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Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen)

Feuchtblattern - auch Windpocken, Schafblattern oder Varizellen - sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Sie werden durch Varicella-Zoster-Viren verursacht. Diese gehören zur Gruppe der Herpesviren. Feuchtblattern kommen weltweit vor. Die Erkrankung betrifft in erster Linie Kinder. Aber auch Erwachsene können sich anstecken, wenn sie als Kind keine Feuchtblattern hatten oder kein ausreichender Impfschutz besteht.

Feuchtblattern bekommt man nur einmal im Leben. Das Varicella-Zoster-Virus verbleibt nach einer durchgemachten Erkrankung jedoch ein Leben lang im Körper. Es kann noch Jahre später wieder aktiviert werden und löst dann eine andere Erkrankung – die Gürtelrose – aus.

Den besten Schutz vor Feuchtblattern bietet die Schutzimpfung.

Wie werden Feuchtblattern übertragen?

Feuchtblattern sind sehr ansteckend. Die Viren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Dies wird als Tröpfcheninfektion bezeichnet. Eine Ansteckung ist auch über einen großen Abstand zu einer erkrankten Person möglich, denn die Viren können mehrere Meter durch die Luft übertragen werden. Daher kommt die Bezeichnung „Wind“pocken.

Eine Ansteckung ist auch durch direkten Kontakt mit dem Hautausschlag einer erkrankten Person möglich, man spricht dann von einer Schmierinfektion. Besonders ansteckend ist dabei die Flüssigkeit in den Bläschen, wenn diese aufplatzen oder aufgekratzt werden. Auch durch Speichel ist eine Übertragung möglich.

Die Viren können darüber hinaus auch außerhalb des Körpers überleben und einige Stunden ansteckend bleiben. Eine Ansteckung mit Feuchtblattern ist daher auch z.B. über Türgriffe, Wasserhähne oder andere Gegenstände aus dem Umfeld einer erkrankten Person möglich.

Schwangere, die sich mit Feuchtblattern anstecken, können die Viren an das ungeborene Kind weitergeben. Bei einer Ansteckung rund um den Geburtsbeginn besteht ein großes Risiko, dass sich das Neugeborene ansteckt.

Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome - die sogenannte Inkubationszeit - beträgt meist zwei bis drei Wochen, selten bis zu vier Wochen.

Angesteckte Personen können die Viren schon rund zwei Tage vor Auftreten des Hautausschlages auf andere übertragen. Die Fähigkeit, andere anzustecken, endet etwa eine Woche später, noch bevor die letzten Krusten abfallen.

Welche Symptome können auftreten?

Feuchtblattern beginnen meist mit einem leichten Krankheitsgefühl, gelegentlich begleitet von leichtem Fieber. Nach ein bis zwei Tagen tritt plötzlich ein Hautausschlag auf, der sich über den ganzen Körper ausbreitet und heftig jucken kann. Zusätzlich kann das Fieber auf bis zu 39° ansteigen.

Der Hautausschlag besteht zunächst aus kleinen roten Knötchen, aus denen anschließend kleine Bläschen entstehen. Diese haben einen wasserklaren Inhalt und sind von einem roten Rand umgeben. Die Bläschen platzen schon bei leichtem Druck auf. Sie trocknen nach einigen Tagen zu Krusten aus. Die Krusten haften noch sieben bis zehn Tage. Sie sind aber nicht mehr infektiös.

Da sich der Ausschlag schubweise entwickelt, findet man auf der Haut typischerweise alle Stadien zeitgleich, dies wird als „Sternenhimmel“ bezeichnet:

  • kleine rote Knötchen,
  • frische Bläschen und
  • abtrocknende, mit einer Kruste bedeckte Hautveränderungen.

Neben der Haut können auch die Mundschleimhaut, die Augenbindehaut und die Genitalschleimhaut befallen sein. Im Mund finden sich oft kleine Geschwüre, die so schmerzhaft sein können, dass die Kinder nicht essen wollen.

Hinweis

Der Schweregrad des Hautausschlages kann sehr unterschiedlich sein. Kleinere Kinder bilden oft weniger Bläschen aus als Erwachsene.

Nach Abfallen der Krusten bleiben mitunter für längere Zeit unpigmentierte helle Stellen zurück, manchmal bilden sich durch Kratzen bedingte weiße Narben.

Wer einmal Feuchtblattern hatte, ist dagegen immun. Man kann nur einmal im Leben an Feuchtblattern erkranken.

Wann kann Gürtelrose auftreten?

Das Varicella-Zoster-Virus zieht sich nach Abklingen einer Feuchtblatternerkrankung ins Nervensystem zurück und verbleibt dort dauerhaft. Es liegt in einem „schlummernden“ Zustand vor. Unter bestimmten Umständen kann es wieder aktiviert werden, z.B. bei einer Schwächung des Immunsystems, starkem Stress oder durch bestimmte Medikamente. Die Erkrankung, die dadurch ausgelöst wird, wird als Gürtelrose oder Herpes Zoster bezeichnet. Sie geht unter anderem mit einem bläschenhaften Hautausschlag einher, der sehr schmerzhaft sein kann.

Hinweis

An Gürtelrose erkrankt man nicht durch Ansteckung, sondern durch „Wiedererwachen“ der im Körper verbliebenen Varicella-Zoster-Viren.

Personen, die noch keine Feuchtblattern hatten bzw. nicht dagegen geimpft sind, können sich durch Kontakt mit Gürtelrosebläschen anstecken. Allerdings löst die Ansteckung - also der Erstkontakt mit den Varicella-Zoster-Viren - dann zunächst Feuchtblattern aus.

