In der Kompetenz der Länder liegt auch der öffentliche Gesundheitsdienst. Dazu zählen unter anderem Infektionsepidemiologie (mit Kontaktpersonenmanagement und Umgebungsuntersuchung), Infektionsschutz mit Impfaktionen, Umwelthygiene, Sucht- und Drogenprävention, Gesundheitsberichterstattung, Mutter-Kind-Vorsorge, Schwangerenberatung und schulärztliche Versorgung.
Viele Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden von Amtsärztinnen und Amtsärzten wahrgenommen, die in Gesundheitsämtern der Länder und der Städte mit eigenem Statut tätig sind. Die Agenden des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Gemeinden werden von Gemeindeärztinnen/-ärzten oder Sprengelärztinnen/-ärzten wahrgenommen. Zusätzlich bieten die Länder in ihren Einrichtungen Gesundheitsberatung, gesundheitsfördernde Projekte, Betreuung durch die Pflege- und Patientenanwaltschaft, soziale und finanzielle Hilfe oder Pflegeunterstützung.