Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Hospiz- und Palliativversorgung: Was ist das?

Hospizversorgung und Palliative Care richten sich an unheilbar kranke Menschen in unterschiedlichen medizinischen, pflegerischen bzw. psychosozialen Situationen. Sie hat zum Ziel, die Lebensqualität bis zuletzt möglichst gut zu erhalten. Dabei werden körperliche, psychische, soziale und spirituelle Aspekte berücksichtigt. Auch Angehörige und Zugehörige werden in die Behandlung und Betreuung miteinbezogen und bei Bedarf über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus begleitet.
 

Wie werden unheilbar kranke Menschen betreut und begleitet?

Die Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen erfolgt in der Hospiz- und Palliativversorgung durch multiprofessionelle Teams. Sie kann zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer spezialisierten Einrichtung, z.B. in einem stationären Hospiz, durchgeführt werden.

Expertinnen und Experten empfehlen, dass in möglichst allen Bereichen der Grundversorgung – wie Hausarztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen – Basiswissen zu Hospiz und Palliative Care beherrscht und angewendet wird. Die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung bietet über die Grundversorgung hinaus zusätzliche unterstützende und betreuende Angebote. Sie richtet sich an Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen und ihre Angehörigen bzw. Zugehörigen in besonders schwierigen Situationen.

In der Hospiz- und Palliativversorgung wird Unterstützung angeboten

  • durch Vorbeugung und Linderung körperlicher und psychischer Beschwerden,
  • bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten bzw. ihnen nahestehenden Menschen,
  • zur Entlastung der Angehörigen und Zugehörigen,
  • bei spirituellen Krisen oder Sinnkrisen.

Die Definition der WHO 2002 besagt:„Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und deren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen: durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“

Hospiz- und Palliativfachkräfte sind für die Behandlung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen speziell ausgebildet und nehmen regelmäßig an Supervisionen teil.

Wo kann eine Hospiz- und Palliativversorgung erfolgen?

Die Betreuung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen kann je nach Befinden der Erkrankten oder des Erkrankten sowie der Versorgungsmöglichkeiten durch An- bzw. Zugehörige an verschiedenen Orten durchgeführt werden. Die Betreuung ist z.B.:

  • zu Hause mit Unterstützung von mobilen Palliativteams,
  • im Spital auf einer Palliativstation oder
  • in einem stationären Hospiz möglich.

Bedeutende Aspekte der palliativen Versorgung sind die Symptomlinderung, die Hilfe zur Organisation pflegerischer und sozialer Leistungen sowie Beistand und seelische Unterstützung der Patienten und der An- bzw. Zugehörigen.

Weitere Informationen: Welche Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung gibt es?

Was ist Palliativmedizin?

Die Palliativmedizin ist ein Teilbereich der Hospiz- und Palliativversorgung. Hier werden Menschen mit schweren, unheilbaren oder nicht mehr heilbaren Erkrankungen medizinisch behandelt. Die Behandlung hat die Vorbeugung und Linderung von Beschwerden zum Ziel.

Eine palliativmedizinische Behandlung beschränkt sich nicht nur auf die Sterbephase bei einer weit fortgeschrittenen Erkrankung. Fachleute empfehlen, bereits nach der Diagnose einer schweren, unheilbaren Erkrankung mit einer palliativmedizinischen Behandlung zu beginnen. Es gibt Ärztinnen und Ärzte, die auf Palliativmedizin spezialisiert sind. Sie können die Patientin oder den Patienten informieren, welche Möglichkeiten der Behandlung es gibt. Ziel ist es, das Auftreten von Schmerzen und anderen Beschwerden so schnell und wirksam wie möglich zu behandeln und so lange wie möglich zu verhindern.

Eine palliativmedizinische Therapie kann aber auch dann noch bei Krankheiten angeboten bzw. durchgeführt werden,

  • wenn eine Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist, oder
  • bei generell unheilbaren Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium.

Folgende Erkrankungen werden in fortgeschrittenen Stadien häufig palliativmedizinisch behandelt:

Welche Beschwerden werden häufig palliativmedizinisch behandelt?

Das Ziel jeder palliativmedizinischen Behandlung ist es, die Beschwerden der Patientin oder des Patienten so gut wie möglich zu reduzieren.

Weitere Informationen finden Sie unter Behandlung körperlicher Beschwerden in der Palliativmedizin.

Was ist eine palliative Sedierungstherapie?

Manchmal können Schmerzen oder andere Symptome einer schweren, unheilbaren Erkrankung unerträglich werden. Wenn es nicht möglich ist, sie auf andere Weise zu lindern, kann eine palliative Sedierungstherapie angeboten werden. Dabei verabreicht eine Ärztin oder ein Arzt Medikamente, die das Wachbewusstsein beeinflussen und die Wahrnehmung von Schmerzen reduzieren. Die Intensität der palliativen Sedierung kann je nach Schwere des Leids, der aktuellen Situation und dem Wunsch der Patientin oder des Patienten gewählt werden. Sie kann von einem leicht verminderten bis zu einem stark reduzierten Wachzustand reguliert werden.

