Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Angeborene Herzfehler: Symptome, Diagnose,Therapie

Angeborene Herzfehler können sehr vielgestaltig sein, nur einen oder mehrere Teile des Herzens (z.B. die Herzklappen, die Scheidewand) oder die herznahen Gefäße betreffen. Eine frühzeitige Diagnose ist wichtig, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen durchführen zu lassen. Durch die großen Fortschritte bei der Behandlung angeborener Herzfehler in den letzten Jahrzehnten überleben inzwischen zirka 90 Prozent der betroffenen Kinder und erreichen das Erwachsenenalter.

Die möglichen Folgen eines angeborenen Herzfehlers sind:

  • Kleine Defekte: Sie verursachen oft keinerlei Beschwerden, in manchen Fällen ist lediglich ein Herzgeräusch festzustellen.
  • Größere Defekte: Dabei können u.a. folgende Symptome auftreten:

Wie wird die Diagnose gestellt?

Angeborene Herzfehler sollten möglichst früh erkannt werden, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen wie z.B. Operationen planen bzw. durchführen zu können. Viele schwere Herzfehler können bereits vor der Geburt mittels Ultraschall festgestellt werden. Nach der Geburt sind v.a. das Abhören des Herzens mit dem Stethoskop, EKG sowie ein Herzultraschall hilfreich. Für komplexe Fehler wird ergänzend eine Herzkatheteruntersuchung oder Magnetresonanztomographie (MRT) vorgenommen.

Wie erfolgt die Behandlung angeborener Herzfehler?

Die Folge vieler – v.a. größerer – angeborener Herzfehler ist, dass das Blut nicht so zirkuliert, wie es eigentlich sollte. Oft mischen sich sauerstoffreiches und sauerstoffarmes Blut. Oberstes Behandlungsziel ist es, eine möglichst normale Blutzirkulation zu erreichen. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten. Folgende Möglichkeiten stehen u.a. zur Auswahl:

  • Manche Defekte heilen von selbst ab oder sind so klein, dass sie keine Behandlung erfordern.
  • In manchen Fällen werden Medikamente (v.a. Prostaglandin) eingesetzt, um Verbindungen offenzuhalten, die sich nach der Geburt normalerweise schließen (Ductus arteriosus).
  • Mittels herzchirurgischer Eingriffe werden z.B. Löcher mittels Naht oder Flicken (Patches) geschlossen, Verengungen erweitert oder Blutgefäße versetzt. Manche Eingriffe sind unmittelbar nach der Geburt notwendig, andere zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auch in einem mehrstufigen Verfahren.
  • Über eine Katheterintervention werden Defektverschlüsse in Form von z.B. Schirmchen (Devices) implantiert. Darüber hinaus können u.a. Verengungen der Herzklappen mittels Ballondilatation erweitert oder in verengte Arterien Gefäßstützen (Stents) eingebracht werden. Für manche Herzfehler kann dadurch sogar ein chirurgischer Eingriff vermieden werden.

Wohin kann ich mich wenden?

Für die Diagnose angeborener Herzfehler sind folgende Stellen zuständig:

  • Fachärztin/Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe: meist bereits im Rahmen der Schwangerenbetreuung,
  • Krankenhausabteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe,
  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde.

Die Behandlung angeborener Herzfehler erfolgt an einer kinderkardiologischen Abteilung.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: a.o.Univ.Prof. Dr.med. Ina Michel-Behnke, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Zusatzfach Kinder- und Jugendheilkunde (Pädiatrische Kardiologie)

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes