Depression: Behandlungsmöglichkeiten & Rückfallprophylaxe

Einer Depression muss man nicht hilflos gegenüberstehen. Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich. In akuten Fällen ist oft auch ein Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig. Aber auch eine Aufnahme an Tageskliniken oder Rehaaufenthalte können hilfreich sein. Je nach Ausgangslage stehen Symptomreduktion bzw. –linderung oder Verhinderung von Rückfällen im Mittelpunkt der Behandlung.

Zu weiteren Therapiezielen zählen etwa die Verbesserung, Erhaltung oder das Wiedererlangen von Anteil am sozialen Leben und am Beruf. Während der Behandlung – vor allem während der Akutbehandlung – sollte immer wieder überprüft werden, ob die Therapie nach wie vor passend ist oder eine Adaptierung notwendig erscheint.

Gemeinsam die Therapie planen

Vor Therapiebeginn sollte die Behandlung erklärt werden und die Therapiemaßnahmen gemeinsam entschieden werden. Auch Psychoedukation gehört zu den begleitenden Maßnahmen. Dabei geht es darum, ein Verständnis für die Erkrankung und mögliche Hilfen sowie Bewältigungsmechanismen zu erlangen. Handelt es sich um eine leichte depressive Verstimmung, die voraussichtlich nicht lange andauern wird, können psychotherapeutische Beratung oder ärztliche bzw. klinisch-psychologische Gespräche ausreichen. Engmaschige Kontrollen sollten stattfinden, um zu sehen, ob noch weitere Therapiemaßnahmen zielführend wären.

Bei leichten und mittelgradigen Episoden kann Psychotherapie bzw. Pharmakotherapie einzeln oder kombiniert angewandt werden, bei schweren Depressionen sollte Psychotherapie und Pharmakotherapie immer kombiniert werden. Patientinnen/Patienten sowie Angehörige sollten über Selbsthilfegruppen sowie Angehörigengruppen informiert werden. Denn auch diese können hilfreich sein. Auch weitere Therapiemaßnahmen können sinnvoll sein.

Phasen einer Therapie bei Depression

Prinzipiell gliedert sich die Therapie einer Depression in drei Phasen:

  • Akuttherapie
  • Erhaltungstherapie
  • Langzeittherapie bzw. Rückfall-(Rezidiv-)prophylaxe

Wenn innerhalb der akuten Episode die depressive Symptomatik ungefähr fünfzig Prozent abnimmt, geht man von einem Ansprechen auf die Behandlung („Response“) aus. Im Depressionsverlauf kann zur weitgehenden Symptomfreiheit (Remission), Rückfällen oder auch zur vollständigen Genesung kommen. Man spricht von vollständiger Genesung, wenn sechs Monate lang keine depressiven Symptome auftreten. Kommen sie danach wieder, spricht man von einem Rezidiv.

Ziele einer Behandlung sollten im Allgemeinen sein (laut S3-Leitlinie der DGPPN zur Unipolaren Depression):

  • Symptome mildern bzw. Rückbildung von Beschwerden,
  • möglichen Suizid verhindern,
  • psychoziale bzw. berufliche Integration wiederherstellen,
  • seelisches Gleichgewicht sowie
  • Rückfallswahrscheinlichkeit senken.

Wie Rückfällen vorgebeugt werden kann

Die Therapie einer Depression sollte über einen längeren Zeitraum erfolgen. Bei der sogenannten Erhaltungstherapie werden Medikamente auch noch weiterhin gegeben, wenn die Symptome schon verschwunden sind. Diese Phase der Behandlung sollte ca. vier bis neun Monate betragen. Die Patientin/der Patient erhält dabei die gleichen Medikamente, die ihr/ihm geholfen haben, sich aus der Depression zu befreien. Ein früheres Absetzen der Arzneien erhöht die Rückfallwahrscheinlichkeit. Regelmäßige ärztliche Kontrollen sind erforderlich. Die Medikamente werden üblicherweise nicht einfach von einem Tag auf den anderen abgesetzt, sondern es erfolgt eine schrittweise Dosisreduktion, das sogenannte Ausschleichen, über mehrere Wochen.

Tritt eine depressive Episode zweimal oder öfter auf, sollte spätestens nach der dritten depressiven Phase mit einer Rückfallprophylaxe (Rezidivprophylaxe) begonnen werden. Allerdings kann die Entscheidung zu einer medikamentösen Vorbeugung eines Rückfalls bereits nach der ersten Episode getroffen werden, und zwar unter folgenden Umständen:

  • positive Familienanamnese (Depression in der Verwandtschaft)
  • schwere Depression (lange Dauer, große Suizidgefahr)
  • schlechte Behandelbarkeit
  • psychotische Symptome (z.B. Wahnvorstellungen)

Eine Rezidivprophylaxe wird oft über Jahre hinweg durchgeführt, zumindest in jenen Fällen für zwei Jahre empfohlen. Dies kann eine hohe Herausforderung darstellen, dient aber als Unterstützung, um ein möglichst rückfallfreies Leben zu führen. 50 bis 60 Prozent erleiden nach der ersten depressiven Episode einen Rückfall – die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls nimmt mit jeder weiteren Episode zu.

Auch Psychotherapie oder Bewegungsmaßnahmen können als Redizivprophylaxe angeboten werden. Zudem sollte auf möglichst unterstützende Lebensumstände geachtet werden (in Beziehungen, im Job etc.).

Wohin kann ich mich wenden?

Früherkennung einer Depression und damit auch rechtzeitige Behandlung sind – wie bei anderen Erkrankungen auch – von hoher Wertigkeit. Daher ist es wichtig, bei Verdacht nicht zu zögern, eine Ärztin/einen Arzt aufzusuchen bzw. eine betroffene Person sensibel auf mögliche Hilfe aufmerksam zu machen.

Wenn Sie sich niedergeschlagen fühlen bzw. den Verdacht haben, an einer Depression zu leiden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Weitere Informationen zur Suche von Anlaufstellen finden Sie unter Gesundheitssuche.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für die ärztliche Untersuchung werden von der Sozialversicherung übernommen. Weitere Informationen zum Arztbesuch finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte. Informationen zur Kosten bezüglich Spitalsaufenthalt sowie Rehabilitation finden Sie unter Was kostet ein Spitalsaufenthalt sowie unter Reha & Kur.

Eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie ist in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Es besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, dass ein Selbstbehalt zu leisten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen, wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin/einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Krankenversicherungsträger leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine krankheitswertige Störung vorliegt. Weitere Informationen zu „Psychotherapie auf Krankenschein“, Kostenzuschüssen und Adressen niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden Sie unter Services.

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Leistung des Gesundheitswesens, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Patientinnen/Patienten können mit einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Überweisung eine psychologische Untersuchung bei einer Vertragspsychologin/einem Vertragspsychologen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Behandlung oder Beratung bei niedergelassenen klinischen Psychologinnen/klinischen Psychologen müssen Sie, da es sich um keine Leistung der Krankenversicherung handelt, selbst tragen.

Weitere Informationen zu Kosten finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Martin Aigner, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin

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