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Tiefe Venenthrombose: Diagnose & Therapie

Wird eine Venenthrombose oder Lungenembolie nicht frühzeitig diagnostiziert, besteht die Gefahr von potenziell lebensbedrohlichen Komplikationen wie weiteren Venenthrombosen und Lungenembolien sowie einer langfristigen Gewebeschädigung. Bei jedem Verdacht auf eine tiefe Venenthrombose muss daher sofort eine Ärztin/ein Arzt aufgesucht werden, um die Diagnose zu bestätigen oder auszuschließen. Alarmsignale für einen sofortigen Arztbesuch sind eine plötzliche einseitige Beinschwellung, eventuell verbunden mit Spannungs- oder „Muskelkatergefühl“ sowie ziehende Schmerzen, die im Liegen abnehmen. Auch Schmerzen beim Druck auf Wade oder die Fußsohle sind möglich.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Wenn sich im Rahmen der körperlichen Untersuchung der Verdacht auf das Vorliegen einer tiefen Thrombose erhärtet, wird die Ärztin/der Arzt sofort weiterführende Untersuchungen – entweder ambulant oder stationär – veranlassen. Die wichtigste und meist einzig notwendige Untersuchung ist die Duplexsonographie. Eventuell können ergänzend ein Blutlabor auf Aktivierung der Blutgerinnung (D-Dimer-Test) und kardiale Marker, Elektrokardiographie, Phlebographie sowie bei Verdacht auf eine zusätzliche Lungenembolie eine Computertomographie oder Lungenszintigraphie hilfreich sein.

Wie erfolgt die Behandlung einer tiefen Venenthrombose?

Ziel der Behandlung ist neben der Linderung von Beschwerden die Verhinderung einer potenziell lebensbedrohlichen Lungenembolie bzw. wiederkehrender Thrombosen sowie schwerwiegender Spätschäden. Die Therapie umfasst den Einsatz gerinnungshemmender Medikamente (Injektionen und/oder Tabletten) sowie die Verordnung medizinischer Kompressionsstrümpfe, sehr selten auch die medikamentöse Gerinnselauflösung mit sogenannten Fibrinolytika. Wichtig ist, dass sich die/der Betroffene möglichst frühzeitig wieder ausreichend bewegt.

Tipp

Wenn Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt eine Verschreibung für Kompressionsstrümpfe bekommen haben, gehen Sie damit in ein Sanitätsfachgeschäft. Dort wird Ihr Bein genau vermessen, und je nach Ergebnis werden Kompressionsstrümpfe in Konfektionsgröße abgegeben oder auch nach Maß angefertigt. Lassen Sie sich niemals Kompressionsstrümpfe aus dem Regal geben – bestehen Sie auf eine genaue Beinvermessung!

Zur Vermeidung weiterer Thrombosen sollte in der Langzeitbehandlung nach einer Venenthrombose regelmäßige Gymnastik im Liegen mit Hochlagerung der Beine und sportlicher Betätigung (Wandern, Radfahren, Schwimmen) betrieben werden. Das Tragen medizinischer Kompressionsstrümpfe bzw. -strumpfhosen ist meist nicht dauerhaft notwendig. Nach einer tiefen Beinvenenthrombose ist eine gerinnungshemmende Behandlung über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr erforderlich. In Abhängigkeit von einer Nutzen-Risiko-Analyse wird häufig eine längerdauernde Weiterführung empfohlen. Vor längeren Reisen mit dem Auto oder Flugzeug kann eine einmalige Heparinspritze sinnvoll sein. Besondere Vorsicht ist bei bettlägerigen Patientinnen/Patienten und bei geplanten Operationen geboten. Hier kann durch tägliche Gabe von Heparin (als Injektion oder in Tablettenform) in Verbindung mit Kompressionsstrümpfen das Thromboserisiko gesenkt werden.

Welche Komplikationen können auftreten?

Nach einer tiefen Venenthrombose entwickelt etwa die Hälfte der Patientinnen und Patienten ein postthrombotisches Syndrom. Dabei kommt es zu einer bleibenden Schädigung der Venenklappen und der Bildung von Ödemen. Die Betroffenen leiden unter chronischen Knöchel- oder Unterschenkelödemen und Beinschmerzen, insbesondere nach längerem Stehen. In schweren Fällen entwickeln sich Hautgeschwüre, v.a. über dem Knöchel. Für dieses Krankheitsbild gibt es keine effektive medikamentöse Therapie.

Wohin kann ich mich wenden?

Eine Thrombose des tiefen Venensystems ist meist ein akutes und schwerwiegendes Ereignis. Wenn die genannten Beschwerden auftreten oder aus sonstigen Gründen ein Verdacht auf tiefe Venenthrombose besteht, sollte die/der Betroffene umgehend eine Ärztin/einen Arzt konsultieren oder eine Gefäßambulanz aufsuchen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Ist wegen einer Lungenembolie ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR a.o.Univ.Prof. Dr. Erich Minar, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Angiologie)

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