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Herzinfarkt: Diagnose

Der Herzinfarkt ist eine akute Notfallsituation, in der jede Minute zählt. Verschließt sich eines der Herzkranzgefäße, wird ein Teil des Herzmuskels nicht mehr mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt und beginnt abzusterben. Nur rasches Handeln kann in dieser Situation Folgeschäden gering halten und Überlebenschancen verbessern.

Alle plötzlich auftretenden Symptome, die auf eine akute Durchblutungsstörung des Herzens hindeuten, werden als akutes Koronarsyndrom (ACS) bezeichnet. Dabei kann es sich um eine akute, vorübergehende Verschlechterung einer Koronaren Herzkrankheit oder um einen Herzinfarkt handeln. Eine rasche Abklärung mit speziellen Untersuchungen des Herzens ist wichtig.

Mehr zum Thema: Herzinfarkt: Symptome

Wie erfolgt die Diagnose eines Herzinfarkts?

Die ersten diagnostischen Maßnahmen bei einem akuten Koronarsyndrom sind das EKG und die Blutabnahme.

EKG (Elektrokardiogramm)

Bei allen Personen mit akutem Koronarsyndrom wird zunächst eine EKG-Untersuchung durchgeführt. Damit kann die Ärztin/der Arzt folgende Unterscheidungen treffen:

  • Akute Brustschmerzen mit sogenannter ST-Hebung im EKG, die länger als 20 Minuten anhält: Dabei spricht man von einem akuten Koronarsyndrom mit ST-Strecken-Hebung (STE-ACS). Es handelt sich um einen akuten Verschluss einer (oder mehrerer) Koronararterien. Letztlich kommt es bei den meisten Betroffenen in weiterer Folge zu einem sogenannten ST-Strecken-Hebungsinfarkt (STEMI). Die ST-Hebung im EKG beruht darauf, dass alle Schichten des Herzmuskels vom Infarkt betroffen sind, man spricht daher auch von einem transmuralen Infarkt.

  • Akute Brustschmerzen ohne anhaltende ST-Strecken-Hebung im EKG: Das EKG weist vorübergehende Veränderungen auf oder ist normal. Man spricht von einem akuten Koronarsyndrom ohne ST-Strecken-Hebung (Nicht-STE-ACS bzw. NSTE-ACS).
    • Die Beschwerden können z.B. durch eine koronare Herzkrankheit verursacht sein (instabile Angina pectoris), oder
    • ein Blutgerinnsel verschließt einen Großteil des Gefäßes, aber nicht den gesamten Gefäßdurchmesser. Man spricht von einem Nicht-ST-Strecken-Hebungsinfarkt (NSTEMI) bzw. von einem nicht transmuralen Infarkt, da nicht alle Wandschichten des Herzmuskels von der Durchblutungsstörung betroffen sind.

Die EKG-Aufzeichnungen werden in den ersten Stunden nach Auftreten der Beschwerden mehrmals wiederholt.

Hinweis

Bei einem Herzinfarkt (STEMI und NSTEMI) kommt es zu einer akuten, irreversiblen Schädigung von Herzmuskelzellen, bei einer instabilen Angina pectoris nicht. Zur genauen Diagnose wird das Blut auf das Vorhandensein spezieller Marker untersucht, die als Nachweis für die Zellschädigung herangezogen werden.

Blutanalyse

Bei der Untersuchung des Blutes werden typische Laborparameter bestimmt, die bei einem Herzinfarkt erhöht sein können. Besonders wichtig im Akutstadium sind die spezifischen Marker Troponin I und Troponin T. Troponin ist ein Eiweißstoff, der fast nur in den Herzmuskelzellen vorkommt. Werden diese geschädigt oder sterben ab, steigt der Troponinwert im Blut an. Die Werte steigen bereits drei Stunden nach einem Herzinfarkt an und sind nach 20 Stunden am höchsten. Bei Verdacht auf einen Herzinfarkt werden die Troponinwerte im Blut über einen Zeitraum von einigen Stunden mehrmals bestimmt.

Zusätzlich kann bei einem Herzinfarkt auch eine Reihe anderer Labormarker erhöht sein, wie z.B.Creatin-Kinase (CK, CK-MB), GOT, LDH.

Wann liegt ein Herzinfarkt vor?

Für die Diagnose eines akuten Herzinfarktes müssen folgende Kriterien zutreffen:

  • Akute Schädigung der Herzmuskelzellen: Diese gilt als nachgewiesen, wenn die Troponinwerte im Labor erhöht sind und sich innerhalb weniger Stunden verändern (ansteigen und/oder abfallen).

