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Belastende Schicht- und Nachtarbeit

Schichtarbeit, Nachtarbeit oder Wechseldienst findet sich in Produktionsbetrieben, im Handel, im Gastgewerbe, Verkehr oder im Bereich öffentlicher und privater Dienstleistungen, z.B. Krankenhäuser oder Transportunternehmen. Für viele Betriebe ist es aufgrund technischer, sozialer oder ökonomischer Vorgaben wichtig oder notwendig, einen „Rund um die Uhr“-Betrieb einzurichten oder den Kundinnen/Kunden erweiterte Öffnungszeiten anzubieten. Es gibt spezielle arbeitsrechtliche Regelungen für Schicht- und Nachtarbeit. Da die Arbeitszeiten oft am Abend, in der Nacht oder am Wochenende sind, können gesundheitliche und soziale Belastungen entstehen.

Gesundheitliche Belastungen

Der Mensch ist von Natur aus ein tagaktives Lebewesen, seine Körperfunktionen sind am Tag auf Aktivität und in der Nacht auf Erholung eingestellt. Jemand, der in Wechsel- oder Nachtschichten arbeitet, muss entgegen der „inneren Uhr“ aktiv sein. Die Anpassung der biologischen Körperrhythmen (z.B. Schlaf-Wach-Rhythmus oder Verdauung) gelingt selbst bei vielen Nachtschichten nur teilweise und stellt für den Organismus eine Belastung dar. Oft kommen zu den körperlichen auch noch psychische und soziale Belastungen sowie ungesunde Verhaltensweisen hinzu. Rauchen, hoher Konsum von Kaffee und/oder Energy-Getränken, unregelmäßige und kalorienreiche Ernährung sollen häufig helfen, die Anstrengungen besser zu überstehen. Auch regelmäßige Bewegung bleibt dabei oft auf der Strecke. So ist ein erhöhtes gesundheitliches Risiko bei Beschäftigten in Schicht- und/oder Nachtarbeit wissenschaftlich belegt. Nicht zu vernachlässigen sind zudem Unfälle durch Übermüdung und ihre möglichen Folgen. Besonders hoch ist das Risiko bei Dauernachtarbeit.

Häufige Gesundheitsprobleme

  • Schlafstörungen: Diese sind bei Schichtarbeiterinnen/Schichtarbeitern mit Nachtschichten am häufigsten. Sie schlafen oft kürzer als Tagarbeiterinnen/Tagarbeiter. Die Schlafdauer ist bei Tagschlaf meistens kürzer als bei Nachtschlaf, und auch die Schlafqualität ist untertags schlechter.
  • Störungen im Magen-Darm-Bereich: Neben den Schlafproblemen zählen Magen-Darm-Probleme zu den häufigsten Beschwerden bei Schicht- bzw. Nachtarbeiterinnen/Nachtarbeitern. Dazu zählen z.B. Appetitstörungen, Verdauungsprobleme, Sodbrennen oder Blähungen. Langfristig können Erkrankungen wie chronische Gastritis, Darmentzündungen oder Magengeschwüre entstehen. Eine wichtige Rolle spielt das Ernährungsverhalten während des Schicht- bzw. Nachtdienstes. So können unausgewogene und kalorienreiche Mahlzeiten zu Problemen wie Fehlernährung und Übergewicht führen.
  • Herz-Kreislauf-Probleme: Bei ihrer Entstehung spielen verschiedene gesundheitliche Risikofaktoren zusammen, die bei Schicht- bzw. Nachtarbeit häufig sind, z.B. Zeitdruck, unregelmäßige Schlafzeiten, Probleme im privaten Bereich, schlechte Ernährung, Bewegungsmangel etc. Wichtig für die Früherkennung von Gesundheitsproblemen sind daher regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen.
  • Soziale Probleme: Wechselnde Arbeitszeiten sind eine Herausforderung für ein funktionierendes Sozial- und Familienleben. Oft ist es schwierig, einen Rhythmus zu finden, der es erlaubt, soziale Kontakte zu pflegen und eine gemeinsame Freizeit im Familien- bzw. Freundeskreis zu genießen. Bei einer Partnerschaft zweier berufstätiger Partner ergibt sich ein zusätzlicher Abstimmungsaufwand.
  • Psychische Probleme: Häufige Symptome bei Schicht- bzw. Nachtarbeiterinnen/Nachtarbeitern sind unter anderem innere Unruhe, Nervosität, sexuelle Probleme und Depressionen.

