüche betreffen Wirbelkörper, Oberschenkelhals- und Hüftknochen, Oberarm und Handgelenk. Insbesondere durch osteoporotische Veränderungen an den Wirbelköpern kann es langfristig zu einem Rundrücken und einem Größenverlust kommen. Veränderungen der Statur bewirken Verhärtungen der Muskulatur, Überdehnungen von Gelenkskapseln, starke Druckbelastungen der kleinen Wirbelgelenke und Verletzungen der Knochenhaut, chronische Schmerzzustände sowie Bewegungseinschränkungen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Bei Verdacht auf Osteoporose informiert sich die Ärztin oder der Arzt zunächst über die Krankengeschichte – die Anamnese. Wichtige Fragen an die Patientin oder den Patienten sind z.B.

  • Ist Osteoporose in der Familie aufgetreten?
  • Hatte die Patientin oder der Patient Knochenbrüche – Frakturen?
  • Bestehen Erkrankungen, z.B. eine Schilddrüsenstörung, eine rheumatische Erkrankung oder Diabetes, Darmerkrankungen?
  • Raucht die Patientin oder der Patient? Wird Alkohol konsumiert?
  • In welchem Umfang wird Bewegung gemacht?

Knochendichtemessung

Der Mineralgehalt der Knochen wird mittels einer Knochendichtemessung – einer Niedrigdosis-Röntgenuntersuchung – ermittelt. Die Werte werden mit Standardwerten einer 30-jährigen gesunden Frau verglichen. Die Angabe erfolgt mit dem sogenannten T-Score. Somit sind die Knochendichtewerte unterschiedlicher Messgeräte miteinander vergleichbar. Das Ergebnis wird in folgende Kategorien unterteilt:

  • T-Wert mindestens –1 = Normalbefund
  • T-Wert zwischen –1 und –2,5 = Osteopenie (Vorstufe der Osteoporose, Präventionsbereich)
  • T-Wert unter –2,5 = Osteoporose (therapeutischer Bereich)

Bei der Diagnose einer Osteopenie informiert die Ärztin oder der Arzt, welche vorbeugenden Maßnahmen sinnvoll sind, etwa knochengesunde Ernährung und gezielte Bewegung. Bei der Diagnose einer Osteoporose werden auch spezielle Behandlungsmaßnahmen aufgezeigt. Dadurch sollen Knochenbrüche – auch Frakturen genannt –   und ihre Folgen vermieden werden.

Weitere Untersuchungen

Um das Risiko von Frakturen zu beurteilen, können Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Osteocalcin ist eine Messgröße zur Beurteilung der Aktivität der Knochenneubildung. BCTX dient zur Beurteilung des Knochenabbaus. Bei Bedarf werden weiterführende Untersuchungen durchgeführt, u.a.:

  • Laboruntersuchungen: KalziumPhosphor,  Schilddrüsenhormone, Leber- und Nierenfunktionsparameter, Eiweiss Elektrophorese etc.
  • Ultraschall, Röntgenv.a. zur Erkennung von bereits eingetretenen Knochenbrüchen und Skelettdeformationen
  • MRT
  • Knochenkammbiopsie

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Verdacht auf Osteoporose können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie,
  • Fachärztin/Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Fachärztin/Facharzt für Urologie und Andrologie.

Eine Knochendichtemessung wird in Krankenhäusern mit radiologischer oder nuklearmedizinischer Abteilung oder in speziellen Diagnose-Instituten ambulant durchgeführt. Eine Überweisung ist erforderlich.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. a.o.Univ.Prof. Dr. Heinrich Resch, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie), Zusatzfach Innere Medizin (Rheumatologie)

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