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Der Übergang in die Pension & Altersteilzeit

„Ab morgen bin ich in Pension!“ – Der Eintritt in den beruflichen Ruhestand ist nicht nur ein Datum. Es ist ein bedeutender Lebensübergang, der sich nicht von einen Tag auf den anderen vollzieht. Zahlreiche Veränderungen sind mit dieser Lebensphase verbunden. Sie betreffen unter anderem die Gestaltung des Alltags, das Einkommen oder die sozialen Beziehungen und Rollen. Gelingt es einem Menschen, sich gut auf diese Veränderungen einzustellen und wird man dabei unterstützt, stärkt dies die Gesundheit und das Wohlbefinden und erhöht die Lebenszufriedenheit im Alter.

Der Lebensübergang kann aber auch zur Belastung werden. Einerseits, wenn der Job gerne ausgeübt, ein Großteil der sozialen Kontakte im Arbeitsumfeld aufgebaut und andere Interessen zurückgestellt wurden. Andererseits, wenn Einflüsse, wie die Arbeitssituation oder eine fehlende Vorbereitung auf die Pensionierung, einen gelungenen Übergang erschweren. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie Altersteilzeit oder Maßnahmen der Gesundheitsförderung können die Betroffenen unterstützen, den Übergang in die Pension positiv zu gestalten. Auch Führungskräfte in Unternehmen haben dabei eine wichtige Rolle.

Wie kann ein positiver Übergang in die Pension gelingen?

Sorgsam mit der Gesundheit umzugehen, wird im Berufsleben mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Gesundheit ist eine wichtige Basis für die Arbeitsfähigkeit in den letzten Jahren vor der Pension. Ein Großteil der Personen erreicht in guter körperlicher Gesundheit das Ruhestandsalter und hat noch einen langen Zeitraum von manchmal 20 Jahren und mehr vor sich.

Jeder Mensch bewältigt den Übergang in den Ruhestand und das Altern auf individuelle Weise. Oft ist dieser Prozess mit Nachdenken über die Lebenssituation und den weiteren Lebensweg verbunden. Männer fühlen sich oft stärker als Frauen von den notwendigen Veränderungen des Lebensübergangs gefordert und belastet.

Betriebliche Präventionsarbeit und Übergangsmanagement

Der Übergang in die Pension ist fließend und beginnt bereits einige Jahre vor dem tatsächlichen Berufsaustritt. Ihre letzten Erwerbsjahre sollten Mitarbeitende produktiv, gern und wohlbehalten meistern können. Eine im Vorfeld überlegte Gestaltung dieses Übergangs sichert Arbeitsfähigkeit bis zum letzten Tag. Dies mildert einerseits Personalengpässe (z.B. aufgrund von Frühausstiegen, innerer Kündigung oder krankheitsbedingten Fehlzeiten), beugt Mehrbelastungen der Belegschaft vor und schützt den Betrieb vor dem Verlust wertvollen Erfahrungswissens.

Betriebliche Präventionsarbeit unterstützt die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes in der Arbeit. Übergangsmanagement ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte ihre Arbeit bis zum regulären Pensionsantrittsalter leisten können. Zudem bietet Präventionsarbeit auch Lösungen und Hilfestellungen für den Weiterverbleib bei ersten gesundheitlichen Beschwerden oder beim Wiedereinstieg nach längerer Krankheit. Im Rahmen des betrieblichen Übergangsmanagement lassen sich zwei übergangsrelevante Lebens- und Arbeitsphasen benennen:

  • Neuorientierungs-Phase ca. 10 – 5 Jahre vor dem Pensionsantritt: Karriere-Etappen wurden bereits gemeistert und stellenbezogene Ziele erreicht. Es entsteht nun Raum, über die Zukunft, neue Möglichkeiten und den Sinn des Arbeitslebens nachzudenken.
  • Ausgleitphase ca. 4 – 0 Jahre vor dem regulären Pensionsantritt: Hier werden von den Beschäftigten und Personalverantwortlichen pensionsbezogene Planungen und Vorbereitungen durchgeführt. Am Beginn dieser Phase kann oft die Vereinbarung von Altersteilzeit oder anderer Beschäftigungsvarianten stehen.

