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Hepatitis D

Bei der Delta-Hepatitis verursachen Hepatitis-D-Viren (HDV) eine im ganzen Organ verbreitete (diffuse) Entzündung des Lebergewebes. HDV ist ein defektes RNA-Virus, das mit Vorliebe an Leberzellen andockt und das auf die Helferfunktion des Hepatitis-B-Virus angewiesen ist. Nur bei einer Hepatitis-B-positiven Person sind Hepatitis-D-Viren infektiös und vermehrungsfähig. Der Verlauf einer akuten Hepatitis B wird durch HDV komplizierter und langwieriger. Bei einer Koinfektion (gleichzeitige Infektion) mit Hepatitis-B- und -D-Viren entwickelt sich dann jedoch seltener ein chronischer Verlauf der Hepatitis B. Bei einer Superinfektion (Infektion mit Hepatitis-D-Viren bei schon bestehender Hepatitis B) kommt es in bis zu 90 Prozent der Fälle zu einem chronischen Verlauf der Hepatitis D.

Die Erkrankung ist meldepflichtig. Obwohl grundsätzlich jede Patientin/jeder Patient mit Hepatitis B dem Risiko einer HDV-Infektion ausgesetzt ist, gibt es signifikante Unterschiede im weltweiten Auftreten zwischen HBV und HDV.

Globale Verbreitung der Hepatitis D

Hepatitis D stellt ein häufig unterschätztes, globales Gesundheitsproblem dar. Weltweit sind ca. zehn bis 15 Millionen Menschen mit HDV infiziert. Insbesondere in der Mittelmeerregion, im Mittleren Osten, in Nord- und Zentralasien, in Vietnam, auf den pazifischen Inseln, in West- und Zentralafrika sowie in Südamerika tritt die Hepatitis-D-Infektion häufig auf.

Wie wird die Hepatitis D übertragen?

Die Infektion wird vor allem durch Blut bzw. über Geschlechtsverkehr übertragen. Weniger infektiös sind auch Speichel und Tränenflüssigkeit. In West- und Mitteleuropa sind vor allem Migrantinnen/Migranten aus Endemieregionen (Regionen mit vielen Erkrankten) und Drogenkonsumentinnen/-konsumenten, die sich Drogen über Spritzen verabreichen, betroffen. Eine Übertragung von der Mutter auf das Kind kann in sehr seltenen Fällen vorkommen. Dieses Übertragungsrisiko ist vor allem erhöht, wenn bei der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zusätzlich zur Hepatitis-D-Infektion eine hohe Hepatitis-B-Infektiosität (hohe Hepatitis-B-Viruslast, positives HBe-Antigen) gegeben ist.

Eine Übertragung von Hepatitis D ist vor allem möglich,

  • wenn die Sexualpartnerin/der Sexualpartner Hepatitis D hat,
  • durch „Needle Sharing“ (gemeinsames Benützen von Spritzen unter Drogenabhängigen),
  • bei der Geburt, wenn die Mutter Hepatitis D hat, oder
  • durch eine Nadelstichverletzung, wenn eine Person mit Hepatitis D beteiligt ist.

Zusätzliche Infektionsmöglichkeiten ergeben sich durch die Mitbenutzung der Zahnbürste bzw. des Rasierapparates einer Person mit Hepatitis D oder durch Tätowierungen und Piercings unter unhygienischen Bedingungen. Extrem selten sind sogenannte nosokomiale Übertragungsfälle in Gesundheitseinrichtungen. Eine Übertragung durch Blut und Blutprodukte wird in Österreich durch die vorsorgliche Überprüfung dieser Produkte auf HDV verhindert.

Wie kann einer Hepatitis D vorgebeugt werden?

Einen zuverlässigen Schutz vor Hepatitis D kann vor allem durch die Hepatitis-B-Schutzimpfung erreicht werden. Weitere Vorbeugemaßnahmen sind die Vermeidung von Blutkontakten, sterile Durchführung von Tätowierungen und Piercings, alleinige Benutzung von Zahnbürsten, Rasierklingen, Nadeln oder Spritzbesteck (kein „Needle Sharing“) sowie Safer Sex (Kondome).

Wie verläuft die Hepatitis D?

Die akute Hepatitis D kann wie die akute Hepatitis B ohne Symptome verlaufen. Meist treten jedoch Übelkeit, Müdigkeit, Fieber und eventuell Gelbsucht (Ikterus) auf.

