Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Bestimmungen
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist gesetzlich verankert. Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Nichtraucherinnen und Nichtraucher am Arbeitsplatz vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Rauchen ist am Arbeitsplatz verboten, wenn mindestens eine Nichtraucherin/ein Nichtraucher in einem Büro- oder Arbeitsraum arbeitet. Raucherräume können eingerichtet werden, wenn der Tabakrauch nicht in die Bereiche mit Rauchverbot dringt und es sich nicht um Arbeitsräume, Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts,- und Umkleideräume handelt. Ein besonderer Nichtraucherschutz gilt für Schwangere und jugendliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Weitere Bestimmungen zum Nichtraucherschutz sind im Tabakgesetz enthalten.
Hinweis
Die Rauchverbote beziehen sich auch auf „verwandte Erzeugnisse“ wie E-Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse oder Shishas.
Rauchverbot in der Gastronomie
Seit 01. November 2019 gilt ein generelles Rauchverbot in der österreichischen Gastronomie. Dies ermöglicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in der Gastronomie einen rauchfreien Arbeitsplatz und allen Lehrlingen eine rauchfreie Ausbildungsstätte.
Nähere Informationen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.
Wie ein Betrieb Nichtrauchen unterstützen kann
Im Betrieb kann Nichtrauchen durch verschiedene organisatorische Maßnahmen unterstützt werden. So kann die Unternehmensleitung das Rauchverhalten im Betrieb regeln. Bei einem generellen Rauchverbot im gesamten Betrieb sind arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Demnach können laut Arbeitsinspektorat Rauchverbote durch eine Betriebsvereinbarung beschlossen werden.
Die genannten Maßnahmen können auch über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und eine betriebliche Tabakprävention (z.B. durch Rauchstopp-Programme oder Vorträge) beinhalten. Denn die Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze fördert bzw. erhält nachweislich die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie Raucherinnen und Rauchern, verbessert das Arbeitsklima und wirkt sich nicht zuletzt auch betriebswirtschaftlich positiv auf das Unternehmen aus.
Weitere Informationen:
- Rauchstopp
- Rauchfrei Telefon (Sozialversicherung)
- BGF Know-how - Seminarprogramm für Betriebe (Fonds Gesundes Österreich)
- Arbeiterkammer Österreich: Rauchverbote – Nichtraucherschutz; online abgerufen im März 2021 unter www.arbeiterkammer.at.
- Arbeitsinspektion Österreich: Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz; online abgerufen im März 2021 unter www.arbeitsinspektion.gv.at.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Nichtraucherschutz in der Gastronomie; online abgerufen im März 2021 unter www.sozialministerium.at.
- Pickl E., Stelzl B. (2019): Nichtraucherschutz im Betrieb – rechtliche Grundlagen und praktische Handlungsempfehlungen für die Prävention. Zusammengefasste Fakten. Institut für Gesundheitsförderung und Prävention, Österreichische Gesundheitskasse.
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: AUVA