Wundbehandlung

Bis eine Verletzung verheilt und eine Wunde verschlossen ist, kann es Tage oder Wochen dauern. Wunden sind oft schmerzhaft. Zudem können Infektionen der Wunde die Heilung verzögern bzw. gänzlich gefährden und zu weiteren Komplikationen führen. Die medizinische Behandlung einer Wunde soll die Wundheilung unterstützen, Wundinfektionen vorbeugen und Schmerzen der Patientin/des Patienten lindern.

Auch die Bildung von Narben soll möglichst gering gehalten werden. Dafür stehen verschiedene Methoden und Mittel der Wundbehandlung zur Verfügung. Wichtig für eine gute Wundheilung ist, die Wunde zwischen den Behandlungen nach Möglichkeit in Ruhe zu lassen, um den Heilungsprozess nicht zu stören.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Zunächst untersucht die Ärztin/der Arzt den Zustand der Wunde und beurteilt:

  • die Art der Verletzung (Schnitt-, Riss-/Quetsch-, Verbrennungswunde etc.),
  • das Alter der Wunde (wie viel Zeit ist seit der Verletzung vergangen),
  • den Grad der Verunreinigung der Wunde und
  • ob eine Infektion besteht.

Die Ärztin/der Arzt prüft den Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf). Ev. ist eine Röntgenuntersuchung notwendig, um mögliche Fremdkörper in der Wunde zu erkennen.

Aus der Krankengeschichte der Patientin/des Patienten gewinnt die Ärztin/der Arzt weitere wichtige Informationen für die Wundbehandlung und die Schmerzbehandlung, z.B. über bestehende Erkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, Medikamenteneinnahme etc. Besonders bei chronischen Wunden ist eine ausführliche Anamnese wichtig, um die ursächliche Grunderkrankung zu erfassen, z.B. Dekubitus, diabetisches Fußsyndrom, Ulcus cruris arteriosum.

Wie erfolgt die Behandlung von Wunden?

Nach der Diagnostik beurteilt die Ärztin/der Arzt, ob eine verschließende oder offene Wundbehandlung möglich ist, und behandelt die Schmerzen der Patientin/des Patienten. Um das passende Schmerzmittel auszuwählen, fragt die Ärztin/der Arzt nach Allergien und Unverträglichkeiten.

Wann werden Wunden verschlossen oder offen behandelt?

  • Wunden mit glatten Wundrändern, z.B. Platzwunden, Schnittverletzungen oder Operationsschnitte kann die Ärztin/der Arzt meist verschließen (primäre Wundbehandlung). Die Wunde wird von der Ärztin/vom Arzt zunächst gesäubert, die Ränder werden ev. chirurgisch korrigiert und anschließend mittels Nähten, Klammern oder Wundkleber verschlossen. Das Verschließen der Wundränder begünstigt eine rasche Wundheilung mit einer möglichst kleinen Narbe. Eine primäre Wundbehandlung sollte innerhalb von etwa zwölf Stunden nach der Verletzung erfolgen. Ist die Behandlung erst später möglich, kann die Ärztin/der Arzt die Wunde unter Umständen zunächst einige Tage offen behandeln und erst danach verschließen.
  • Große Wunden mit viel Gewebeverlust, z.B. Verbrennungswunden oder chronische Wunden, werden zunächst nicht verschlossen behandelt. Ein Vernähen der Wunde ist nicht möglich, z.B. wenn die Wundränder weit auseinander liegen, die Wunde stark verunreinigt oder infiziert ist. Die Wunde verheilt offen und wächst dabei langsam zu (sekundäre Wundbehandlung). Die Wunde bildet Granulationsgewebe, um den Gewebeschaden zu ersetzen. Das Risiko für Infektionen ist größer als bei vernähten Wunden. Auch tiefe Stichverletzungen, Tierbisse, spät erstbehandelte Verletzungen oder Abszesse werden meist offen behandelt.

Für eine gute Heilung muss die Wunde gut durchblutet, möglichst frei von abgestorbenem Gewebe und Infektionen sein. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass ein feucht-warmes Klima an der Wunde die Heilung begünstigt.

Die Wundbehandlung – sie wird auch als Wundmanagement bezeichnet – umfasst:

  • abgestorbenes Gewebe in der Wunde beseitigen (Debridement),
  • die Wundflüssigkeit (Exsudat) und die Feuchtigkeit der Wunde kontrollieren sowie
  • die Wunde vor Infektionen schützen.

