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Persönlichkeitsstörungen: Diagnose & Therapie

Die Diagnose von Persönlichkeitsstörungen ist nicht leicht und nicht unmittelbar zu stellen, da sie sich auf unterschiedlichste Weise zeigen. Somit ist die Diagnose eine Verdachtsdiagnose, die sich erst im Lauf der Behandlung bestätigen lässt.

Persönlichkeitsstörungen sind im Allgemeinen behandelbar, wenngleich sich die Therapie oft lang andauernd gestaltet und den Betroffenen ein gewisses Durchhaltevermögen abverlangt.

Wie wird die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung gestellt?

Die Diagnose erfordert Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl und erfolgt in der Regel durch Psychiaterinnen/Psychiater bzw. Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Auch klinische Psychologinnen/klinische Psychologen können zur Diagnosestellung hinzugezogen werden. Eine fundierte Diagnosestellung erleichtert es, die richtige Behandlungsform zu finden, um ein ausgeglicheneres Leben zu führen. In Österreich erfolgt die Diagnose von Persönlichkeitsstörungen anhand des ICD-10 (International Classification of Diseases). Andere Diagnoseschemata (z.B. OPD, DSM-V) können zur Ergänzung und zum besseren Verständnis herangezogen werden.

Zu den Diagnosekriterien für eine Persönlichkeitsstörung zählen laut ICD-10:

  • Die für die jeweilige Persönlichkeitsstörung charakteristischen, andauernden Verhaltensmuster weichen in Summe deutlich von kulturellen Werten ab in den Bereichen: Kognition, Affektivität (Gefühlsausdruck und –empfinden), Impulskontrolle, Bedürfnisbefriedigung sowie zwischenmenschliche Beziehungen.
  • Das daraus folgende Verhalten ist in vielen Situationen unflexibel, unangepasst oder unzweckmäßig.
  • Es herrscht persönlicher Leidensdruck. Auch der Einfluss auf das Umfeld kann nachteilig sein.
  • Die Kennzeichen der Persönlichkeitsstörung sind von langer Dauer und haben im späteren Kindes- oder Jugendalter begonnen. Allerdings ist es auch möglich, dass sich Persönlichkeitsstörungen erst im Alter zeigen – auch im Zusammenhang mit der Bewältigung von Alterserscheinungen.
  • Das Verhaltensmuster ist nicht durch eine andere psychische Störung verursacht bzw. eine Folge davon. Wobei es sein kann, dass gewisse psychische Erkrankungen parallel auftreten bzw. im Vordergrund stehen können.
  • Eine organische Ursache bzw. eindeutige Funktionsstörung des Gehirns ist als Grund ausgeschlossen.

Um körperliche Erkrankungen (z.B. des Gehirns) auszuschließen, ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. In einem ausführlichen Gespräch – oft auch mit Angehörigen – wird die Lebens- und Krankengeschichte genau erhoben. Persönlichkeitsstörungen erhöhen das Risiko, an anderen psychiatrischen Erkrankungen zu leiden, sowie das Suizidrisiko.

Wie erfolgt die Behandlung einer Persönlichkeitsstörung?

Betroffenen fällt es oft schwer, Hilfe zu suchen. Viele können auch nicht erkennen, dass sie selbst Unterstützung brauchen. Oft suchen zuvor Menschen im sozialen Umfeld nach Beratung oder Therapie, da sie mit dem Verhalten ihrer Nächsten nicht zurechtkommen bzw. in der Folge eigene seelische Probleme entwickeln. Die Behandlung nimmt einige Zeit in Anspruch und ist prinzipiell möglich.

Säulen der Therapie

Psychotherapie (inklusive Psychoedukation – Verständnis für die Störung fördern, Umgang damit schulen etc.) sowie Soziotherapie, (wieder-)erlernen sozialer Fertigkeiten, Sicherstellung sozialer Grundbedürfnisse, Rehabilitation, zählen zu den Therapiesäulen. Dabei wird unter anderem individuell versucht, neue Verhaltens- und Sichtweisen zu erproben bzw. zu erlernen.