Wann spricht man von Schicht- bzw. Nachtarbeit?

Gesetzliche Bestimmungen zur Schichtarbeit finden sich im Arbeitszeit-, Arbeitsruhe- und Arbeitsverfassungsgesetz. Schichtarbeit liegt vor, wenn mehrere Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Arbeitsgruppen sich auf einem Arbeitsplatz abwechseln. Als Nachtarbeitnehmerin/Nachtarbeitnehmer gilt, wer regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr während der Nacht (22:00 bis 05:00 Uhr) mindestens drei Stunden arbeitet.

Für Nachtarbeitnehmerinnen/Nachtarbeitnehmer gelten grundsätzlich die auch sonst üblichen täglichen und wöchentlichen Arbeits- und Ruhezeiten. So betragen die wöchentlichen Ruhezeiten grundsätzlich 36 Stunden, die täglichen Ruhezeiten grundsätzlich elf Stunden. Bei Arbeitsbereitschaft in der Nacht stehen den Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ruhezeiten zu. Bei Schichtarbeit ist ein Schichtplan gesetzlich vorgeschrieben, bei dem bestimmte Regelungen einzuhalten sind, u.a. hat die Betriebsrätin/der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht. Bei einer vollkontinuierlichen Schichtarbeit (Schichtarbeit erfolgt sieben Tage pro Woche rund um die Uhr) muss der Schichtplan dem Arbeitsinspektorat übermittelt werden.

Hinweis

Es besteht sowohl für schwangere und stillende Mütter, als auch für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Nachtarbeitsverbot.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

Unternehmen können wesentlich dazu beitragen, mögliche negative Auswirkungen der Schicht- bzw. Nachtarbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten zu vermindern. Dadurch sollen die Arbeitskraft erhalten und Krankenstände vermieden werden. Wichtige Bereiche sind einerseits die entsprechende Gestaltung von Schichtplänen und Arbeitsbedingungen, andererseits die Förderung eines gesundheitsfördernden Verhaltens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Gesundheitsfördernde und sozial verträgliche Gestaltung von Schichtpläne: Kurz vorwärts rotierende Schichtsysteme (z.B. zwei Früh-, zwei Spät- und zwei Nachtschichten) sind gesundheitlich weniger belastend als lang rotierende Schichtsysteme (z.B. wochenweiser Wechsel der Schichtart).
  • Angebot von regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf unentgeltliche arbeitsmedizinische Untersuchungen des Gesundheitszustandes, und zwar vor Aufnahme einer Nachtarbeit und danach in regelmäßigen Abständen, wobei die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber für die Möglichkeit einer Untersuchung zu sorgen haben (§ 51 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und § 5 der Verordnung Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), siehe Arbeitsinspektorat). Der Gesundheitscheck kann bei einer vom Betrieb beauftragten Arbeitsmedizinerin bzw. einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden.
  • Ernährung: Das Unternehmen soll warme und leicht bekömmliche Mahlzeiten während der Nachtschicht bereitstellen. Weitere Informationen: Nachtaktive Schichtarbeiter.
  • Information und Aufklärung: Wie durch einen gesunden Lebensstil – regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung, Nichtrauchen, Stressbewältigung – die Belastung durch Schicht- bzw. Nachtarbeit vermindert werden kann.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Mithilfe eines Projekts der Betrieblichen Gesundheitsförderung können besonders belastende und gesundheitsschädigende Faktoren erkannt und Lösungen ausgearbeitet werden.
  • Gezielte Gestaltung des Schichtsystem zur Integration älterer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter: Durch die Vermeidung längerer Arbeitsphasen, Freizeitausgleich statt finanziellem Ausgleich, einer generellen Reduktion der Arbeitszeit sowie der Motivation zur Wahrnehmung der jährlichen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist es möglich, ältere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter besser in die Schicht- und Nachtarbeit zu integrieren.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: AUVA

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Gesund sein heißt, sich rundum wohlfühlen. Aber welche Lebensgewohnheiten halten den Körper fit und die Seele im Gleichgewicht? Erfahren Sie mehr zu ausgewogener Ernährung, regelmäßiger Bewegung, Psyche, Stress etc. 

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