Welche Maßnahmen zählen zum Wundmanagement?

Die Ärztin/der Arzt wählt bzw. verordnet die passenden Behandlungen und kontrolliert die Wundheilung. Die Ärztin/der Arzt kann Maßnahmen der Wundbehandlung auch übertragen, z.B. an eine Wundmanagerin/einen Wundmanager, das ist eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/ein diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit spezieller Ausbildung.

Zum Wundmanagement zählen die Wundreinigung, lokale Therapien an der Wunde, regelmäßiger Verbandswechsel, Behandlungen für den Wundverschluss sowie begleitende Therapie- und Pflegemaßnahmen.

Wundreinigung

Maßnahmen der Wundreinigung und Wundbettsanierung (Debridement, Wundtoilette) korrigieren den Zustand der Wunde. Dabei wird geschädigtes, abgestorbenes oder infiziertes Gewebe entfernt. Die Wundreinigung wird bei der Erstversorgung und, je nach Zustand der Wunde, bei der weiteren Versorgung durchgeführt. Es gibt verschiedene Methoden der Wundreinigung:

  • Bei der chirurgischen Wundbettsanierung (chirurgisches Debridement) entfernt die Ärztin/der Arzt abgestorbenes Gewebe aus der Wunde (z.B. bei chronischen Wunden) und/oder korrigiert den Wundrand (z.B. bei akuten Wunden).
  • Wundbeläge und Verunreinigungen können mit vorsichtig angedrückten Kompressen oder speziellen Reinigungspads abgelöst und mit speziellen Lösungen ausgespült werden (mechanisches Debridement). Die Spülungen der Wunde verringern die Ausbreitung von Bakterien und reinigen die Wunde.
  • Eine feuchte Wundbehandlung (z.B. mit feuchten Wundauflagen mit natürlichen Wirkstoffen oder Hydrogelen) unterstützt den Körper bei der Wundreinigung und Wundheilung (autolytisches Debridement).
  • In einzelnen Fällen kann die Ärztin/der Arzt die Anwendung von speziellen, desinfizierten Maden zur Wundreinigung vorschlagen (biochirurgisches Debridement). Die Maden können möglicherweise die Säuberung der Wunde von abgestorbenem Gewebe beschleunigen.
  • Selten werden spezielle Enzyme zur Wundreinigung eingesetzt.

Antibiotika

Die Behandlung mit Antibiotika (oral oder mit Injektion oder Infusion) ist bei Wunden mit den Zeichen einer Infektion angezeigt sowie bei Tierbissen und tiefen Stichverletzungen. Es gibt keinen Wirkungsnachweis (Evidenz) für Antibiotika zur Vorbeugung (Prophylaxe) von Wundinfektionen bei sauberen Verletzungswunden.

Antiseptische oder antimikrobielle Wirkstoffe zur lokalen Wundbehandlung

Auf die Wunde lokal (topisch) aufgetragene antiseptische oder antimikrobielle Wirkstoffe sollen die Bildung von Bakterien eindämmen. Sie werden z.B. als Salben, Gels oder Schaum angewendet. Wirkstoffe mit Jod oder Silber können bei zu langer Anwendung zu einer Verzögerung der Wundheilung führen. Honig mit seinen antimikrobiellen Eigenschaften kann in einzelnen Fällen, z.B. bei Verbrennungswunden, die Heilung begünstigen.

Unterdrucktherapie (Vakuumtherapie)

Das Wundareal wird in steriler Umgebung mit einem speziellen Material, z.B. Schaum, ausgefüllt und luftdicht abgeklebt. Danach wird das Wundsekret abgesaugt. Die Behandlung wird meist bei großen und tiefen Wunden angewendet, um die Wunde zu reinigen und die Heilung zu unterstützen.

Wundverbände und Wundauflagen

Wundverbände und -auflagen erfüllen verschiedene Aufgaben. Sie nehmen Wundflüssigkeit (Exsudat) auf, halten gleichzeitig die Wunde sauber, warm und feucht. Sie verringern den Wundschmerz, beugen der Ausbreitung von Bakterien vor. Wundauflagen gibt es in verschiedenen Materialien, z.B. Gaze, Mullbinden, Folien, Gels, Kunststofffilm, Schaum etc. und mit Zusätzen, z.B. Silikongel oder Silber. Die Ärztin/der Arzt bzw. die Wundmanagerin/der Wundmanager wählt je nach Stadium der Wundheilung die passende Wundauflage und legt den Zeitpunkt für den Wechsel fest. Wichtig für eine Heilung ist eine ausreichende Wundruhe zwischen den Verbandswechseln.

