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Zwangsstörungen

Haben Sie sich schon einmal dabei ertappt, nochmal nachzusehen, ob die Kaffeemaschine sicher ausgeschaltet ist? Vielleicht haben Sie diese Kontrolle auch zweimal hintereinander durchgeführt, bevor Sie das Haus verlassen haben. Das ist noch kein Grund zur Besorgnis.

Wenn Zwänge jedoch das Leben stark beeinflussen und Betroffene darunter leiden, sollte professionelle Hilfe aufgesucht werden.

Welche Symptome können bei Zwangsstörungen auftreten?

Bei einer Zwangsstörung kommt es zu Handlungen oder Gedanken, die Betroffene wiederholt ausführen müssen. Der innere Drang dazu ist sehr stark, die Zwänge können nicht oder nur schwer kontrolliert werden. Zwangsstörungen können so stark werden, dass sie den ganzen Alltag bestimmen. Sie können in jedem Alter auftreten, beginnen meist jedoch im Alter von ca. 20 Jahren. Bei einem Drittel der Betroffenen tritt eine Zwangsstörung bereits in der Pubertät auf.

Welche Formen von Zwangsstörungen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Formen von Zwangsstörungen. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. Diese können auch gemeinsam auftreten.

Bei Zwangsgedanken müssen ein und dieselben Gedanken immer wieder durchgedacht werden. Diese Gedanken lassen sich nur schwer unterdrücken. Zu Zwangsgedanken zählen etwa ständige Gedanken:

  • etwas vergessen zu haben,
  • sich unangemessen zu verhalten oder „verbotene“ Gedanken zu haben (z.B. sexueller Natur),
  • sich selbst der anderen Schaden zufügen zu können.

Diese Gedanken sind oft von Angst begleitet. Sie führen jedoch in der Folge nicht automatisch zu dementsprechenden Handlungen oder Ereignissen.

Zwangshandlungen hingegen sind mit bestimmten Tätigkeiten verknüpft. Die Betroffenen führen wiederholte Handlungen aus. Zum Beispiel:

  • so oft kontrollieren, ob die Türe zugesperrt ist, dass man zur Arbeit zu spät kommt.
  • den Kleiderkasten immer wieder neu sortieren, weil ein Kleidungsstück nicht ganz genau zusammengelegt ist.
  • sich so oft die Hände zu waschen, bis sie wund sind.
  • Zeitschriften in einem Ausmaß sammeln, dass darunter die Wohnqualität massiv leidet.
  • Dinge, Handlungen oder Schritte immer wieder zwingend zählen.

Die Zwangshandlungen können dabei auch von bedrohlichen Gedanken oder der Sehnsucht nach Sicherheit begleitet werden. Wird die Zwangshandlung nicht ausgeführt, leiden Betroffene unter Unruhe, Angespanntheit oder Ängsten.

Zudem können übersteigerte moralische Vorstellungen oder etwa das zwanghafte Bedürfnis zu reden, Fragen zu stellen oder sich zu etwas zu bekennen auftreten. Sehr selten kommt die sogenannte zwanghafte Langsamkeit vor. Betroffene führen Handlungen „wie in Zeitlupe“ durch. Menschen mit Zwangsgedanken oder –handlungen sind sich ihrer Beschwerden meistens bewusst. Sie halten sie selbst nicht für sinnvoll. Das führt zu zusätzlicher psychischer Belastung. Die Kontrolle über die Zwänge ist schwierig, das führt wiederum zu mehr Ängsten.

Hinweis

Das Risiko für Suizidgedanken kann bei einer Zwangserkrankung erhöht sein. Sie denken an Suizid, machen sich um jemanden Sorgen oder haben einen Menschen aufgrund eines Suizidtodesfalls verloren? Erste-Hilfe-Tipps, Notfallkontakte und Hilfsangebote in Ihrem Bundesland sowie weiterführende Informationen zur Bewältigung dieser Notsituation finden Sie auf dem Österreichischen Suizidpräventionsportall.