Mehr zum Thema: Gürtelrose

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin oder der Arzt stellt meist anhand der typischen Hautveränderungen fest, ob es sich um Feuchtblattern handelt. Bei untypischem Verlauf oder in speziellen Situationen, z.B. Infektion von Neugeborenen, in der Schwangerschaft oder bei Auftreten von Komplikationen, kann eine weiterführende Diagnostik erfolgen, z.B. ein Virusnachweis im Blut oder in der Bläschenflüssigkeit, eine Antikörperbestimmung etc.

Wie erfolgt die Behandlung von Feuchtblattern?

Bei ansonsten gesunden Personen werden bei Feuchtblattern nur die Beschwerden behandelt. Um den Juckreiz zu lindern, können z.B. Lotionen, Gele, Puder oder Badezusätze angewendet werden. Unter Umständen kommen auch Medikamente, z.B. Antihistaminika, zum Einsatz. Um das Aufkratzen der Bläschen zu erschweren, sollten bei Kindern die Fingernägel kurz geschnitten werden. Bei Babys können Baumwollhandschuhe helfen.

Fieber und Gelenksschmerzen lassen sich gegebenenfalls mit fiebersenkenden Mitteln lindern.

Achtung

Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure darf Kindern nicht gegeben werden! Er kann schwere Leber- und Gehirnschädigungen - das sogenannte Reye-Syndrom - verursachen.

Bei Personen mit geschwächtem Immunsystem oder anderen Risikofaktoren zieht die Ärztin oder der Arzt unter Umständen eine antivirale Therapie in Erwägung. Bei zusätzlichen bakteriellen Infektionen ist eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich.

Achtung

Personen, die an Feuchtblattern erkrankt sind, müssen den Kontakt mit anderen Personen – insbesondere Schwangeren, Neugeborenen und Personen mit Immunschwäche - vermeiden. Sie dürfen vorübergehend keine Gemeinschaftseinrichtungen, öffentliche Veranstaltungen etc. besuchen.

Welche Komplikationen können auftreten?

Feuchtblattern sind keine harmlose Infektionskrankheit. Es können langwierige und schwerwiegende Komplikationen auftreten. Gefährdet sind insbesondere Neugeborene sowie Personen mit geschwächter Immunabwehr, aber auch bei ansonsten gesunden Kindern sind schwere Krankheitsverläufe möglich. Zu den möglichen Komplikationen zählen unter anderem:

  • Bakterielle Infektionen der Haut durch Aufkratzen der Bläschen, in der Folge Narbenbildung
  • Lungenentzündung: Bis zu 20 Prozent der Erwachsenen mit Feuchtblattern entwickeln eine Lungenentzündung. Sie kann entweder durch die Varizellen selbst oder durch bakterielle Besiedelung verursacht werden. Schwangere sind besonders gefährdet.
  • Reizung der Hirnhäute
  • Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen
  • Entzündung der Hirnhäute - sogenannte Meningitis - oder Entzündung des Gehirnes - sogenannte Enzephalitis
  • Guillain-Barré-Syndrom
  • Reye-Syndrom
  • Vereinzelt auch Entzündung des Herzmuskels, der Nieren, der Gelenke etc.

Feuchtblattern in der Schwangerschaft

Steckt sich eine Schwangere in den ersten sechs Schwangerschaftsmonaten erstmalig mit Varizellen an, können die Viren auf das ungeborene Kind übertragen werden. Feuchtblattern können beim ungeborenen Kind u.a. zu Haut- und Knochenveränderungen, Augenschäden sowie schweren neurologischen Erkrankungen und Fehlbildungen führen. Dies wird als fetales Varizellensyndrom bezeichnet. Zudem besteht für Schwangere ein erhöhtes Risiko für Feuchtblatternkomplikationen, z.B. Lungenentzündung.

Eine Feuchtblatternerkrankung der Mutter rund um den Geburtstermin ist besonders gefährlich: Es besteht ein hohes Risiko, dass sich das Neugeborene ansteckt. Bis zu 30 Prozent der Kinder versterben daran.

Hinweis

Gürtelrose in der Schwangerschaft ist für das Kind nicht gefährlich.

Wie Sie Feuchtblattern vorbeugen können

Gegen Feuchtblattern steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Empfohlen werden zwei Impfungen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Besonders wird die Impfung auch allen Neun- bis 17-Jährigen empfohlen. Weitere Informationen finden Sie unter Impfung gegen Feuchtblattern

Bei Kinderwunsch sollte der Schutz gegen Feuchtblattern überprüft und die Impfung gegebenenfalls nachgeholt werden.

Hinweis

Bei Unklarheiten kann mithilfe einer Antikörperbestimmung im Blut festgestellt werden, ob schon einmal Feuchtblattern durchgemacht wurden bzw. ein ausreichender Schutz besteht.

Die Varizellenimpfung kann auch nach Kontakt mit einer erkrankten Person als vorbeugende Schutzmaßnahme eingesetzt werden, z.B. bei unzureichendem Impfschutz oder bei unklarem Impfstatus.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Diagnose und Behandlung von Feuchtblattern erfolgen durch

  • Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin oder Facharzt für Kinderheilkunde,
  • Fachärztin oder Facharzt für Hautkrankheiten.

Achtung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Ihr Kind an Feuchtblattern erkrankt sind, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bzw. das Krankenhaus unbedingt vorab telefonisch, um den Kontakt mit anderen Personen in Warteräumen zu vermeiden!

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 31. August 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: a.o.Univ.Prof. Dr. Andreas Böck, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

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