Sicherheits-Check für Solarien

Besucherinnen und Besucher von Solarien können anhand folgender Punkte aus der „Solarienverordnung“ selbst überprüfen, ob in einem Solarium die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und die gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. In der Solarienverordnung und der technischen Solarien-Norm (EN 60335-2-27) sowie der Gewerbeordnung werden Betrieb, Benützung, Ausstattung, Pflege und Wartung von Solarien geregelt.

Anwendung

  • Informationsblatt: Personen, die erstmals ein UV-Bestrahlungsgerät benützen wollen, müssen vor der ersten Bestrahlung ein Informationsblatt erhalten. Darin sind wichtige Vorsichtsmaßnahmen beschrieben.
  • Gebrauchsanweisung: Bei jedem Gerät muss eine Gebrauchsanweisung vorhanden sein. Darin wird unter anderem beschrieben, wie ein Bestrahlungsprogramm erstellt wird. Dafür sind die Bestrahlungsdauer, der Bestrahlungsabstand, die Zeitabstände zwischen den Bestrahlungen sowie die individuelle Hautempfindlichkeit zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten steht das Bedienungspersonal für weitere Informationen zur Verfügung.
  • Anfangsbestrahlung: Im Raum, in dem das Gerät aufgestellt ist, muss die empfohlene Anfangsbestrahlungsdauer mit einem entsprechenden Hinweis angegeben sein. Sie sollte bei der ersten Bestrahlung keinesfalls überschritten werden!
  • Gesundheitliche Gefahren: Es muss ein Hinweis auf die gesundheitlichen Gefahren, die von UV-Bestrahlungsgeräten ausgehen, angebracht sein.
  • Personal: Im Sonnenstudio muss qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, das über die Gefahren bei der Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten Bescheid weiß.

Hinweis

Die Bestrahlungszeit sollte bei allen Bestrahlungen so gewählt werden, dass keine Hautrötung auftritt.

Ausstattung

  • Das UV-Bestrahlungsgerät darf nicht zur Selbstbedienung eingestellt sein. Das Gerät muss jedoch während der Benutzung jederzeit abschaltbar sein.
  • Es dürfen nur elektrotechnisch geprüfte und genormte Geräte (z.B. ÖVE-Prüfzeichen) verwendet werden. Die Kennzeichnung „UV-Typ Nummer 3“ muss deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein.
  • Fußboden, Wände und Decken dürfen nicht spiegelnd oder stark reflektierend sein.
  • Der Raum muss mit einer Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet sein.
  • Bei jedem Bestrahlungsgerät müssen zwei Schutzbrillen vorhanden sein.

Pflege, Hygiene und Wartung

  • Eine UV-Bestrahlungsliege muss nach jeder Benützung entweder mit einer Schutzfolie neu bespannt oder mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden. Auch die Schutzbrillen müssen desinfiziert werden.
  • Der Raum mit dem Bestrahlungsgerät muss mindestens einmal täglich desinfizierend gereinigt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Solarien-Verordnung

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Karin Gromann

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