
Rehabilitations- und Kuraufenthalt
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann mitunter ein Rehabilitations- oder Kuraufenthalt notwendig sein. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Bei der Rehabilitation steht die „Reparatur“ im Vordergrund, hingegen geht es bei einer Kur v.a. um Vorbeugung. Im Folgenden erfahren Sie, wodurch sich Rehabilitation und Kur im Detail unterscheiden.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 20.08.2018
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