Solarien-Besuch: Was Sie wissen sollten

Um gesundheitliche Schäden durch UV-Bestrahlungen in einem Solarium zu vermeiden, ist eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Laut Solarienverordnung müssen Personen, die erstmals ein UV-Bestrahlungsgerät in einem Solarium benützen wollen, vor der ersten Bestrahlung mittels eines entsprechenden Informationsblattes über die Risiken informiert werden.

Wer sollte kein Solarium benutzen?

  • Personen mit Hauttyp I oder II, da diese besonders empfindlich gegen UV-Strahlung sind.
  • Personen
    • mit vielen Muttermalen,
    • mit Neigung zur Bildung von Sommersprossen,
    • die bereits starke Sonnenbrände, besonders in der Kindheit, hatten,
    • in deren Familiengeschichte bösartiger Hautkrebs (Melanom) aufgetreten ist.
  • Personen, die bestimmte Medikamente oder Präparate verwenden, z.B. Johanniskrautpräparate. Im Zweifelsfall Ärztin/Arzt oder Apothekerin/Apotheker fragen.
  • Personen, die bereits einen ausgedehnten Hautschaden aufgrund von UV-Bestrahlung durch die Sonne haben oder bei denen bösartige Hautveränderungen, auch im Krebsvorstadium, nachgewiesen wurden.

Hinweis

Für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren sind Solarium-Besuche seit 1.9.2010 gesetzlich verboten.

Was Sie im Solarium beachten sollten

  • Solarien sollten nicht benützt werden, wenn am gleichen Tag Parfums oder Körperlotionen oder -sprays auf die Haut aufgetragen wurden.
  • Personen mit einer Hautkrankheit sollten ärztlichen Rat einholen, bevor sie ein Solarium benützen.
  • Bei regelmäßigen Bestrahlungen:
    • nicht öfter als zweimal wöchentlich
    • höchstens 30 Sitzungen jährlich
    • Pausen einlegen
  • Beachten Sie den Bestrahlungsplan, die empfohlenen höchsten Bestrahlungszeiten und die Ausführungen der Gebrauchsanweisung, die im Aufstellungsraum des UV-Bestrahlungsgerätes aufliegt.
  • Verwenden Sie stets Schutzbrillen, die beim UV-Bestrahlungsgerät vorhanden sein müssen.
  • Zunächst ist die Hautempfindlichkeit zu testen: Da die Empfindlichkeit individuell sehr verschieden ist, soll die erste Sitzung nur die halbe Zeit der vom Gerätehersteller angegebenen Bestrahlungszeit betragen. Tritt eine unerwünschte Reaktion auf, ist eine weitere Benützung von Solarien nicht ratsam.
  • Zusätzliche natürliche UV-Bestrahlungen in Freizeit, Urlaub und Beruf sollten berücksichtigt werden!

Weite Informationen finden Sie unter Solarien-Verordnung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Karin Gromann

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