Wie verläuft eine Zwangsstörung?

Eine Zwangsstörung entwickelt sich meist schleichend. Mit der Zeit fällt auch Betroffenen auf, dass sie sich viel Zeit für die Zwangshandlungen nehmen müssen oder Zwangsgedanken sehr schwer wieder weggehen. Durch die Zwangsstörung kann es zu Problemen in der Arbeit, der Partnerschaft oder der Familie kommen. Es fällt schwer, alltäglichen Verpflichtungen nachzugehen. Freizeitbeschäftigungen machen weniger Freude. Die Zwänge können schließlich die zentrale Rolle im Alltag einnehmen.

Die Zwangsstörung hat meistens einen chronischen Verlauf. Dabei gibt es mitunter Phasen, in denen die Beschwerden leichter oder schlimmer sind. Zwischendurch sind auch Phasen ohne Beschwerden möglich. Die Art und Weise der Zwänge verändert sich manchmal mit der Zeit.

Welche Ursachen hat eine Zwangsstörung?

Es wird in Fachkreisen angenommen, dass Zwangsstörungen unterschiedliche Ursachen haben. Diese können auch zusammenwirken. Zum Beispiel eine erbliche Veranlagung, psychische Belastungen oder schwierige Lebensumstände bzw. Krisen. Auch Persönlichkeitsfaktoren können eine Rolle spielen (z.B. besonders gewissenhaft sein). Zudem gibt es verschiedene Erklärungsmodelle für die Entstehung von Zwangsstörungen, z.B.:

  • Neurobiologische Modelle: Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass es bei einer Zwangsstörung zu Funktionsstörungen in manchen Teilen des Gehirns kommen kann (Frontalhirn, Basalganglien und limbisches System). Zudem dürfte es zu Störungen im Gehirnstoffwechsel bei dem Botenstoff Serotonin kommen.
  • Lerntheoretische Modelle: Diese gehen davon aus, dass Betroffene Angst- und Spannungszustände durch Zwangsrituale zu vermeiden oder zu verringern versuchen. Zudem führt die stark negative Bewertung von Zwangsgedanken zu Schuldgefühlen. Ein Teufelskreis aus Angst und Zwang entsteht.
  • Psychodynamische Modelle: Diese sehen mögliche Ursachen von Zwangsstörungen in inneren – oft unbewussten – Konflikten.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Zu Beginn eines Diagnoseprozesses erfolgt die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese). Dabei finden auch Fragen zu den Beschwerden und zur Lebensgeschichte (z.B. belastende Krisen, andere Erkrankungen, Medikamente etc.) Berücksichtigung. Auch eine klinisch-psychologische Diagnostik kann sinnvoll sein. Körperliche Ursachen für die Erkrankung (z.B. Demenz oder Schlaganfall) müssen durch eine Ärztin/einen Arzt ausgeschlossen werden (z.B. durch eine neurologische Untersuchung oder MRT).

Zwangsstörungen werden in Österreich nach der ICD-10 (International Classification of Diseases) diagnostiziert. Auch Diagnosekriterien des internationalen sogenannten DSM-V können hinzugezogen werden. Für die Diagnose Zwangsstörung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Zwänge dauern über mindestens zwei Wochen an.
  • Die Zwänge beeinträchtigen den Alltag deutlich.

Es gibt psychische Erkrankungen, die Zwangsstörungen sehr ähnlich sein können. Zum Beispiel eine generalisierte Angststörung. Bei dieser macht man sich über vieles sehr starke Sorgen und hat große Ängste in Bezug auf viele Lebenssituationen. Auch z.B. Tic-Störungen können einer Zwangsstörung sehr ähnlich sein bzw. auch gemeinsam auftreten – vor allem wenn die Erkrankung bereits im Kindesalter beginnt.