In dieser sensiblen Ausgleitphase nehmen Beschäftigte besonders wahr, inwieweit im Betrieb auf ihre individuellen Erwartungen eingegangen wird. Selbst wenn die Pension als fixer Endpunkt des Arbeitslebens im Bewusstsein jeder Beschäftigten/jedes Beschäftigten verankert ist, bleibt der Pensionsantritt ein markantes Lebensereignis.

Eine positive Verarbeitung des beruflichen Ausstiegs und des Übergangs können förderlich für Gesundheit und Wohlbefinden sein. Das Gefühl des „Gebrauchtwerdens“ fördert die Gesundheit. Es hilft auch bei der anstehenden Neugestaltung des Alltags. Wichtig ist, ein Gleichgewicht zwischen Über- und Unterforderung zu finden. So ist es möglich, sich besser auf den Lebensübergang zur Pension einzustellen und einen schwierigen Übergang (sogenannter „Pensionsschock“) zu vermeiden. Darunter versteht man Anpassungsschwierigkeiten an die neue Lebensphase, die unter anderem mit innerer Leere und einem Gefühl der Nutzlosigkeit einhergehen kann.

Den Lebensübergang individuell gestalten

Der Übergang in den Ruhestand ist durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen geregelt. Neben den festen Altersgrenzen für den Pensionsantritt, gibt es auch die Möglichkeit, den Übergang individuell und flexibel zu gestalten. Ein gleitender Übergang kann das „Annehmen“ und „Ankommen“ im Ruhestand erleichtern.

Sowohl Altersteilzeit als auch Teilpension geben älteren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. So soll ein besserer Übergang in die Pension bei guter Gesundheit möglich sein. Die Beschäftigten verlieren durch die Altersteilzeit weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

Beschäftigte haben durch die Altersteilzeit oder die Teilpension mehr arbeitsfreie Zeit, die sie beispielsweise für kreative und gesundheitsfördernde Aktivitäten nutzen können. Voraussetzung ist die Kompetenz zu wissen, was der eigenen Gesundheit zuträglich ist und wie die Freizeit dafür genutzt werden kann. Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung können die nötigen Rahmenbedingungen schaffen und das entsprechende Wissen vermitteln.

Was ist Altersteilzeit?

Die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleitend in die Pension zu wechseln – mit nur geringen finanziellen Einbußen aufgrund eines Lohnausgleichs.

Die Altersteilzeit erleichtert es Betrieben, ältere Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einer verringerten Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu beschäftigen. Sowohl Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber als auch Beschäftigte müssen verschiedene Voraussetzungen, z.B. hinsichtlich des Alters, erfüllen. Rechtsanspruch gibt es keinen. Die Altersteilzeit muss von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber beantragt werden. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Altersteilzeit ermöglichen, erhalten eine Förderung vom Arbeitsmarktservice, das Altersteilzeitgeld. Es gibt zwei Modelle: das kontinuierliche und das geblockte Modell. Je nachdem, wann die Altersteilzeitvereinbarung begonnen hat und welches Modell gewählt wurde, gelten unterschiedliche Regelungen.

Was ist die Teilpension?

Die Teilpension ist eine Variante der kontinuierlichen Altersteilzeit. Sie soll Beschäftigte mit Anspruch auf Korridorpension bis zur Regelpension in Beschäftigung halten und ermöglicht einen selbstbestimmten Pensionsantritt zwischen dem 62. und dem 65. Lebensjahr. Altersteilzeit und Teilpension können auch kombiniert werden.

Weitere Informationen:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Fonds Gesundes Österreich

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