In einer Gruppenpsychotherapie können vor allem auch Differenzen zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung sichtbar gemacht, soziales Miteinander in geschütztem Rahmen gelebt und das Verständnis für einander gefördert werden.

Je nach Ausprägung von Symptomen oder anderen Erkrankungen/Störungen können ärztlich verordnete Medikamente notwendig sein (z.B. zur Angstlinderung). Dabei kommen unter anderem Antidepressiva, Stimmungsstabilisierer oder mitunter auch Antipsychotika zur Anwendung. Diese Medikamente können im Kontext mit Persönlichkeitsstörungen z.B. gegen Angst, Impulsdurchbrüche sowie mögliches Wahndenken sowie verzerrte Denk- und Wahrnehmungsweisen zum Einsatz kommen.

Hinweis

Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen informiert Sie Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihre Apothekerin/Ihr Apotheker.

Die Probleme, mit denen Betroffene zu kämpfen haben (Schwierigkeiten bezüglich Nähe/Distanz, Vertrauen etc.), spiegeln sich meist in einem erschwerten Behandlungsweg wider. Nicht selten kommt es zu Therapieabbrüchen. Eine wesentliche Basis bildet das langsam aufzubauende Vertrauensverhältnis zu den professionellen Helferinnen/Helfern.

Psychotherapie

Innerhalb der Psychotherapie haben sich unterschiedliche Methoden entwickelt, die sich mit Persönlichkeitsstörungen im Besonderen beschäftigen, z.B. die Übertragungsfokussierte Psychodynamische Psychotherapie (TFP) oder spezielle Ansätze der verhaltenstherapeutischen Schematherapie. Welcher Ansatz zur Anwendung kommt, hängt auch von der Art der Persönlichkeitsstörung ab. Am besten ist die Behandlung der emotional instabilen Persönlichkeit (Borderline-Typus) erforscht. Bei dieser kommen unter anderem die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) sowie die Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT) zur Anwendung. Nähere Informationen finden Sie unter Emotional instabile Persönlichkeitsstörung: Therapie.

Begleiterkrankungen (z.B. Suchterkrankungen, Depressionen etc.) werden bei der Behandlung berücksichtigt.

Wohin kann ich mich wenden?

Haben Sie den Verdacht, an einer Persönlichkeitsstörung zu leiden, möchten Sie jemandem aus Ihrer Umgebung helfen oder benötigen Sie als Angehöriger/Angehörige seelische Unterstützung, ist die Fachärztin/der Facharzt für Psychiatrie oder die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut für Sie die Anlaufstelle erster Wahl. Für Jugendliche unter 18 Jahren stehen auch spezialisierte Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/Jugendpsychiater zur Verfügung. Sie können sich auch an eine klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen wenden. Für Angehörige bietet zudem beispielsweise HPE (Hilfe für Angehörige psychisch Erkrankter) Information und Unterstützung. Unter Gesundheitssuche finden Sie hilfreiche Informationen zur Arzt- bzw. Therapeutensuche sowie Suche nach Selbsthilfegruppen (auch für Angehörige).

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für die ärztliche Untersuchung werden von der Sozialversicherung übernommen. Weitere Informationen zum Arztbesuch finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte. Informationen zur Kosten bezüglich Spitalsaufenthalt sowie Rehabilitation finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt? sowie unter Reha & Kur.

Eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie ist in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Es besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, dass ein Selbstbehalt zu leisten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen, wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin/einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Krankenversicherungsträger leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine krankheitswertige Störung vorliegt. Weitere Informationen zu „Psychotherapie auf Krankenschein“, Kostenzuschüssen und Adressen niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden Sie unter Psychotherapie: Angebote & Adressen.

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Leistung des Gesundheitswesens, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Patientinnen/Patienten können mit einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Überweisung eine psychologische Untersuchung bei einer Vertragspsychologin/einem Vertragspsychologen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Behandlung oder Beratung bei niedergelassenen klinischen Psychologinnen/klinischen Psychologen müssen Sie, da es sich um keine Leistung der Krankenversicherung handelt, selbst tragen.

Weitere Informationen zu Kosten finden Sie außerdem unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Herwig Hinterhofer, BA, MSc

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