Eine palliative Sedierung kann immer wieder unterbrochen werden oder dauerhaft bis zum Tod erfolgen. Wenn bei einer Unterbrechung eine Rückbildung der Beschwerden auf ein erträgliches Maß festgestellt wird, erfolgt eine Rücknahme der palliativen Sedierungstherapie. Während einer palliativen Sedierungstherapie werden Pflege, medikamentöse Therapie und Ernährung weiterhin der individuellen Situation angepasst und zum Wohl der Patientin oder des Patienten weitergeführt. Eine palliative Sedierungstherapie verkürzt die Lebensdauer in der Regel nicht.

Wie können Angehörige und Zugehörige betreut werden?

In der Hospiz- und Palliativversorgung werden nicht nur unheilbar Kranke, sondern auch ihnen nahestehende Menschen bei der Behandlungsplanung und -durchführung mit einbezogen.

Das Leid und der bevorstehende Tod eines Menschen beeinflussen sein ganzes soziales Umfeld. Familie, Freunde und andere nahestehende Menschen sind häufig von Trauer, Zorn, Verzweiflung und Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit der unheilbar kranken Person betroffen. In vielen Hospiz- und Palliativeinrichtungen können auch Angehörige und Zugehörige Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter Hospiz- und Palliativversorgung: Angehörige und Zugehörige.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es am Lebensende?

In Österreich ist die Tötung auf Verlangen gesetzlich verboten.

Das Verbot der Beihilfe zum Suizid wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Dezember 2020 als verfassungswidrig aufgehoben. Seit 1.1.2022 ist die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Weiterhin bestehen bleiben alle anderen bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen zum Lebensende. Zu diesen zählen u.a. folgende Bestimmungen: Niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden.

  • Mittels Patientenverfügung dürfen medizinische Behandlungen bereits im Vorhinein für den Fall abgelehnt werden, dass die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
  • Die Tötung auf Verlangen ist verboten.
  • Im Rahmen der Palliativmedizin steht die Schmerzlinderung gegenüber einem Risiko der Lebensverkürzung im Vordergrund.

Weitere Informationen finden Sie unter: Sterbeverfügungsgesetz.

Wohin kann ich mich wenden?

Ärztinnen und Ärzte mit einem Diplom für Palliativmedizin bzw. einem Master of Palliative Care sind speziell für die Beratung und Behandlung von Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen ausgebildet. Auch andere behandelnde Ärztinnen und Ärzte wie die Hausärztin oder der Hausarzt sowie Fachärztinnen und Fachärzte aller Fachrichtungen können eventuell erste Informationen zu palliativen Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen bzw. palliativmedizinische Behandlungen selbst einleiten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt können Möglichkeiten der Versorgung mit dem medizinischen Personal bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Einrichtung besprochen werden.

Weitere Informationen im Internet finden Sie z.B. auf den Homepages von Hospiz Österreich, dem Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen, der Österreichischen Krebshilfe oder der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die Kostenbeiträge für stationäre Hospize unterscheiden sich je nach Träger und Bundesland. Wenn die Übernahme von Kostenteilbeträgen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann mit manchen Einrichtungen ein individueller Finanzierungsplan erstellt bzw. um Sozialhilfe-Unterstützung angesucht werden.

Dienste von mobilen Palliativteams sind meist kostenfrei. Sie umfassen jedoch keine Hauskrankenpflege.

Bei Palliativstationen fällt in der Regel das Taggeld an, da sie ein Teil von Akutkrankenhäusern sind. Ein Tageshospiz kann in der Regel ebenfalls kostenfrei genutzt werden, Hospizteams arbeiten unentgeltlich.

Weitere Informationen, z.B. zu Kosten bei der Heimpflege, Aufenthalten in einem stationären Hospiz, Palliativstation bzw. Möglichkeiten der Familienhospizkarenz, finden Sie unter Beratung & Hilfe.

Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 

In Österreich bieten ehrenamtliche Kinder-Hospizbegleiter:innen und damit auch die Kinder-Hospizteams ihre Begleitung immer kostenfrei an. Auch wenn ein mobiles Kinder-Palliativteam in Anspruch genommen wird, fallen keine Kosten an.

Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus sowie bei pädiatrischen Palliativbetten fallen die üblichen Kosten für den Selbstbehalt an. Die Kosten für das stationäre Kinder-Hospiz und den Kinder-Hospizplatz erfragen Sie bitte direkt bei den Einrichtungen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Claudia Nemeth, Mag. Catrin Neumüller - Hospiz Österreich

Zurück zum Anfang des Inhaltes