Zudem kann eine Zwangsstörung gemeinsam mit anderen psychischen Erkrankungen auftreten. So leiden z.B. viele Betroffene auch unter Depressionen – vor allem im Erwachsenenalter. Essstörungen und Schizophrenie treten bei Menschen mit Zwangserkrankungen häufiger auf. In seltenen Fällen ist das zwanghafte Verhalten auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführen (anankastische oder Zwangspersönlichkeitsstörung). Dabei kommt es unter anderem zu besonders großem Perfektionismus und Starrheit.

Wie erfolgt die Behandlung von Zwangsstörungen?

Mithilfe einer Therapie können die Symptome einer Zwangsstörung zumindest verringert werden. Somit ist wieder ein unbeschwerterer Alltag möglich. Zu den Säulen der Behandlung zählen Psychotherapie sowie Medikamente. Vorrangig wird Psychotherapie empfohlen. Ein Gespräch mit einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie (und psychotherapeutische Medizin) hilft, einschätzen zu können, ob und welcher Behandlungsbedarf besteht.

Wie kann Psychotherapie helfen?

In vertrauensvollem Rahmen wird in der Psychotherapie über Probleme, Ängste und Sorgen gesprochen. Betroffene lernen, mit der Erkrankung umzugehen und das eigene Verhalten zu kontrollieren. Verhaltenstherapeutische Ansätze (vor allem aus der kognitiven Verhaltenstherapie) haben sich in der Behandlung von Zwangsstörungen besonders bewährt.

Medikamente und weitere Behandlungsmöglichkeiten

Ergänzend dazu oder wenn eine Psychotherapie (noch) nicht möglich ist, kommen Medikamente zum Einsatz. Und zwar sogenannte Antidepressiva. Diese Medikamente werden auch bei Depressionen eingesetzt. Vor allem SSRI (selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) kommen zum Einsatz. Die Ärztin/der Arzt kann zudem den Einsatz von Clomipramin (nicht selektiver Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) in Betracht ziehen. Die Ärztin/der Arzt klärt über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen auf.

Auch eine klinisch-psychologische Behandlung kann sinnvoll sein. Sie vermittelt gezielt Bewältigungsstrategien im Umgang mit den Zwängen. Manchen Menschen tut es zudem gut, Entspannungstechniken anzuwenden (z.B. Autogenes Training). Zudem kann der Austausch in einer Selbsthilfegruppe hilfreich sein.

Ist die Erkrankung sehr stark ausgeprägt, ist auch ein stationärer Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitation möglich.

Was kann ich als Angehörige/r tun?

Für Angehörige ist das Zusammenleben mit Menschen, die an einer Zwangsstörung leiden, nicht immer einfach. Es kann zum Beispiel zu herausfordernden Situationen oder Konflikten kommen. Angehörige können jedoch auch eine wichtige Unterstützung für Menschen mit einer Zwangsstörung sein und auch in die Behandlung mit einbezogen werden. Zudem gibt es Selbsthilfegruppen für Angehörige. In denen kann man sich z.B. austauschen, welches Verhalten hilfreich ist und welches eher nicht oder wie man auf sich selbst achten kann.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Hemmschwelle, Hilfe zu suchen, ist oft groß. Denn nicht selten werden die Zwänge als eigenartig empfunden und rufen Schamgefühle hervor. Doch Ansprechpartner für Zwangserkrankte können dies verstehen und helfen. Wenn Sie den Verdacht haben, an einer Zwangserkrankung zu leiden bzw. diese bereits diagnostiziert wurde, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie (und psychotherapeutische Medizin) bzw. bei Kindern/Jugendlichen auch Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Ärztinnen/Ärzte mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin
  • Psychotherapeutin/Psychotherapeut
  • Klinische Psychologin/klinischer Psychologe
  • Spitalsambulanz für Psychiatrie

Sie können auch zuerst Ihre Ärztin/Ihren Arzt für Allgemeinmedizin kontaktieren und so gezielte Ansprechstellen finden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prof.in Dr.in med.univ. Barbara Sperner-Unterweger, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin

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