  • Anzeichen eines akuten Sauerstoffmangels der Herzmuskelzellen: Dies können sein:
    • typische klinische Symptome (Angina pectoris) und/oder
    • neu aufgetretene, typische EKG-Veränderungen (z.B. ST-Strecken-Hebungen) und/oder
    • Nachweis einer Durchblutungsstörung in einer bildgebenden Untersuchung (z.B. Herzultraschall, Angiographie)

Welche weiteren Untersuchungen werden durchgeführt?

Zur genauen Abklärung und Klassifikation des Herzinfarktes sowie zur Planung der geeigneten Therapie sind auch bildgebende Verfahren erforderlich. Bei einem Herzinfarkt kommt es bereits nach kurzer Zeit zu sogenannten Wandbewegungsstörungen im Herzen, d.h., der vom Infarkt betroffene Teil des Herzmuskels kann seine Pumpfunktion nicht mehr erfüllen. Je nach Untersuchungsmethode können diese Wandbewegungsstörungen sowie die Schädigung der Herzmuskelzellen und der Verschluss der Koronararterie(n) nachgewiesen werden.

In der Akutphase spielen vor allem Herzkatheteruntersuchung und Herzultraschall eine wichtige Rolle.

Herzkatheteruntersuchung (Koronarangiographie)

Mithilfe der Herzkatheteruntersuchung (Koronarangiographie) können die Koronararterien dargestellt und eventuelle Verengungen und Verschlüsse nachgewiesen werden. Für die Untersuchung wird unter lokaler Betäubung ein Katheter in die Leistenarterie oder Armarterie eingebracht und bis in das Herz geführt. Über den Katheter wird ein Kontrastmittel eingespritzt, wodurch die Herzkranzgefäße auf einem Röntgenschirm dargestellt werden. Die Untersuchung ist schmerzfrei und wird normalerweise in einer leichten Sedierung durchgeführt. Da es bei dieser Untersuchung selten zu Komplikationen kommen kann, werden sämtliche Kreislaufparameter überwacht. Die Untersuchung wird durch eine speziell ausgebildete Kardiologin/einen speziell ausgebildeten Kardiologen durchgeführt.

Schema Ballonkatheterdilatation
© designua

Wenn nötig kann bei der Untersuchung auch gleich die Therapie erfolgen: Das verengte Gefäß wird zunächst mit einem Ballon geweitet (Ballonkatheterdilatation, PTCA) oder direkt mit einem Stent versorgt. Nach einer Ballondilatation ist fast immer auch ein Stent (dünnes Stützröhrchen) erforderlich, der das Gefäß offenhält und den Blutfluss verbessert. Der Eingriff wird als Herzkatheterintervention (PCI) bezeichnet. Bei einem akuten Infarkt gilt er als wichtigster Schritt, da Diagnostik und Therapie in einer Sitzung möglich sind und am wenigsten Zeit bis zur Wiedereröffnung der Koronararterien vergeht.

Mehr zum Thema: Herzinfarkt: Therapie

Herzultraschall (Echokardiographie)

Eine Herzultraschalluntersuchung erlaubt innerhalb kürzester Zeit eine nicht invasive, schonende Untersuchung des Herzens. Die Untersuchung ist vollkommen risikolos und schmerzfrei und wird durch eine Kardiologin/einen Kardiologen durchgeführt. Dabei können die Größe der einzelnen Herzkammern, die Pumpfunktion des Herzens und die Funktion der einzelnen Herzklappen beurteilt werden. Wenn keine Wandbewegungsstörungen festgestellt werden, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Herzinfarkt vor. Eine Darstellung der Koronararterien ist mittels Herzultraschall allerdings nicht möglich.

Weitere Untersuchungen

Nach der Akutphase werden unter Umständen weitere Untersuchungen durchgeführt, um die zugrundeliegende Ursache des Infarktes zu bestimmen und die Durchblutung des Herzmuskels darzustellen. Zur Verfügung stehen unter anderem:

Wohin kann ich mich wenden?

Die Abklärung und Behandlung eines akuten Koronarsyndroms erfolgt durch

  • eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin,
  • eine Fachärztin/einen Facharzt für Innere Medizin,
  • eine Fachärztin/einen Facharzt für Kardiologie,
  • eine Notärztin/einen Notarzt.

Hinweis

Bei akuten Beschwerden, die auf einen Herzinfarkt hindeuten können, wählen Sie sofort den Notruf 144. Jede Patientin und jeder Patient mit akutem Koronarsyndrom muss unverzüglich in ein Krankenhaus transportiert werden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. November 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR a.o.Univ.Prof. Dr. Erich Minar, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Angiologie)

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