Wundabdeckung mit Hautersatz

Bei großflächigen Wunden, z.B. schweren Verbrennungen und Verbrühungen oder großen chronischen Wunden, kann die Wunde durch einen Hautersatz abdeckt werden, z.B. eigene Spalthaut der Patientin/des Patienten, Vollhauttransplantate oder ein künstlicher Hautersatz.

Wie können auffällige Narben vermieden werden?

Der Bildung von auffälligen Narben nach einer Verletzung wird bei der Wundversorgung durch die Ärztin/den Arzt vorgebeugt. Die Narbenbildung ist gering:

  • wenn ein Verschließen der Wunde, z.B. durch Vernähen, möglich ist (primäre Wundbehandlung),
  • die Wunde nicht austrocknet, ein feucht-warmes Klima erhalten bleibt und die Wunde durch Wundauflagen geschützt wird,
  • die Wunde vorsichtig gereinigt und die Verbände regelmäßig gewechselt werden, um einer Wundinfektion vorzubeugen,
  • das frische Granulationsgewebe nicht verletzt und
  • die normale Wundheilung nicht gestört oder verzögert wird.

Was sind die Anzeichen für eine Wundinfektion?

Eine Wundinfektion kann in jeder Phase der Wundheilung auftreten und erfordert eine spezielle Behandlung. Erst nach der Beseitigung einer Infektion ist die vollständige Wundheilung möglich.

Zu den Anzeichen einer Wundinfektion zählen:

  • Rötung, Schwellung, Erwärmung der Wunde,
  • Schmerz und Bewegungseinschränkungen an der Wunde,
  • vermehrte Bildung von Wundflüssigkeit (Exsudat) und Wundbelag,
  • Verfärbung der Wunde,
  • Fieber sowie
  • Geruchsentwicklung.

Nachsorge und Rehabilitation

Nach der Behandlung einer schweren Verletzung oder nach einer Operation schließt die Nachsorge an. Die Mobilisierung der verletzten Stelle beginnt meist erst nach Abschluss der Wundheilung. Bei manchen Wunden, z.B. Ulcus cruris, bleibt die Patientin/der Patient mobil. Wenn notwendig kann die Ärztin/der Arzt der Patientin/den Patienten eine Physiotherapie mit speziellen Übungen verordnen, um die Beweglichkeit im Bereich der Verletzung zu verbessern. In der Nachsorge lernt die Patientin/der Patient auch, eine frische Narbe zu pflegen und zu schützen. Bei schweren Verletzungen kann eine stationäre oder ambulante Rehabilitation angezeigt sein.

Was können Patientinnen/Patienten selbst für eine gute Wundheilung tun?

Während der Wundheilung nicht an der Wunde kratzen oder zupfen und den Wundverband sauber halten.

Nach der Wundheilung können die Patientinnen/der Patienten die Narbe selbst regelmäßig pflegen und ev. vorsichtig massieren – nach Verordnung der Ärztin/des Arztes, mit den verschriebenen Mitteln und nach entsprechender Schulung.

Fragen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt auch, was Sie selbst zur Pflege der Wunde bzw. der Narbe tun können.

Wohin kann ich mich wenden?

Kleinere Wunden können von niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten versorgt werden, z.B.

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie),
  • Fachärztin/Facharzt für Chirurgie oder für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Die Behandlung von akuten Wunden, z.B. nach schweren Verletzungen, Verbrennungen etc. oder nach geplanten Operationen, erfolgt stationär im Spital bzw. in der Spitalsambulanz. Chronische Wunden werden – je nach Erkrankung – stationär im Spital oder ambulant behandelt. Für die Behandlung und Pflege zu Hause, z.B. bei Dekubitus, stehen Pflegedienste mit speziell ausgebildetem Personal, z.B. Wundmanagerin/Wundmanager, zur Verfügung. Pflegedienste können Sie über die Gesundheitsseiten Ihres Bundeslandes finden.

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.

Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist

Für die Wundbehandlung kann mitunter ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Barbara Binder

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