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Postthrombotisches Syndrom

Bei einer akuten tiefen Bein- oder Beckenvenenthrombose (TVT) kommt es zur teilweisen oder vollständigen Verlegung im Hauptvenensystem. Wird eine tiefe Venenthrombose nicht rechtzeitig erkannt, entstehen im tiefen Venensystem chronische Stauungserscheinungen, die unter dem Begriff „postthrombotisches Syndrom (PTS)“ zusammengefasst werden. Dabei kommt es im betroffenen Bein zu Blutstauung und Schwellungen, Veränderungen von Haut und Unterhautfett sowie Geschwüren am Unterschenkel (Ulcus cruris venosum), eventuell auch sekundären Krampfadern. Das gesamte Krankheitsbild des postthrombotischen Syndroms wird auch unter dem Begriff „chronisch-venöse Insuffizienz (CVI)“ zusammengefasst.

Tiefe Beinvenenthrombose
© rob3000

Die chronisch-venöse Insuffizienz entsteht im Zusammenhang mit einer Venenthrombose durch einen Rückstau des Blutes und eine Druckerhöhung in den Beinvenen mit allmählich zunehmender Schädigung der Gefäßwände und Venenklappen.

Welche Symptome können auftreten?

Bei leichter Ausprägung einer chronisch-venösen Insuffizienz treten häufig dumpfe Beinschmerzen auf, die nach längerer Stehbelastung stärker werden und beim Hochlagern der Beine wieder verschwinden. Häufig bilden sich erweiterte dunkle kleine Venen am Fußrand und an der Knöchelinnenseite sowie Verfärbungen und Verhärtungen der Haut. In schweren Fällen kommt es zu Entzündungen mit nässenden und juckenden Ekzemen und schließlich zu Beingeschwüren, v.a. im Bereich der Knöchel.

Das venöse Beingeschwür (Ulcus cruris, „offenes Bein“) verursacht starke Wundschmerzen, welche die Beweglichkeit einschränken können. Dadurch wird die Abheilung der Wunden gebremst bzw. verhindert. Wird die Wunde durch Keime infiziert, kann ein unangenehmer Wundgeruch entstehen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Bei der Untersuchung finden sich häufig ein vergrößerter Beinumfang, Schwellungen sowie Besenreiser, netzförmige Venen und Krampfadern, Rötungen, Hautveränderungen (dunkel gefärbte Regionen, Ekzeme, derbe Hautstellen etc.), in den schwersten Fällen auch Beingeschwüre, v.a. in der Knöchelregion.

Wie erfolgt die Behandlung des postthrombotischen Syndroms?

In jedem Fall sollte die Grunderkrankung behandelt werden. Je nach Schweregrad der chronisch-venösen Insuffizienz werden neben dem Tragen medizinischer Kompressionsstrümpfe verschiedene Venenmedikamente, Schmerzmittel, Hautpflegepräparate und Maßnahmen zur Wundbehandlung verordnet.

Hinweis

Patientinnen/Patienten sollten langes Stehen und Sitzen vermeiden und häufig die Beine hochlagern.

Durch den konsequenten Einsatz der verfügbaren Behandlungsoptionen sollte jedes Beingeschwür heilbar sein, selbst wenn es schon Jahre oder gar Jahrzehnte besteht. In 90 Prozent der Fälle kann dies mittels Kompressionstherapie, Wundbehandlung (spezielle Verbände), Arzneimittel (systemisch wirkende Antibiotika, lokale Antiseptika) und physikaler Therapie (Entstauungsgymnastik etc.) erreicht werden. Nur bei den restlichen zehn Prozent sind Operationen erforderlich. Vielfach müssen oberflächliche Krampfadern entfernt werden. Tritt das Geschwür gamaschenartig auf, wird es unter Narkose schichtweise entfernt („Shave-Therapie“). Im Anschluss wird ein Hauttransplantat aus dem Oberschenkel entnommen und auf die Wunde aufgetragen.

Tipps für Patientinnen/Patienten mit „offenem Bein“

Neben den allgemein für Venenkranke gültigen Ratschlägen, werden spezielle Maßnahmen für Patientinnen/Patienten mit Beingeschwüren empfohlen, um die Abheilung zu unterstützen:

  • Bewegen Sie sich viel, um den Heilungsprozess zu fördern und die Bildung neuer Geschwüre zu verhindern.
  • Die beste Vorbeugung vor Komplikationen ist eine Kräftigung der Beinmuskulatur.
  • Tragen Sie immer medizinisch verordnete Kompressionsstrümpfe, außer nachts und während längerer Bettruhe. Tragen Sie Ihre Kompressionsstrümpfe maximal ein halbes Jahr.
  • Verwenden Sie keine lokalen Antibiotika. Diese bringen nachgewiesenermaßen keine Verbesserung der Geschwürabheilung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kann ich selbst tun bei Venenerkrankungen?

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Beschwerden, die auf eine chronisch-venöse Insuffizienz hindeuten, sollten Sie eine der folgenden Stellen aufsuchen:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Dermatologie und Venerologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Interne Medizin.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Bei von der Ärztin/vom Arzt verschriebenen Kompressionsstrümpfen gibt es einen Selbstbehalt, den die Patientin/der Patient selbst zu tragen hat. Je nach Krankenkasse ein wenig unterschiedlich, wird ein Paar Kompressionsstrümpfe pro sechs Monate genehmigt. Aus kosmetischen Gründen gewünschte Behandlungen müssen selbst bezahlt werden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Erich Minar

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