
Elternkarenz und beruflicher Wiedereinstieg
Verschiedene gesetzliche Maßnahmen und finanzielle Beihilfen unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von der Geburt des Kindes bis zum Schulalter.
Mit Beginn und Mitteilung einer Schwangerschaft gelten die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes, insbesondere der Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nach dem Ende des Beschäftigungsverbotes (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) kann die gesetzliche Karenz in Anspruch genommen werden. Wichtig sind die Meldefristen für eine Karenz.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 11.05.2021
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