Es können zwei Formen der Infektion auftreten:

  • Die akute Koinfektion mit dem Hepatitis-B- und -D-Virus zur gleichen Zeit. In 95 Prozent kommt es hier zu einer Ausheilung beider Infektionen, allerdings treten fulminante Verläufe mit akutem Leberversagen häufiger auf als bei Einzelinfektionen mit Hepatitis B. Deshalb wird empfohlen, alle Patientinnen/Patienten mit akuter Hepatitis B auf das gleichzeitige Vorliegen einer akuten Hepatitis D zu testen. Wenn dies bestätigt wird, ist eine engmaschige Überwachung notwendig. Chronische Verläufe sind selten (rund zwei Prozent), können aber bei Patientinnen/Patienten mit Immundefekten (z.B. HIV-Infektionen, immunsuppressive medikamentöse Therapie) häufiger auftreten, weshalb diese Patientengruppe unbedingt gegen Hepatitis B geimpft werden sollte.
  • Die HDV-Superinfektion bei Patientinnen/Patienten mit Hepatitis-B-Infektion. Hier tritt häufiger ein deutlich schwererer Verlauf der Lebererkrankung auf als bei Personen mit alleiniger Hepatitis-B-Infektion. Die Hepatitis D wird in diesen Fällen in 70 bis 90 Prozent chronisch. Die Entwicklung einer Leberzirrhose schreitet deutlich rascher voran (innerhalb von fünf bis zehn Jahren nach HDV-Infektion), ebenso die Entwicklung von Leberkrebs.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Manchmal kann die Ärztin/der Arzt bei der körperlichen Untersuchung Zeichen einer Leberentzündung – z.B. Vergrößerung der Leber, Gelbsucht (Ikterus) - oder ihrer Folgen - z.B. Bauchwasser (Aszites) - erkennen. Die Hepatitis D kann jedoch nur durch einen Nachweis von Virusbestandteilen bzw. Antikörpern gegen das Virus im Blut diagnostiziert werden.

In der Labordiagnostik ist die Bestimmung von HDV-Antigen und Anti-HDV mittels ELISA zusätzlich zum Nachweis des HDV-Genoms die Polymerasekettenreaktion (PCR) von Bedeutung. Unabhängig ob Ko- oder Superinfektion, in beiden Fällen ist ein deutlicher GOT- bzw. GPT-Anstieg feststellbar. Die Höhe der Leberwerte lässt jedoch keinen Rückschluss auf das Ausmaß des Leberzellunterganges zu.

Wie erfolgt die Behandlung von Hepatitis D?

Es gibt keine spezifische Behandlung bei akuter Hepatitis D, es können nur die Symptome beeinflusst werden. Der Krankheitsverlauf der chronischen Hepatitis D kann durch Interferon (pegyliertes Interferon alpha 2a) in vielen Fällen günstig beeinflusst werden und führt in etwa 25 Prozent der Fälle zu einer dauerhaften Elimination der Hepatitis-D-Viren. Die begleitende Hepatitis B sollte in jedem Fall optimal behandelt werden. Die Lebertransplantation stellt eine Therapiemöglichkeit für Patientinnen/Patienten mit Hepatitis-B/D-Virus-bedingter Leberzirrhose dar. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind wie bei chronischer Hepatitis B notwendig.

Wie Sie einer Hepatitis D vorbeugen können

Einen zuverlässigen Schutz vor Hepatitis D kann vor allem durch die Hepatitis-B-Schutzimpfung erreicht werden. Weitere Vorbeugemaßnahmen sind die Vermeidung von Blutkontakten, sterile Durchführung von Tätowierungen und Piercings, alleinige Benutzung von Zahnbürsten, Rasierklingen, Nadeln oder Spritzbesteck (kein „Needle Sharing“) sowie Safer Sex (Kondome).

Wohin kann ich mich wenden?

Diagnostik und Behandlung von Hepatitis D sind in folgenden Einrichtungen möglich:

  • spezielle Krankenhausambulanz, z.B. hepatologische Ambulanz;
  • Kassenambulatorien mit hepatologischer Spezialambulanz;
  • im niedergelassenen Bereich: Fachärztinnen/Fachärzte für Innere Medizin mit fundierten hepatologischen Kenntnissen.
  • Schwere Erkrankungsformen werden an einer Abteilung für Innere Medizin (Schwerpunkt Gastroenterologie und Hepatologie) bzw. an einer Abteilung für Transplantationschirurgie behandelt.

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Ihre niedergelassene Ärztin/Ihr niedergelassener Arzt bzw. Ambulatorium rechnet grundsätzlich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt, Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein.

Bei bestimmten Leistungen (z.B. Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Doz. Dr. Michael Rupert Gschwantler, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)

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